Kurtaxen

Sarina0
Level 10

Kurtaxen

Liebe Alle

 

Ich habe eine Frage, die sicherlich schon mal in der einen oder anderen Form beantwortet wurde, hoffe aber trotzdem auf eine rasche Antwort, weil ich die Sache angehen muss. Also:

 

Meine Mieter müssen und mussten Kurtaxen begleichen. Ich überliess es ihnen, dies selbstständig zu erledigen und hoffte auf Ehrlichkeit und Autonomie der doch erwachsenen Personen. Nun stelle ich fest, keiner der 3 hat bezahlt. Ob nicht gelesen oder vergessen oder sonst was. Nun werde ich es **bleep** und fett in meine Beschreibung aufnehmen, gerade auf den ersten paar Zeilen. Bedeutet das, dass ich eine Vertragsänderung vollziehe und die bereits gebuchten Gäste nun vor den Kopf stosse? Gilt das für sie nicht, nur weil es weiter hinten stand? Wie soll ich das kommunizieren? Alle anschreiben? Einfach wenn sie da sind mit dem dicken Portemonnaie vorbeikommen finde ich nicht so die feine Art. Ich betone nochmals, von Beginn an war das in meinen Bedingungen enthalten, aber halt unter Punkt 2 oder 3 weiter hinten und eventuell haben die das nicht gelesen. Wenn ich in einem Kurort zu Gast bin, marschiere ich immer ins Tourismusbüro und bezahle meine Kurtaxe, deswegen bin ich damit jetzt etwas überfordert und auf die Gefahr hin zu nerven, stelle ich diese Fragen erneut und hoffe auf  Bescheid und Erklärung.

 

Danke und herzliche Grüsse

 

Sarina 

16 Antworten 16
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

@Sarina0 Erklär es doch Deinen bereits gebuchten Gästen genau so, wie Du es uns erklärt hast. Leider haben sich Gäste nicht daran gehalten, daher musst Du die Hausregeln entsprechend ändern. Das Geld ist nicht für Dich, sondern wird an die Kommune abgeführt. Schick sicherheitshalber einen Link von eurer Kommune mit und schick eine Buchungsänderung über Airbnb.

Für die neuen Gästen hast Du dann ja schon eine Regelung. 

Annabelle---Torsten0
Level 10
Heidelberg, DE

@Sarina0

 

Wer ist in eurem Kanton für den Einzug der Kurtaxe verantwortlich?

Gibt es dazu eine Regelung oder Satzung?

In Deutschland ists ja prinzipiell der Beherberger, der für die korrekte Abführung verantwortlich ist.

In der Schweiz weiss ichs net.

 

Kleiner Tip, wenn es möglich ist und du in der Schweiz die Kurtaxe nicht separat ausweisen musst, schlage sie einfach auf den Übernachtungspreis drauf und führe sie danach ab.

Damit gehst du allen Eventualitäten aus dem Wege.

 

Gäste lesen prinzipiell keine Beschreibung und mir persönlich wäre es ebenfalls gleichgültig, ob mein Host irgendwann hinterher noch Kurtaxe nachzahlen muss. 😉

@Florian-and-Theresa0

 

Vielen Dank, dann mach ich das grad.

 

@Annabelle---Torsten0

 

Hier war es bisher so, dass es einfach bezahlt werden musste, egal von wem. Durch entgangene Kurtaxen achten die Gemeinden nun strenger drauf und haben nun NEU den Vermieter dazu bestimmt, die Kurtaxen einzutreiben. Da ich aber nicht immer vor Ort bin, weder bei der An- noch bei der Abreise, ist es schwierig die Kurtaxen einzutreiben. Ich kann ja nicht mal beschwören, wieviele Leute tatsächlich da geschlafen haben. Von daher wäre es schon easyer für mich, die Taxen in den Mietpreis einzubeziehen. 

 

Einfach zur Erklärung: Wir bezahlen schon mal eine Pauschalkurtaxe als Eigentumswohnungsbesitzer. Diese würde es uns hypothetisch erlauben, ganzjährig in unserer Wohnung zu hausen. Alle Übernachtungen, die über unsere 5 köpfige Familie hinausgehen, müssen erstattet werden. 

 

 

Claudia-Simone0
Level 10
Mettlach, Germany

Jaja, das leidige Thema Kurtaxe.

 

Wenn du magst, schau dir mal mein Inserat an, wie ich die Sache so gelöst habe, dass es hoffentlich kein Gast mehr übersehen kann.

Besonders wichtig: Auch in die Hausregeln aufnehmen, denen der Gast ja vor der Buchung zustimmen muss - damit verpflichtet er sich dann auch, dir die Kurtaxe separat zu zahlen, da es leider nur in wenigen Städten eine Möglichkeit gibt, solche Taxen über AirBnB einzuziehen

@Claudia-Simone0

 

Danke liebe Claudia. Leider kann ich dein Profil nicht aufrufen. Geht schon länger nicht bei mir. 

 

In den Hausregeln hatte ich es von Anfang an, aber eben...

 

Danke und Grüsse

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sarina0,  Gäste wollen möglichst unkompliziert ihren Urlaub verbringen. Es ist daher kaum verwunderlich (vor allem nicht wenn sie aus dem Ausland kommen), dass sie sich um solche zusätzlichen Abgaben nicht kümmern. Üblicherweise ist es Aufgabe des Unterkunftgebers, diese Gebühren (Ortstaxe, Kurtaxe oder Nächtigungsgebühr etc.) vom Gast zu erheben und abzuliefern. Das wird auch in Hotels so gehandhabt und ich habe noch NIE irgendwo selbst in einem Urlaub die Gebühren auf der Gemeinde entrichtet.

Als airbnb Host zusätzlich noch vor Ort Geld "einzutreiben" bringt höchstens Ärger und Verdruss ( auch wenn es wo steht - wir wissen dass vieles überlesen wird) und womöglich schlechte Bewertungen. 

Ich habe die von mir zu leistende Ortstaxe in den Preis eingerechnet  und behellige den Gast damit überhaupt nicht.

In vielen Tourismusgemeinden ist es üblich, dass die Unterkunftsgeber mit Meldeschein die Daten an die Gemeinde weiterleiten und bekommen dann die zu leistenden Abgaben am Ende vorgeschrieben.

@Monika--Elisabeth0

 

Ja, das tönt plausibel. Ist nicht ganz korrekt dann, wenn es über den Preis funktioniert, aber ok. Die bereits gebuchten muss ich allerdings bitten, diesen Weg auf sich zu nehmen. Aber für die Zukunft werde ich es genauso handhaben.

 

lg

@Sarina0, worin liegt die Unkorrektheit?  Dass die Gäste nicht persönlich die Kurtaxe bezahlen gehen? oder dass du sie in den Preis einrechnest?  Wie du die Preisgestaltung  machst, ist ja dir überlassen. Du berücksichtigst bei der Preisgestaltung ja auch Unkosten und Aufwendungen die du hast.  Du kannst ja im Text anführen, dass in deinem Preis zusätzlich die örtliche Kurtaxe enthalten ist.

@Monika--Elisabeth0

 

Nun meines Erachtens liegt die Unkorrektheit darin, dass ich höhere Einnahmen verzeichne, als ich effektiv einnehme. Ich vermiete ja auch, nicht nur, aber schon auch, um etwas an die anfallenden Kosten meines Eigentums verzeichnen zu können. Meine Excel Tabelle stimmt doch dann nicht mehr, wenn meine Einnnahmen höher sind, ich aber die Kurtaxen an die Gemeinde abführen werde. Insofern ist es für mich nicht ganz korrekt. Ich muss mir das nochmals überlegen. Mir wäre es schon lieber, wenn die Leute ihre Bezahlung selbstständig vornehmen. Sie gehen ja auch einkaufen, bezahlen die Gondel, gehen ins Hallenbad, wieso ist es dann zuviel verlangt, wenn sie auch ihre Kurtaxen bezahlen. Alles muss man ihnen ja nicht abnehmen. Meine Meinung. 

 

Und nach einigen Recherchen hier betreffend Wlan und runterladen von illegalen Sachen frage ich mich, ob ich mir das gut überlegt habe. Bei uns in der Schweiz gibt es keinen Freifunk und keine Sorglosbox. Aber das ist ein anderes Thema, das mich gerade massiv beschäftigt und ich nun ins Auto sitze und 1.5 Stunden in die Berge fahre, um dort das Wlan abzubauen. Erst wenn ich eine Lösung gefunden habe, wird das wieder aktiviert. Alle die gebucht haben, besitzen nämlich nun meinen Zugang und ich kann nichts tun, denn unser Gerät hat null Schutz. Soviel zu kompetenter Aufklärung der Telefonindustrie.

 

 

Bezüglich der Kurtaxe bin ich auch der Meinung, dass man die nicht in den Zimmerpreis miteinrechnen soll, da sonst die Einnahmen verfälscht werden. Es fängt ja schon damit an, dass durch einen höheren Zimmerpreis sowohl der Gast als auch du selbst für die eingepreiste Kurtaxe Servicegebühren an AirBnB zahlen müsst.

Und es macht beim Gast, der auf der Suche nach einer Unterkunft ist, einen schlechten Eindruck, wenn deine Wohnung wesentlich teurer ist, als eine vergleichbare Unterkunft in der Nachbargemeinde, wo vielleicht keine Kurtaxe erhoben wird.

Bei uns ist es so, dass die Touristik GmbH wahrscheinlich gar nicht akzeptieren würde, dass ein Gast vorstellig wird, um selbst die Kurtaxe zu zahlen: Die verlangen von den Gastgebern, dass diese sich darum kümmern, dass der Meldeschein ausgefüllt wird und aufgrund dieser Zettel erfolgt dann die Rechnungstellung an den Gastgeber.

@Claudia-Simone0, jede Unterkunft ist anders, manche sind neu und modern, andere älter, Ausstattungen sind unterschiedlich und daher sind auch die Nächtigungspreise unterschiedlich. Wieso soll ich mich da an "ortsüblichen" Preisen orientieren. Es geht um Angebot und Nachfrage.  Mein Preis ist nicht deswegen höher, weil ich die Ortstaxe einrechne, es war ganz umgekehrt:  Welchen Preis finde ich für meine Unterkunft angemessen und passend. Und  wir waren von Beginn an etwas hochpreisiger, weil wir uns  Gäste wünschen, die bereit sind das zu bezahlen und die den Aufenthalt in einer komplett und schön ausgestalteten Unterkunft auch schätzen.  Die Unkosten, die ich dabei habe (Betriebskosten, Ortstaxe, Reinigungsaufwand etc.) blieben dabei völlig unberücksichtigt. Ich will  gar nicht das ganze Jahr voll ausgebucht sein - da ist mir Qualität vor Quantität lieber. Und ich kann nur sagen:  Nach Abzug aller Kosten bin ich mit dem "Reingewinn" mehr als zufrieden. Um mich herum gibt es  andere Unterkünfte, manche sind günstiger, manche teurer.  Das soll jeder handhaben wie er möchte. 

Und noch etwas:  Auch wenn die Gäste die Servicegebühr bezahlen (und die ist unterschiedlich nach Herkunftsland und Dauer des Aufenthaltes) kommen sie noch immer günstiger, als in einem Hotel. Sie buchen über airbnb trotz umfangreicherer Buchungsmodalitäten, Vorausbezahlung, bei strengen Stornogebühren eventuell hohe Verluste etc.  Das ist ja der Grund wieso die Hotellobby so gegen airbnb und andere Buchungsplattformen auftritt.

 

@Claudia-Simone0

 

Nur zur Info. Ich habe das mit den Kurtaxen abgeklärt und tatsächlich müssen die Gäste selbstständig die Kurtaxe entrichten und erhalten dann im Gegenzug auf dem Tourismusbüro ihre Gästekarte mit der sie Vergünstigungen erhalten und auch umsonst ins Hallenbad und auf die Schlittschuhbahn können. Dies steht mir als Vermieterin gar nicht zu. Nur Hotels haben die Möglichkeit, die Gästekarten selbstständig zu überreichen. Somit habe ich in purer Unwissenheit trotzdem alles richtig gemacht :-).

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Liebe @Sarina0, verwechsle nicht "Einnahmen" mit "Einkünften".

Du hast Recht: deine "Einnahmen" würden in diesem Fall die Kurtaxe beinhalten.

Aber du versteuerst ja nicht die "Einnahmen", sondern die "Einkünfte"; und das ist das was nach Abzug der Ausgaben davon übrigbleibt. Die Kurtaxe ist dann nur eine der vielen Ausgaben - da kommen bei dir ja sicher auch noch viele andere Werbungskosten dazu.

Unterm Strich sind nur die "zu versteuernden Einkünfte" relevant.

Alles korrekt also.

@Till-and-Jutta0 

 

Das kann ich nachvollziehen. So genau wie eben die verlinkten Werbungskosten es erklären, ist meine Excel gar nicht. Ich rechne nur meine Anfahrt, einen Pauschalbetrag für Reinigung und Bettwäsche waschen, meine Gondelfahrt und pauschal überschlagen Strom und Wasser. Ich rechne keine Arbeitszeit für mich, keinen Kaffee, keine Heizung, da die sowieso läuft im Winter, ob da jemand wohnt oder nicht, etc. Also werde ich wohl sowieso mein gesamtes Sheet überarbeiten müssen. 

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