Lohnsteuerrückerstattung

MariAnne75
Level 2
Cologne, DE

Lohnsteuerrückerstattung

Ich bin nicht immer aus gesundheitlichen Gründen , das Zimmer an zu bieten. Bin schon in Rente, die gering ist. 

Die relative wenigen Einnahmen die ich mit der Vermietung habe, muss ich nehmen um die Wohnung überhaupt halten zu können, auch sie in Stand zu halten. Eine Mietwohnung die ich auch behalten möchte bis zum Tod ein Auszug nach 45 Jahren für mich doch  mit einem Unwohlsein begleitet. Mein Enkelkind kann immer kommen, mein Sohn und meine Mutter 84 Jahre bräuchte niemals ins Hospitz ein ein einschlafen unausweichlich ist. Selbst bin ich ebenfalls nicht gesund mit einer Lungenfibrose geht alles langsam und ich denke auch darüber nach, wenn ich ein Pflegefall würde das ich dort , dann eine Pflegekraft mit wohnen lassen könnte, damit auch ich hier einschlafen könnte.    Muss ich das alles bei der Lohnsteuerrückerstattung den angeben ? Denn ich erwirtschafte nicht jeden Monat und auch nicht über 400€ die müsste ich doch nicht angeben. Bisher habe ich immer alle meine Lohnsteuern zurück erhalten, weil ich in einem sozialen Beruf tätig war und da schon immer viel zu wenig verdient habe.    jetzt sagt mir meine Mutter immer wieder das dicke End kommt Kind, sicher musst du das da auch angeben aber ich kann mir es nicht denken. Oder wäre es gut Bein Reisegewerbe anzumelden: Alle unnötigen Sacher per Ebay zu verkaufen, denn Flohmarkt schaffe ich körperlich nicht mehr. Und dann könnte ich ja ein Zimmer eventuell als Arbeitszimmer absetzten oder auch die RENOVIERUNGSKOSTEN INSTANDHALTUNG.  Ich habe in diamangelhaft isolierte Wohnung eine Gasetagen Heizung selber vor 23 Jahren eingebaut. Die war jetzt kaputt . Die musste ich ja auch selber dann austauschen den neuen Kessel ...das konnte ich nur wegen der Airnb Vermietung der letzten Jahre so machen. Würde das dann nicht miteinander aufgerechnet werden können? Das ich als behinderter Mensch Gr0ßmutter hier dann auch noch mit etwas Angst im Bauch mich schuldenfrei über Wasser halte ist doch schon bedenklich . Während andere völlig sich gesund schrumpfen oder ein Haus besitzen und dann noch eine ganze Wohnung immer für 65 € am Tag vermieten ....diese Wohnung selten mit einem Zimmer als Stadtwohnung nutzen.    Könnte mir jemand mein seltsames Baugefühl bitte nehmen . Diese Steuerabgabe zahle ich ja regelmäßig . Doch ich habe das Zimmer schon doch so teuer angesetzt das es in der Regel von Geschäftsleuten gebucht wird. Die an einem privaten Raum und auch sehr das Frühstück im Zimmer mit frischen Sachen bevorzugen . Da muss ich ja dann keine Bettensteuer bezahlen.

 

 

[Titel bearbeitet]

3 Antworten 3
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@MariAnne75 , danke für deinen Beitrag. Er hat jetzt aber nichts direkt mit dem Thema "Kulturförderabgabe Köln" zu tun, oder?

 

Die Ausgaben für deine Unterkunft kannst du teilweise als Werbungskosten geltend machen, siehe auch https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Steuerliche-Aspekte-Werbungskosten/m-p/1547... und https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeben/Gegenrechnung-der-Werbungskosten-von-AirBnb-Mieteinnah...

Jens12
Level 3
Cologne, Germany

Man sollte einen Steuerberater fragen, das ist am sichersten, sonst kann es teurer werden

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@MariAnne75 ,

 

wie ich lese hast Du mehrere Anliegen, die ich nicht alle beantworten kann.

 

Wegen Deiner Einkommensteuer (Lohnsteuer) würde ich auch einen Steuerberater aufsuchen oder vielleicht einen Lohnsteuerhilfe-Verein, die sind in der Regel günstiger - oder aber Du bittest Deinen Sohn (oder Enkel, falls er schon alt genug ist), sich mal die ganzen Papiere anzuschauen und dort etwas Ordnung reinzubringen und besprichst dies erstmal im Familienkreis. Auch wenn es Dir schwer fallen sollte oder unangenehm sein sollte, so ist dies sicherlich der beste Weg! 

 

Nach meiner Einschätzung musst Du alles bei der Steuer angeben, Rente, Mieteinnahmen, Sonstige Einkünfte,  aber auch Kosten, die durch die Vermietung entstehen kannst Du absetzen. Also, angeben muss man alles, aber wenn die Einnahmen gering sind, dann ist natürlich auch die zu zahlende Einkommensteuer entsprechend niedrig oder entfällt sogar komplett. 

 

Reisegewerbe anmelden ist der falsche Weg und für Deine Zwecke nicht möglich bzw. ungeeignet. 

 

E-Bay Verkäufe müssen als Privatverkauf nicht bei der Steuer angegeben werden, außer wenn es sich offensichtlich um eine professionelle Händlertätigkeit handeln würde.

 

Bezüglich der Bettensteuer kann ich Dir leider nicht weiter helfen, dies ist eine Regelung der Stadt Köln und da müsstest Du auf der entsprechenden Internet-Seite der Stadt nachlesen, bei welchen Voraussetzungen die Bettensteuer anfällt oder ob es unter gewissen Umständen hier auch Ausnahmen gibt.

 

Ich denke, dass Du Dir keine allzu großen Sorgen machen musst, wenn Du alles offen mit Deiner Familie besprichst, es findet sich bestimmt eine Lösung wie alles am besten geregelt werden kann.

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