Hallo zusammen,
laut Presse steht im April ein wichtiges Urteil für viele Airbnb Hosts an.
https://www.google.de/amp/www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/vermietung-an-feriengaeste-ueber-air...
Der BGH will entscheiden ob die Unterlassung der Vermietung in einem Mehrfamilienhaus nur durch (einstimmige) Änderung der Teilungserklärung oder wenn in der Teilungserklärung eine „Öffnungsklausel“ vorhanden ist auch durch kleinere Mehrheiten auf Eigentümerversammlungen untersagt werden kann.
Frage:
Kann sich das Urteil dann nur einen Einfluss haben wenn in Teilungserklärungen eine „Öffnungsklausel“ ist oder trifft der BGH bei solchen entscheidungen auch manchmal weitreichendere Entscheidungen die ggf aussagen dass eine Untersagung auch ohne Änderung der Teilungserklärung möglich ist?
Sicherlich verfolgt Airbnb die Thematik.
Eine rechtliche Einschätzung/Stellungname wäre toll da viele Nutzer betroffen sein werden.