Nutzungsänderung wegen Airbnb

Ute86
Level 2
WÜ, Germany

Nutzungsänderung wegen Airbnb

Liebe Gastgeber,

ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimmers und komme einfach bei der stadt nicht weiter.

ich soll einen nutzungsänderungsantrag stellen, der wiederum als bestandteil unter anderem einen bauantrag (plus tausend andere formulare) enthält. nach dem ich das formular jetzt angeschaut habe, hat das nichts, aber auch gar nichts mit dem zu tun was ich machen will (nämlich ein bestehendes gästezimmer zeitweise zu vermieten). die auskunft der stadt auf meine verzweiflung hin war: "dann müssen sie sich halt um jemanden kümmern, der sich damit auskennt". na herzlichen dank auch....

hat jemand von euch schon erfahrung? gar mit der stadt würzburg?

verzweifelte grüße

ute

17 Antworten 17
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Ute86 , ich kenne das in dem Ausmaß bislang nur von Ferienwohnungen, nicht von einem Privatzimmer.

 

Zur Not - falls Würzburg tatsächlich eine Nutzungsänderung haben möchte - hilft dir da ein Architekt weiter.

Gabi37
Level 10
Germany
Ute86
Level 2
WÜ, Germany

das hatte ich auch gesehen - lieben dank nochmal für den link - und mir aber gedacht, ich frag einfach nochmal nach.

und bei der frage im bürgerbüro (ob ich etwas beachte müsste wenn ich ein privates zimmer über airbnb vermieten möchte) kam sofort die weiterleitung ans bauamt und die bauantragsgenehmigung, denn sie würden denn fall u die damit einhergehende nutzungsänderung schon kennen.....

oh mann

Siegfried20
Level 10
Hesse, Germany

Viele Städte und Gemeinden machen sich überhaupt nichts draus wenn jemand eine FeWo oder ein Zimmer vermieten will. Andere machen sich dabei fast ins Hemd. Eines ist aber auf jeden Fall klar, nämlich das eine bestehende FeWo oder ein bewohnbares Schlafzimmer in keiner Weise irgend etwas mit Bauleitung oder sonstiges was Baugenehmigungen betreffen würde, zu tun hat.

 

Die Stadt Würzburg hat einen eigenen Link für alle Ämter usw. Hier zu finden:
https://www.wuerzburg.de/buerger/serviceleistungen-a-z/index.html?text=&kt%5Bsb%5D=&kt%5Bsd%5D=&kt%5...

 

Ferienwohnungen bzw. Touristik Infos. sind dort ebenfalls vertreten, und zwar hier, der Link direkt von der Rathaus Seite:

https://www.wuerzburg.de/buerger/serviceleistungen-a-z/bw_/Ferienwohnung_Privatzimmer_Jugendherberge...

 

Ich verstehe das so, das sich in Würzburg niemand drum kümmert wer wie und wo vermietet, denn diese Links kommen ja direkt aus der Rathaus Seite. Dort ist für Fremdenzimmer und FeWos weder ein Ansprechpartner, noch eine Telefonnummer, oder sosnt etwas zu finden. Für mich bedeutet das, das die Stadt Würzbug sich offensichtlich wenig bis keine Gedanken über Vermietungen von FeWos oder Fremdenzimmer macht. Sonst wären ja ganz bestimtm mehr Infos. auf der Rathausseite zu finden ...

für mich ist das auch völlig logisch, dass so etwas nichts mit einem bauantrag zu tun haben kann. der bürohengst, der mich behandelt hat wie die letzte idiotin, sieht das anders.....

und ich will halt nicht da jetzt vermieten und irgendwann kommt die stadt und verlangt strafzahlungen für illegale umnutzung (oder wie auch immer das dann genannt wird)

Ute86
Level 2
WÜ, Germany

vielen dank schon mal an die ersten antworten.

gibt es dann eine möglichkeit andere gastgeber aus würzburg mit ähnlichen bedingungen zu kontaktieren und nachzufragen, wie sie das regeln?

ich hab das bisher als neuling hier nicht geschafft. hätte immer eine buchungsanfrage stellen müssen und so hundert pro klar sind mir die verschlungenen wege des airbnb dschungels noch nicht

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Der Homesharing Club Bayern und Franken befindet sich derzeit im Aufbau.

https://www.facebook.com/groups/HSCBayernFranken/

 

Vielleicht findest du da ja schon Würzburger.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Ute86 ,

 

Du könntest alternativ auch mal bei ter Tourist Info in Würzburg vorstellig werden, und interessehalber fragen, ob es einen zentrales Register für Anbieter von Privatzimmern gibt und was hierfür alles notwendig ist, schließlich müssen die es ja auch wissen.

 

Aber so wie sich die Sache aus Deinen Kommentaren und den zur Verfügung gestellten Links der anderen CC-Mitglieder darstellt, wirst Du um eine Nutzungsänderung nicht drum herum kommen. Dann würde ich eben mit Hilfe eines Architekten einen geänderten Bauplan für dieses Zimmer mit geänderter Nutzung einreichen oder eben eine teilgewerbliche Nutzung beantragen, so wie die es halt haben wollen (jede Gemeinde handhabt dies unterschiedlich und die Architekten müssten das Procedere kennen).

 

Und wenn diese Nutzungsänderung dann irgendwann mal genehmigt ist, dann heißt dies noch lange, dass Du damit auch für's Finanzamt als Gewerbetreibende gilst, hier kannst Du Deine Einnahmen aus Privater Vermietung und Verpachtung am Jahresende  mit Deiner EKST-Erklärung angeben (sorry, habe schon mal einen Schritt weiter gedacht, am besten sprichst Du dies mit Deinem Steuerberater ab, damit von Anfang an alles richtig läuft).

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Ute86 

 

hier noch als Nachtrag:

 

Tourist Information

Wenn Sie Fragen rund um Würzburg haben, ist die Tourist Information Ihre erste Anlaufstelle. Von A wie Aufenthaltsgestaltung bis Z wie Zimmer – das erfahrene Team hilft Ihnen gerne weiter.

Ute86
Level 2
WÜ, Germany

gute idee, danke dir

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Ute86 ,

 

wenn ich deine Geschichte richtig verstehe ist es so, daß du planst ein Zimmer in deiner Wohnung über airbnb zu vermieten. Jetzt bist du, ohne daß dich jemand dazu aufgefordert hat, aus eigenem Antrieb zu irgendwelchen Ämtern in Würzburg gegangen und hast gefragt was du machen mußt.

 

Ich hätte das nicht gemacht. Von Ämtern bekommt man oft Auskünfte die nicht richtig sind, aber irgend eine Auskunft bekommt man immer, denn die Amtsperson denkt, dazu muß ich was sagen, auch wenn ich dazu nichts weiß.

 

Ich glaube nicht, daß hier eine Nutzungsänderung erforderlich ist. Du wohnst in deiner Wohnung und nutzt sie zu Wohnzwecken. Wenn du ein Zimmer über airbnb vermietest nutzt sie der Gast ebenfalls zu Wohnzwecken. Eine Änderung der Nutzung findet also gar nicht statt. Ein Gewerbe wirst du nicht anmelden wollen und das mußt du auch nicht, 99% aller airbnb-Vermieter haben kein Gewerbe.

 

In dem Link den Gabi für dich gepostet hat sagt Christian Weiß von der Pressestelle Würzburg, daß es nur 20 Nutzungsänderung für Wohnungen in ganz Würzburg gibt, und zwar unabhängig von airbnb. Das können also Fälle sein, wo jemand in einer Privatwohnung ein Architekturbüro eingerichtet hat oder jemand hat in seiner Wohnung ein Taxigewerbe angemeldet.

 

Insgesamt scheint es in Würzburg 200 airbnb Unterkünfte zu geben, Nutzungsänderungen gibt es aber nur 20, und die haben nicht unbedingt etwas mit airbnb zu tun. Ich vermute, daß nicht ein einziger der airbnb-Vermieter eine Nutzungsänderung durchgeführt hat.

 

Ich würde an deiner Stelle in dieser Sache überhaupt nichts unternehmen. Ich glaube auch nicht daß die Stadt Würzburg ein Interesse an dieser Sache hat, ich glaube die fühlen sich durch deinen Vorstoß eher gestört.

 

Wenn du in dieser Sache absolut sicher gehen willst weil du sonst nicht schlafen kannst, dann empfehle ich dir dich bei einem Anwalt für öffentliches Recht zu erkundigen. Das kostet vielleicht 200 bis 300 Euro. Diesen Anwalt bittest du um eine schriftliche Auskunft und wenn der schreibt, du brauchst keine Nutzungsänderung, dann ist das halt so. Der Anwalt haftet für seine Auskunft und Anwälte haben auch eine Berufshaftpflichtversicherung.

 

Ute86
Level 2
WÜ, Germany

Hallo ute,

Es ist nicht ganz richtig, dass ich unaufgefordert da bei der Stadt nachgefragt habe. Bei der InseratErstellung verlangt airbnb dass man anklickt sich über die rechtlichen Bedingungen vor Ort informiert hat. Das habe ich ernst genommen u das ist alles was ich tun wollte. Dass ich damit eine solche Lawine lostrete war mir nicht bewusst....

Lg u danke für deine Hilfe

Hallo Ute, eine Nutzungsänderung ist notwendig. Bitte nicht irritieren lassen. Hier geht es auch darum, dass die Stadt Notausgänge prüfen kann und ob eine zu Hohe Belastung von Airbnb Wohnungen in deiner Stadt vorliegt. Da Hotels sich massiv beschwert hatten, dass ihre Auflagen so hoch sind. In manchen Städten ist die kurzfristige Vermietung unter 6 Wochen sogar verboten ist und die Steuernummer die man dann bekommt, ist auch wichtig. 

Kai123
Level 3
Munich, Germany

Hallo Ute,

du vermietest nicht deine komplette Unterkunft unter, sondern nur 1 Zimmer deiner Unterkunft. In diesem Fall musst du nur rechtliche Bedenken bzgl. der Zweckentfremdung haben, wenn das 1 Zimmer mehr als 50% Wohnraum deiner kompletten Unterkunft ausmacht. Außerdem würdest du als Gewerbebetreibende angesehen werden, wenn du bspw. einen Reinigungs- und Handtuchservice beauftragst sowie die Schlüsselübergabe auslagerst/automatisierst -> zusammengefasst: wenn du die Untervermietung professionell betreibst. So wie sich das bei dir anhört, ist das nicht der Fall. Dazu existiert in der Stadt Würzburg keine Satzung zum Zweckentfremdungsverbot wie bspw. bei mir in München. An deiner Stelle würde ich unbesorgt das Zimmer inserieren. Hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

LG,

Kai

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