Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Nach reiflicher Überlegung, unter Berücksichtigung auch gerichtlicher Belange, bin ich zu folgendem Schluß gekommen, hier kann eine ganz einfache neue Systemeinstellung helfen, alle Probleme zu lösen.
Airbnb muss bei den Account Einstellungen dem Reisenden die Möglichkeit geben auswählen zu können:
A: Profilbild bei Buchungsanfrage anzeigen
B: Profilbild bei Buchungsanfrage verbergen
Die Gastgeber müssen in Ihren Inserateinstellungen die Wahloption haben:
A: Nur Buchungen Akzeptieren bei denen das Profilbild bei der Buchungsanfrage angezeigt wird
B: Alle Buchungsanfragen akzeptieren, mit und ohne Profilbild.
Mit dieser einfachen Lösung wäre allen Wünschen entsprochen, alle gesetzlichen Auflagen erfüllt, und jede weitere Diskussion über Profilbilder hinfällig.
Aber auf so eine einfache Lösung kommt Airbnb leider nicht, hier wird leider nur in komplizierten Algorythmen gedacht.
Lasst euch mal von uns einen Ratschlag geben:
Machts doch bitte einfach, auch wenn es komplizierter möglich wäre 🙂
Grüße Jörg
@Sybille-and-Harry0 in der App siehe ganz unten in den Hausregeln kann man auswählen ob Haustiere erlaubt sind
@Ute42 bleibt dann nur ohne Vermittlungsplattform die Unterkunft zu vermieten.
Oder so wie in noch früheren Zeiten wie @Ilona18 am Flughafen mit einem Schild stehen.
Dann muß man sich als rassistischer Gastgeber blitzschnell einen gute Ausrede zurechtlegen, warum man gerade diesen Gast der vor einem steht, nicht nehmen kann.
@Gabi37 schrieb:... blitzschnell einen gute Ausrede zurechtlegen, warum man gerade diesen Gast der vor einem steht, nicht nehmen kann.
"Weil einem die Nase nicht passt."
Das ist nämlich nicht diskriminierend.
Dass die Freiheit des einen da aufhört wo die Freiheit des anderen anfängt hat sich wohl noch nicht überall herumgesprochen.
Wenn jemanden meine Unterkunft nicht gut genug ist und er mich schlecht bewertet weil mein Ambiente seinen religiösen Vorstellungen nicht entspricht ist doch ER es der mich diskriminiert , und nicht ich Ihn !
Dieses unverständnis der Toleranz ist das eigentliche Problem.
Man kann nicht von jemanden etwas verlangen was er nicht haben will und dann bei Ablehnung denjenigen als Diskriminierer beschimpfen.
Wo bleiben die Persönlichkeitsrechte und die Freiheit auf Selbstbestimmung für welche die Möglichkeit NEIN zu sagen elementar ist ?
Wenn ich mein privates Heim vermiete habe ich das Recht dass ich mir die Mieter aussuche , so wie auch bei normalen Mietwohnungen oder wie sich jede Firma sein Personal aussucht .
Wahrscheinlich werden demnächst Dating-Plattformen verboten, oder auch ohne Bild, weil sich die Hässlichen diskriminiert fühlen... und das wäre dann statistisch sicherlich nachweisbar !
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Du scheinst ja sehr überzeugt zu sein daß dein Vorschlag vollkommen wasserdicht ist.
Würdest du airbnb gegenüber denn eine Erklärung abgeben daß du für alle Gerichtskosten und evtl. Schadenersatzansprüche aufkommst die sich aus deiner Regelung ergeben? Die Erklärung würde von einem amerikanischen Anwalt formuliert werden, 5 -10 Seiten lang sein und die Bestimmung enthalten, daß du für Forderungen aus dieser Erklärung dein gesamtes Privatvermögen der Zwangsvollstreckung unterwirfst. Gerichtsstand: USA:
Würdest du eine solche Erklärung denn abgeben?
Wenn nicht, dann wird wohl airbnb deinen Vorschlag nicht umsetzen.
@Ute42Liebe Ute, ich bin hier zur Kommunity gestoßen, als die alte aufgelöst und die aktuelle gegründet wurde. Damals haben hier vieleicht 10-15 Mitglieder geschrieben.
Und du kannst gerne @Till-and-Jutta0 fragen, ich habe solange über Host Voice bei Airbnb Druck gemacht dass die gerundeten Vermietergebühren gegen das Umsatzsteuergesetz verstoßen, habe sehr viele mails direkt mit Irland ausgetauscht und Vorschläge gemacht, (ich hatte eine dauerhaft direkte Kommunikation) wie es laufen kann, sodass keine 3 Monate später die Gebühren centgenau abgerechnet wurden, und eine gesetzeskonforme Mehrwertsteuer Rechnung ausgestellt wird.
Du kannst hier viel mehr erreichen als du Dir vorstellen kannst, allerdings hatte man damals über hostvoice noch einen direkten Kanal, der ist jetzt natürlich abgestellt.
Aber für so eine Aktion ist mir diese Angelegenheit nicht wichtig genug. Aber offensichtlich seit ihr hier der Meinung, dass selbst wenn man nicht weiß dass etwas existiert, man dennoch dagegen Klagen kann, da würde ich schon mal gern von euch wissen was da denn in der Klageschrift drin steht.
Übrigens ist alles nur eine Frage des Geldes. Wenn (rein hypothetisch) eine Massenstilllegung von Inseraten stattfinden würde wegen des Profilbildes und die Einnahmen sinken, was glaubst du wie schnell Airbnb ein andere Lösung finden würde.
Auch wenn die Proteste und Beschwerden so weiter gehen, werden die etwas tun, da ohne host kein Airbnb, ganz einfache Sache.
P.S. @Ute42 , hier wurde übrigens ja im gleichen Block nach dem Haustier Filter gefragt. Glaubst du du kannst dagegen Klagen, dass dir wegen deines Haustieres nicht alle Unterkünfte angezeigt werden. Dann müssten ja Filter verboten werden, das wäre ja auch eine Diskriminierung "die nehmen mich nicht wegen meines geliebten Hundes der ist wie mein Kind". Kann ein Vermieter Klagen dass er diskriminiert wird weil er nicht superhost ist und wegen des Filters er nicht angezeigt wird nur weil er kein superhost ist? Es gibt den Filter nach Sprache, soll ich jetzt Airbnb verklagen dass ich diskriminiert werde weil ich eine bestimmte Sprache nicht spreche, und der Gast nach hosts sucht der eine bestimmte Sprache spricht?
Ute so kann ich gerade weiter machen.
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Das Problem ist, daß ich dir mit deiner Argumentation Recht gebe und andere vielleicht auch, aber trotzdem wird airbnb deinen Vorschlag nicht umsetzen, da das Prozeßrisiko unkalkulierbar ist.
Ich habe keine Ahnung von amerikanischem Recht, aber ich habe mir dieses Urteil aus Oregon ganz durchgelesen, es ist 13 Seiten lang. Manches was der Richter schreibt ist ja ok, aber manche Sachen kann ich nicht nachvollziehen, insbesondere nicht das Statement airbnb sei ein „place of public accomondation“.
Meine Frage jedoch, ob du airbnb von Prozeßkostenrisiken freistellen würdest hast du nicht beantwortet. Du würdest es nämlich nicht, denn was da rauskommt weiß kein Mensch.
@Ute42@Jörg8 , place of public accommodation .. das ist vermutlich der Knackpunkt der Sichtweise des Richters.
Er stellt Airbnb unabhängig von seiner Zusammensetzung auf die selbe Stufe wie eine Hotelkette.
Dort herrschen natürlich andere Regeln und es wird kein Gast vorher abgetastet , mit anderen Worten , das Gericht erteilt Airbnb eine Absage an sein besonderes Geschäftsmodell und ist damit in höchstem Masse geschäftsschädigend.
Ich denke da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen , im Extremfall müsste aus der Firma ein Privatclub gemacht werden.
@Ute42also Ute, das ist doch wirklich unter deinem Niveau was du da schreibst, überleg mal selbst.
Ob eine Privatperson die Prozesskosten für einen Konzern mit Milliardenkapitalisierung übernimmt. Für die ist sind die Prozesskosten nur peanuts.
Natürlich gehen die den Weg des geringsten Widerstandes, und wenn Vermieter alle schön still halten ist es natürlich der einfachste Weg.
Das Ganze ist für die eine reine Kosten-Nutzen Rechnung.
Wenn aber der Aufsstand zu groß und große Kosten für Kommunikation entstehen würden, oder der hypothetische Fall eintreten, dass Umsatzeinbußen wegen wegfallender host größer wäre als die Prozesskosten, dann ändern die natürlich was.
Zumal Airbnb gar nicht klagen muß. Die ändern was am System und derjenige der gegen Airbnb klagt hat dann das Prozeßkosten Risiko.
Aber so wie ich das sehe brauchen die nur den thread hier lesen, und stellen lachend, hey klasse alle haben kapituliert wir brauche nichts mehr zu machen.
Wäre einer dabei der so einen Aufstand macht wie ich damals bei der Gastgebergebühr und würde in den verschieden sprachigen Communities die Masse mobilisieren dann sähe es ganz anders aus (aber wie gesagt, für mich ist die Sache nicht so wichtig, ich wollte Vorschlag präsentieren der umsetzbar und regelgerecht wäre).
Was wollte der Richter denn im Urteil dann schreiben? Dass Airbnb alle Vermieter zwingen muß alle Anfragen zu akzeptieren egal was für Menschen egal was sie wollen?
Der Richter will durchsetzen, dass man Buchungsanfragen auch ohne Bild machen kann, und wenn die Auswahl besteht mit Bild oder ohne, ist dem Genüge getan, da die Möglichkeit besteht.
@Jörg8, die Frage von @Ute42 war doch rein rhetorisch gemeint, warum sagst Du nicht einfach ..Ja, wenn ich ein paar Milliönchen übrig hätte würde ich den Prozess riskieren.
Aber Spass beiseite , auch wenn es oft den Anschein hat , muss man davon ausgehen dass die Airbnb-Verwaltung auch nicht von Dummdödelhausen ist und vermutlich auch lieber eine einfache Lösung gefunden hätte anstatt sich vom Gericht einen derartigen Rüffel abzuholen.
Es gibt also zwei Möglichkeiten:
Entweder Airbnb hat sich wirklich erhofft damit Mehreinnahmen zu erzielen wie das von den meisten von uns noch bis vor kurzem vermutet wurde
oder
sie wurden von dem Gerichturteil kalt erwischt und haben mit einem ganz anderen Ergebnis gerechnet..... denn wie man auch hierzulande weiß, Recht haben und Recht bekommen ist nicht das selbe.
Ich habe es schon begriffen.
Übrigens ist nicht gleich jede unterschiedliche Behandlung, die einen Nachteil zur Folge hat, diskriminierend im Sinne des Gesetzes. Airbnb zu verklagen, weil sie Deinen Hund nicht akzeptieren, wird vermutlich schwierig.
@Gabi37 schrieb:Übrigens ist nicht gleich jede unterschiedliche Behandlung, die einen Nachteil zur Folge hat, diskriminierend im Sinne des Gesetzes. Airbnb zu verklagen, weil sie Deinen Hund nicht akzeptieren, wird vermutlich schwierig.
Das klappt nur, wenn du ihn vorher als Assistenzhund deklarierst.
Wahlweise kannst du auch dein Assistenzeichhörnchen mitnehmen.
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Genau, wenn ein Hund ein Service-Dog ist muß man ihn in den USA reinlassen, auch wenn man „no pets“ angekreuzt hat.
Ein Fall aus dem englischen CC:
Ein Ehepaar bucht eine Unterkunft und die Frau bringt ihren Service-Dog mit. Warum? Sie ist blind, sie kann nichts sehen. Das Ehepaar verläßt jeden Tag vormittags die Unterkunft und kommt am Abend zurück. An einem Tag rempelt die Gästin (Till, ich weiß daß es dieses Wort nicht gibt) auf einem Supermarkt-Parkplatz ein anderes Auto an. Die Vermieterin hat davon nur erfahren, weil das beschädigte Auto zufällig ihrer Nachbarin gehörte.
Wie kann eine Frau autofahren die blind ist und einen Blindenhund als Service-Dog hat?
Niemand weiß das, das ist Amerika.
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Es wäre wirklich schön, wenn Airbnb eine rechtssichere Lösung für dieses Problem finden könnte.
Obwohl das Profilbild natürlich keine 100ige Garantie ist - auch ein sympathisch aussehender Gast kann sich schliesslich als Ekelpaket entpuppen.
Es ist vielmehr die mangelnde Bereitschaft, irgendetwas Persönliches von sich selbst preiszugeben, welche beim Gastgeber den Verdacht aufkommen lässt, dass der Gast nicht ganz "koscher" ist. Und dazu gehört nun einmal auch die Weigerung, ein Profilbild einzustellen.
Für jeden, der so grossen Wert auf seine Privatsphäre legt (und wohl aus diesem Grund auch weder bei Facebook noch auf irgendeinem anderen Social Media verkehrt?), für den ist Airbnb einfach nicht die richtige Plattform. Der sollte sich eine Unterkunft besser auf einem Hotel-Portal suchen, aber nicht bei Privatleuten.