Rückerstattung bei Stornierung

Alexander60
Level 1
Munich, Germany

Rückerstattung bei Stornierung

Guten Morgen! Ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet. Mein Gast wollte am Freitag zu mir nach München kommen und hat wegen des Amoklaufs kurzfristig storniert. Er wollte zwei Nächte bleiben. Ich kann natürlich verstehen, dass er sich unwohl gefühlt hat, bzw. am Freitag gar nicht oder erst spät hätte nach München kommen können. Dafür konnte weder er noch ich etwas. Liegt das "Risiko" in so einem Fall beim Gastgeber und ich sollte ihm das komplette Geld zurückerstatten? Ich hatte natürlich trotzdem einen Aufwand, bin früher aus dem Büro raus und meine voriger Gast wäre auch gerne noch länger geblieben. Danke für eure Einschätzung!

7 Antworten 7
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

@Alexander60 Die Lage ist eigentlich ziemlich eindeutig: Du hast flexible Stornierungsbedingungen. Wenn der Gast binnen 24 h vor dem Check-in storniert, bekommt er für die erste Nacht nichts erstattet. Aber: Er hat die Möglichkeit "mildernde" Umstände zu beantragen:

https://www.airbnb.de/help/article/1320/extenuating-circumstances-policy

"Akute Reisewarnungen oder dringende Sicherheitshinweise, die nach der Buchung von einer geeigneten nationalen oder internationalen Behörde (z. B. von einer Regierungsbehörde oder einem ihrer Ämter) veröffentlicht wurden"

Ich glaube, damit ist es klar, dass der Gast sein Geld zurückerhalten wird. Du kannst es ihm über das Mediationscenter zurückerstatten.

Hallo zusammen,

 

die Regierung von Hongkong hat jetzt ja eine milde Reisewarnung für München ausgegeben.

Aufgrund dessen hat ein Gast der in 4 Tagen ankommt bei mir storniert. Da ich moderate Bedingungen habe, wurde ihm jetzt ein Tag erstattet.

Soll ich ihm den Rest auch noch erstatten?

Ich dachte, ich warte erst mal, ob ich noch eine neue Buchung bekomme und entscheide dann.

Was meint Ihr?

 

Danke

 

Patrick

@Patrick130 Möchte der Gast diese denn erstattet haben? Und: Ist bei Deinem Gast angekommen, dass es sich bei dem Anschlag um einen Amoklauf und nicht um einen Terrorakt gehandelt hat?

@Florian-and-Theresa0: Nein, der Gast hat nicht explizit nach einer vollen Rückerstattung gefragt. Ich habe Ihm auch gesagt, dass es ein Amoklauf war und es von offizieller Seite heißt, dass es keinen Grund gibt, nicht nach München zu reisen.

Was bleibt ist die Reisewarnung von Hongkong und was ich vergaß zu erwähnen, ist, dass der Gast eben aus HK kommt.

@Patrick130 Ich weiß nicht, inwiefern die HK-Warnung gilt. Bei @Alexander60s Gast finde ich die Stornierung verständlich, weil es den Tag des Amoklaufs betraf. Bei Deinem Gast finde ich es etwas schwieriger, weil sich die Bedrohungssituation aufgelöst hat. Vielleicht fragst Du einfach mal beim Support nach (siehe FAQ). 

@Patrick130

Ich glaube, das muss jeder persönlich für sich entscheiden. Ich fände es persönlich fair, wenn Du dem Gast alles zurück erstattest. Ich jedenfalls, würde es anbieten. Aber wie gesagt, das muss jeder mit sich selbst vereinbaren. Da bei dem Anschlag in Würzburg Touristen aus Hongkong betroffen waren und deshalb die Reisewarnung ja wohl lausgesprochen wurde, habe ich durchaus Verständnis für eine gewünschte Stornierung. Letztendlich  unterscheidet der Gast auch nicht, ob es ein Terroranschlag oder ein Amoklauf war, er hat einfach Angst und ein ungutes Gefühl. Hätten manche von uns wohl auch, wenn wir einen Ort buchen und es gibt Anschläge oder Unruhen, egal welcher Art.

Hallo @Christa0,

 

vielen Dank für den Hinweis, dass in Würzburg eine Famile aus HK betroffen war. Das hatte ich nicht mehr im Hinterkopf.

Ich denke ich werde das meiste zurückerstatten. Habe den Gast auch auf die besonderen Bedingungen von airbnb bei solchen Ereignissen hingewiesen.

 

Gruß

 

Patrick

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts