Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditati...
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Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditationscenter geregelt und gezahlt. Bis heute erhalte ich aber keine ...
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Hallo zusammen,
seit letzten Samstag habe ich zum ersten Mail über Airbnb mein Haus vermietet und bin über die Vorgehensweise und das Verhalten von Airbnb absolut geschockt.
Mein Haus kann man pro Woche für 2100€ incl. 100€ Reinigung buchen. Es verfügt über W-Lan, 3 Schlafzimmer, 190qm, Pool, Whirlpool und direkten Strandzugang in einer ruhigen Nachbarschaft, wurde komplett renoviert und befindet sich auf Fuerteventura.
Die Buchung wurde für eine Woche von einer legetimisierten Dame aus Belgien für 4 Personen vorgenommen und im letzten Moment hat sie mich gefragt, ob noch zwei weitere mit einem Kind (2 Jahre) kommen können. Ich habe ihr gesagt, dass ich ein Reisebett aufstellen werde.
Am letzten Samstag sind sie angereist und beim Check Inn hat meine Co-Gastgeberin herausgefunden, dass die die gebucht hat und ihr Freund, gar nicht mit sind, da sie eine Notfall OP hatte und nicht flugtauglich war.
Am Sonntagabend bekam ich auf einmal über Airbnb von meiner Vertragspartnerin eine Mail, dass sie ja nicht mitfliegen konnte und sie jetzt bitte 650€ von mir zurückhaben möchte.
Ich habe ihr geschrieben, dass ich so lange da 5 mir unbekannte Personen in meinem Haus wohnen, dazu nicht bereit wäre, wir gerne aber nochmal nach dem Check out ihrer Gäste drüber sprechen könnten. Daraufhin bekam ich am Montagnachmittag einen Anruf von einem MA von Airbnb, dass er mir gerne ein Angebot unterbreiten möchte, da die arme Frau ja nicht reisen konnte und die Reise nicht angetreten ist. Ich habe ihm erklärt, dass sie und ihr Freund zwar nicht angetreten sind, aber der Rest (5 Personen) jetzt im Haus sind und ihn auf den Check Out Termin verwiesen, dass ich so lange warten möchte, bis die Gäste raus sind und mir das dann überlegen werde. Daraufhin bekam ich eine Mail von dem MA, dass ich der Dame jetzt 1050 € zurückzahlen soll.
Ich habe geschrieben, dass ich dazu nicht bereit wäre, denn von meiner Seite aus habe ich den Vertrag erfüllt, da ja 5 Leute gerade im Haus wohnen und ich meinen Vertrag eingehalten habe und somit keine Grundlage erkennen könnte. Daraufhin schickte er mir ein weiteres Angebot von 650€, die ich der Dame zurückzahlen soll. Ich habe am nächsten Morgen geantwortet, dass ich- um das Thema abschließen zu können- nach dem Check out 400 € zahlen würde, aber erst dann, wenn alles mit dem Haus ok wäre. Daraufhin bekam ich gestern Abend wieder einen Anruf, dass ich die 400€ sofort zahlen soll, denn das wäre so üblich bei Airbnb. Ich habe ihm gesagt, dass ich dann einen Ausweis von einem der 5 Personen haben möchte, da ich sie ja somit aus dem Vertrag lasse und wenn was zu beanstanden ist sonst keinen Ansprechpartner mehr hätte. Daraufhin sollte ich mit seinem Vorgesetzten sprechen. Der rief nicht an, schickte dann gestern Abend aber eine Mail, dass das mit meinen 400€ und weitere 250€ von Airbnb gezahlt wird und ich keinen Namen oder Personalausweis von jemandem im Haus bekomme und mir würde das Geld von meinen zukünftigen Buchungen abgezogen werden.
Ich bin absolut sauer, wie mit mir umgesprungen wird. Ich habe ihm geantwortet, dass ich damit nicht einverstanden bin und mir rechtliche Schritte vorbehalten werde.
Jetzt meine Frage? An wen muss ich mich wenden, denn jetzt bin ich absolut nicht mehr bereit auch nur einen Cent an die zu zahlen, denn ich habe nichts falsch gemacht.
Dazu kommt noch, dass mich meine Nachbarin auf Fuerte am Montag anrief und mir mitteilte, dass meine Mieter total laut wären und sie die gerauchten Zigaretten über das Geländer auf den Strand schnippen würden. Ich berichtete dem MA von Airbnb dies und schrieb eine Mail an die Mieterin, dass sie bei Ankunft die Hausregeln erklärt bekommen und unterschrieben haben und sie sich bitte daran halten sollen und mit ihren Freunden sprechen soll! Daraufhin schrieb mir die Mieterin, dass das alles nicht stimmen würde, es total laut bei den Nachbarn daneben wäre und das arme Kind ja nur in den Whirlpool (40 Grad) gehen könnte, da die Temperatur des Pools zu kalt wäre (ich habe dort bis letzten Freitag 1 Jahr gelebt und der Pool hatte morgens 24 Grad und gegen Abend 27 Grad) und sie nun nur noch über den Konflikt Center mit mir sprechen würde. Auch gab es im letzten Jahr keinen einzigen Vorfall von Lärmbelästigung seitens der Nachbarn. Ich habe aber von der Lautstärke am ersten frühen Morgen ein Video zugesendet bekommen und kann das somit auch beweisen. Der folgende Morgen war ähnlich laut, seit gestern habe ich keine Nachricht mehr von den Nachbarn erhalten und gehe davon aus, dass sie die gerauchten Zigaretten in die vorgesehenen Aschenbecher stecken und sich ruhig verhalten.
Was kann ich tun, an wen muss ich mich wenden, wer kennt einen Anwalt der sich mit Airbnb auskennt? Bin ich hier überhaupt richtig?
@Ute42 du meinst wohl airbnb force one :DDD
aber echt .. mit dir würd ich gern mal nen Wein trinken!!!
Darf ich mittrinken? 😉
ich glaub nämlich auch, dass man mit Euch zweien ne echt gute Zeit haben könnte 😘
@Susanne232 .. tut mir leid, dass deine erste Erfahrung gleich eine solche ist. Leider agiert der Support wirklich oft sehr unverständlich .. man könnte meinen der Support steckt noch in den Kinderschuhen und dies nicht nur gesamthaft, sondern die einzelnen Mitarbeiter noch akut.
Kurze Frage an alle ... ist eine Reiseversicherung ein absolut CH-Ding? Ich denke, in DE/A kennt man dies sicher auch, aber wie sieht's mit anderen Ländern aus?
Denn in diesem Falle ist die Ursache des Nichtantretens eine OP und eine Reiseversicherung würde in diesem Falle dafür aufkommen. Ich geh mal davon aus, dass auch in Belgien diese Art der Versicherung angeboten wird. Daher absolut unsinnig, wieso wir für den Geiz des Gastes (keine Versicherung abschliessen zu wollen) aufkommen sollten. Sie hat eine Leistung gebucht und diese Leistung könnte sie von deiner Seite her in Anspruch nehmen.
Weiter schreibst du, dass auch ihr Freund nicht dabei sei, sondern fünf andere Leute .. sprich, somit ist ja noch einer dazugekommen. Wurde im Emailverlauf kommuniziert, dass sie mit ihrem Freund anreisen will? Falls ja, dann hast du jetzt jemanden dort der gar nicht angemeldet wurde als Ersatz für ihn.
Ich würde dem Support nochmals (wie du es ja schon getan hast) freundlich auf die Unstimmigkeiten (Lärm/Hausregeln) hinweisen sowie dass aufgrund der OP der Gast ihre Reiseversicherung belangen könne, welche sie ja sicherlich abgeschlossen habe, denn für genau einen solchen Fall sei diese da, da man nicht willkürlich gebuchte Leistungen nicht annehmen kann und dafür das Geld zurückfordern kann. Ebenso falls ds mit dem Freund im Chatverlauf schriftlich festgehalten war, würde ich auch darauf bezugnehmen, dass der Gast auch in dieser Hinsicht sich nicht an den Vertrag gehalten habe.
Gegenargument könnte sein, da du ab 4 Personen einen Aufschlag berechnest und nun natürlich dieser theoretisch nur einmal gebraucht wird (nichtsdestotrotz wurde er zweimal gebucht und wo sonst krieg ich einfach Geld zurück, wenn ich etwas verbindlich buche? .. das hat nur airbnb das Gefühl...)
Kulanz ja, wenn - wie du selbst schreibst - deine echt coole Villa auch ohne Probleme zurückgegeben wird und eigentlich auch nur dann, wenn freundlich darum gebeten und nicht verlangt wird.
Aber dies halt nur, wie ich es richtig fände.. wie gesagt, der Support ist leider wirklich nicht ausgereift...
Hi- die Reiseversicherung habe ich angesprochen, die hat sie natürlich nicht. Das mit der Person 5 und 6 habe ich nachträglich eingefügt. Sie hat zu einem Zeitpunkt gebucht, wo man noch keinen Aufpreis zahlen musste. Da ich eigentlich nur maximal 4 Personen haben möchte, war ich am Anfang etwas überfordert mit der Umsetzung! Lieben Dank!
betreffend aussergewöhnlicher Umstände ... wenn ich dahingehend etwas suche in den Nutzungsbedingungen, komm ich immer nur zu aussergewöhnlichen Umständen die den Gastgeber betreffen, hat jemand den Link zu dem Teil, der die Gäste betrifft? danke
danke @Ute42 .. über den Teil der Nutzungsbedingungen bin ich zwar schon ix mal gestoplert, aber beim überfliegen, dachte ich immer, dass beträfe eher Gastgeber .. obwohl ja eigentlich klar mehrmals steht [...] Gastgeber, Gastes [...]
Interessanterweise steht auch [...] Möglicherweise können wir dir eine Rückerstattung gewähren oder die Sanktionen aufheben, [...]
... hmmm .. wer ist denn nun wir?
Wir als Gastgeber können ja ganz klar keine Sanktionen aufheben .. schön wärs 🙂
Man könnte zwar schon sagen, dass die Gemeinschaft aus Gastgebern und Gästen airbnb ausmacht und daher airbnb sind ... aber wenn ja dann wir airbnb sind .. dann hätten ja auch wir die Entscheidungsmacht .. was wir klar nicht haben.
Somit bezieht sich das wir im Satz [...] Möglicherweise können wir dir eine Rückerstattung gewähren [...] auch nicht auf uns Gastgeber, sondern auf airbnb. Und nun gut, wenn die Reiseversicherer spielen wollen, dann dürfen sie das.
Andererseits ist die Erstattung ja für den Gastgeber und die Rückerstattung daher eigentlich auch vom Gastgeber ...
dennoch wird auf dieser Seite
https://www.airbnb.de/terms/guest_refund_policy
klar von Rückerstattung in Zusammenhang mit Pflichten des Gastgebers gesprochen. Pflichtverletzung des Gastgebers liegt aber hingegen bei Geltendmachung besonderer Umstände (in der Regel) ja nicht vor.
Ich bin zwar sicher, dass das irgendwo in den Terms auch die Rückerstattung aufgrund besonderer Umstände ein wenig ausgefeilter formuliert ist und die Verantwortung doch wieder auf die Hosts abgewälzt wird .. aber rein in dieser kurzen FAQ-Übersicht der Bedingungen heisst es eigentlich, dass möglicherweise airbnb die Rückerstattung übernimmt (was natürlich nicht ausschliesst, dass sie diese Kosten abwälzen, sondern evtl. lediglich nicht alles aussagt)
Hallo @Susanne232
Die wichtigsten Sachen wurden Dir ja schon mitgeteilt. Ich sag es Dir nicht gerne, aber es ist nicht ungewöhnlich, und im englischen Forum wird das auch berichtet, das Gäste Geld zurückfordern unter Vorwand fadenscheiniger Gründe. Von der toten Maus auf dem Teppich bis zum Pferd auf dem Flur wird alles benutzt, um beim ABB Support eine Rückerstattung zu beantragen. Das Problem ist jetzt, das ABB da immer im Sinne der Gäste entscheidet und der Gastgeber mit dem Schaden allein bleibt.
Dein Fehler war es, Gäste aufzunehmen, die schon im Vorfeld nicht kommuniziert haben, das der Bucher nicht mitkommt. Ob der Bucher überhaupt existiert, ist fraglich.
Zweiter Fehler war es, nicht die Personalien der Gäste aufzunehmen. Es gibt ältere Threads im Forum, wo erfahrene Gastgeber sich nicht mehr mit ABB aufhalten, sondern den Gast direkt in Haftung nehmen.
Dritter Fehler war es , nicht alles sofort im Nachrichtenchat mit den Gast zu kommunizieren. Das ist erforderlich, damit der Support nachlesen kann was passiert ist, und um dich gegenüber ABB und dem Gast abzusichern .
Das Problem was Du jetzt hast ist eigentlich eine Mischung der Probleme Drittbuchung und fremde Übernachtungsgäste. Beide Probleme lang und breit im Forum diskutiert.
Wenn Du dadrüber nachdenkst, ABB wieder zu verlassen, dann mach das, was jeder Gastgeber macht: Folge den Überlegungen von @Ute42 und sage Lebewohl zu den Gästen. Dazu kannst Du stornieren, eben mit allen Folgen, aber das kann dir dann egal sein, weil ABB dann nicht mehr ist. Es gäbe auch noch die Möglichkeit direkt in BAR zu kassieren und dazu die Formalien der Gäste aufzunehmen. Dann wäre das eben eine Vermietung ohne ABB.
Eine eigene Webseite ist immer gut, denk dran das ABB nicht der einzigste Anbieter im Portalemarkt ist.
Und wenn Du tatsächlich ABB verklagen willst, dann halte uns bitte auf dem laufenden.
...ich warte morgen den Termin mit dem Anwalt ab und halte euch auf dem Laufenden....
Danke!
.
Hallo @Susanne232 , viel Erfolg beim Anwalttermin.
Von besonderem Interesse wäre es für uns alle zu erfahren, in welcher Rechtsbeziehung sich seiner Meinung nach die Personen im Haus jetzt zu Dir befinden. Meiner Meinung nach nämlich in gar keinem. Aber ich bin kein Anwalt und kann mir da kein endgültiges Urteil erlauben.
Außerdem wäre es interessant zu erfahren, ob der/die Gast der ursprünglichgebucht hat und jetzt nicht angereist ist, für Schäden im Haus haftet.
Dein Anwalt findet die Nutzungsbedingungen durch einfache google suche:
airbnb Nutzungsbedingungen
Achtung, es gibt neue, ab 27.6.2018, die stehen oben, und alte, bis zu diesem Datum, die stehen weiter unten. Es kommt womöglich darauf an, wann der Gast genau gebucht hat.
Du hast nun ja bereits einige Ratschläge erhalten, dennoch fällt mir das ein oder andere hierzu noch ein:
1) Die Notfall-OP war ja vermutlich bereits mindestens einen Tag vor Anreise - da wäre noch Zeit gewesen, die Buchung von 6 Erwachsene auf 4 Erwachsene (jeweils zuzüglich 1 Kind, welches laut Deinen Einstellungen nicht mitzählt) über eine Änderungsanfrage zu ändern.
2) Falls die OP ganz kurzfristig vor dem Abflug und am gleichen Tag wie der Chek-in war, dann hätte es für den Gast (der wegen der OP nicht angereist ist) auch die Möglichkeit gegeben, dies a) Dir mitzuteilen und b) eine Buchungsänderung über den Support abwickeln zu lassen.
3) Dass der Support eine Rückerstattung anbietet ohne die entsprechende Buchungsänderung vorzunehmen ist für mich nicht nachvollziehbar
4) Ich würde ebenfalls auf eine Reiserücktrittsversicherung verweisen, nicht nur dem Gast gegenüber sondern auch dem Support gegenüber
5) Wenn ich Dein Inserat richtig verstehe, verlangst Du ab der 5. Person einen Mehrpreis. Somit ist es für mich nachvollziehbar, dass der (nichtangereiste Gast) eine Rückerstattung einfordert, man sollt ihm nur klar machen, dass auch der Gast versäumt hat, dies Dir rechthzeitig mitzuteilen.
6) Nach langer Überlegung würde ich persönlich auf das Airbnb Angebot eingehen (400 von Dir und 250 von Airbnb) und würde dies dann unter der Rubrik "ärgerliche Erfahrung" verbuchen. Vermutlich sind die Anwaltskosten weitaus höher, vor allem, wenn sich das Ganze dann noch sehr in die Länge zieht. Auch einer sofortigen Rückerstattung würde ich zustimmen, da die Rückerstattung wegen Nichtanreise einer Teilgruppe der gesamten Gästegruppe nichts mit dem Verhalten der Restgruppe zu tun haben.
7) Bezüglich des Verhaltens (Lärm/Zigarettenkippen) der restlichen angereisten Gäste würde ich Deine Erwartungen schriftlich nochmals dem Vertragspartner mitteilen und auch über Deinen Co-Host vor Ort den Gästen nochmals persönlich mitteilen - und das Verhalten dann auch in die Bewertung mit einfließen lassen, auch wenn der eigentliche Gast nicht selbst vor Ort war, was ich im Bewertungstext kurz erwähnen würde.
Ich hoffe dass die Angelegenheit einigermaßen gut für Dich ausgeht.
Bezüglich Deiner Inseratsgestaltung ist mir folgendes aufgefallen:
1) laut Deinen Einstellungen müssen Kinder nicht in die Gesamtzahl der Gäste eingerechnet werden, dies würde ich ändern und sogar noch einen Schritt weiter gehen und die Unterkunft als nicht sicher oder nicht geeignet für Kinder (hier gibt es ein entsprechendes Ausstattungsmerkmal zum anklicken) markieren, weil Du die von Airbnb geforderten Sicherheitsmerkmale (Safety Kids) nicht alle erfüllen kannst (Pool, der ist nicht eingezäunt ist und so ein Kind fällt vielleicht mal rein und Du bist am Ende noch Schuld, dann gibt es bestimmt einige Agaven oder ähnlich spitze Planzen oder Gegenstände im Außen- oder Innenbereich, nicht gesicherte Treppen, nicht alle Tische haben abgerundeten Ecken, Whirlpool in dem sich ein Kind vielleicht verbrühen könnte, etc., etc.)
Allenfalls würde ich im Text erwähnen, dass Kinder herzlich willkommen sind, wenn die Eltern Ihre Aufsichtsplicht wahrnehmen und die Haftung übernehmen, da Du die Sicherheit aufgrund der fehlenden Kriterien nicht garantieren kannst.
2) Ich habe lange Zeit ein kleines Ferienhaus in Frankreich vermietet (Atlantikküste) und dort ist es üblich dass ganze Ferienhäuser Ihren "Festpreis" haben, egal ob sich 2 Personen oder 8 Personen einmieten. Bei dieser Einstellung hätte es überhaupt keinen Anlass zu der oben geforderten Rückerstattung gegeben!!!
@Ralf5 @Susanne232.. zu 1) und 2) Buchungsänderungen können wir auch nach Check-in selbst vornehmen. Sowohl Gast als auch Gastgeber kann Buchungsänderungswünsche äussern .. aber weder Gastgber noch Gast müssen solchen zustimmen. Das ist reines Entgegenkommen.
4) unbedingt auch gegenüber Support erwähnen, falls nicht bereits geschehen
5) wenn ich dies richtig verstehe, hat sie eben noch gebucht bevor ein Mehrpreis für Person 5 und 6 fällig war .. somit bezahlen sie sowieso nur für 4 Leute sind aber zu fünft plus Kind dort. Und auch ansonsten bei Mehrpreis, ja verständlich, dennoch wäre es reine Kulanz darauf einzugehen. Wenn ich ein Hotelzimmer buche und für die dritte Person mehrzahle, kann ich auch nicht einfach nur zu zweit kommen und das Geld zurückwollen ... kein Business läuft so .. ausser airbnb...
6) Ja, die Rückerstattung hat nichts mit dem Verhalten der Restgruppe zu tun. Da die Rückerstattung aber eigentlich reine Kulanz ist/wäre, wäre ich auch bloss kulant, wenn sonst alles glatt läuft. Wieso sollte ich jemandem entgegenkommen, deswegen ich extra Kosten oder Ärger habe..
zu 1) und 2) ja, ich weiß, dass man Buchungsänderungen selbst anstossen kann und auch, dass der Gast dem dann zustimmen muss bzw. der Gastgeber, wenn die Änderungsanfrage vom Gast kommt. Früher ging das auch nach Check-in, nur habe ich hier gelesen, dass eine Änderung der Personenanzahl nach Check-in nun nicht mehr möglich sei - oder wurde das bereits wieder geändert, ich selber hatte schon länger keine Änderung mehr nach Check-In, kann es deshalb nicht sagen.
zu 5) hier bin ich davon ausgegangen, dass für die nachträglich angekündigte Erhöhung um 2 Personen plus Kind eine Buchungsänderung statt gefunden hat, nur dann kann ich eine Rückforderung seitens des nicht angereisten Paares nachvollziehen. Andernfalls wäre dies überhaupt nicht gerechtfertigt. Und ja, ich gebe Dir hundertprozent Recht, dass es reine Kulanz ist, wenn @Susanne232 sich überhaupt dazu bereit erklärt, etwas zurück zuerstatten.
6) dies sehe ich anders, da der Ärger nun eh schon da ist - und wenn man sich (sofort) kulant zeigt, dieser sich eventuell noch in Grenzen hält. Wenn man das die Kulanz an Bedingungen knüpft, dann ist es keine Kulanz mehr sondern Kalkül und womöglich gbit es noch größeren Ärger.
Hi Ralf, ich habe einen Festpreis pro Woche eingestellt und sie hat vor meiner Änderung mit den 75€/zusätzlichem Gast gebucht, deshalb habe ich kein Geld verlangt und bin deshalb davon ausgegangen, das airbnb das auch in meinem Verlauf sieht. Ich habe das auch dem Spport gesagt. Das mit den Kindern ändere ich heute noch, , zum Glück sind das bisher die Einzigen die ein Kind dabei haben, aber bei der Buchung habe ich ihr geschrieben, das der Pool nicht gesichert ist und sie selbst auf das Kind aufpassen müssen! Das liegt alles schritlich im Chat vor.
Es ist vielleicht nicht ganz glücklich in meinem Text beschrieben, aber die Rückerstattung und die Lärmbelästigung wurden immer als zwei unterschiedliche Sachen kommunitziert.
Trotz allem muss man sich doch wenigstens rückversichern können, wenn man bitte bis zum Check Out mit der Erstattung warten möchte- das finde ich nur legitim, Airbnb leider nicht.
Das Attest wurde von der Belgierin eingestellt, jetzt ist es aber nicht merh zu sehen. Ich wollte gerade nachsehen, wann die OP war- kann man nachträglich etwas löschen, wenn man mit dem Gast was geschrieben hat? Ich bin mir ganz sicher das das irgendwo war- kann man das noch woanders sehen?
LG und Danke
Susanne
Ich habe gerade versucht Kinder mit in die Gesamtzahl einzubeziehen, aber das geht bei mir nicht- geht das nur mir so? Ich kann nur die Personenzahl angeben. Da wird kein Unterschied zwischen Kind und rwachsen gemcht....ich suche aber weiter