@Bettina98 ,
Airbnb hat bereits mir einigen Gemeinden Verträge zum Einziehen der Ortstaxe (Kurtaxe, Bettensteuer, Kurbeitrag, taxe de séjour, oder wie auch immer genannt) abgeschlossen, meines Wissens nach in Frankreich und auch schon in der Schweiz. Da jedoch jede Gemeinde ihre eigene Methode zur Berechnung der Ortstaxe hat - teilweise gibt es unterschiedliche Sätze je nach Alter der Gäste oder nach dem Grund des Aufenthalts (Trainingscamp, Tourist, geschäftlich) oder auch nach Saison, etc. - wird es wohl noch eine ganze Weile (sicherlich mehrere Jahre) dauern, bis es entsprechende Abführungsverträge mit allen Gemeinden gibt.
Wie von @Patricia741 beschreiben, gbit es zwar diverse Gebühren, die man in den Preiseisntellungen hinterlegen kann, jecoh passt keine so richtig für die Ortstaxe. Und solange es hierfür kein eigenes Preisfeld gibt, habe ich es für meine Inserate so geregelt, dass die Ortstaxe nicht im Airbnb Gesamtpreis enthalten ist, sondern vor Ort nach Ausfüllen des Meldezettels zu entrichten ist. Die meisten Gäste zahlen diese in Bar oder ich ziehe sie über das MediationsCenter im Nachhinein ein.
Dies muss natürlich im Inserat klar und deutlich, am besten an mehreren Stellen (viele Gäste lesen nicht immer alles) erwähnt werden. Bei mir steht es in den Hausregeln, unter sonstige wichtige Informationen und auch in der Beschreibung der Unterkunft.
Eine Einpreisung der Ortstaxe in den Übernachtungspreis oder in eine der Standardgebühren habe ich bewusst nicht vorgenommen, da erstens die Ortstaxe vom Gast an die Gemeinde geschuldet wird (und ich daher vermeiden möchte sowohl meinen Umsatz als auch die Airbnb Servicegebühren künstlich in die Höhe zu schrauben) und zweitens steht die Höhe der Ortstaxe erst fest, nachdem der Meldeschein ausgefüllt wurde (richtet sich in meiner Gemeide nach dem Alter, nach der Personengruppe und auch nach der Saison).
Bisher habe ich mit dieser Regelung immer gute Erfahrungen gemacht.