Steuer: Wie Anlage V bei nicht-Umsatzsteuerbefreiung ausfüllen?
Hallo,
ich bin selbstständig, und somit sind meine Mieteinkünfte nicht Umsatzsteuer befreit. Aus meinen Werbungskosten kann ich dafür aber die MwSt zum Vorsteuerabzug bringen. Dies muss in dem Steuerformular Anlage V ausgefüllt werden.
Nun meine Fragen dazu:
1.) In das Feld Mieteinnahmen (Zeile 9) trage ich den Nettobetrag ein? Und in Zeile 17 dann die vereinnahmte MwSt?
2.) Die Gebäude-AfA und andere Werbungskosten trage ich brutto ein? Oder netto? Und die darin enthaltene MwSt, bzw. Vorsteuer trage ich dann in Zeile 51 ein?
Es ist immer irgendwie beeindruckend, dass soche Ratschläge gegeben werden, in der Annahme jeder Mensch hätte einen Steuerberater ... als wäre ein STB eine Pflicht, wie ein Vormund für einen Minderjährigen.
Natürlich ist dieses Forum dafür richtig, denn hier gibt es die entsprechenden Erfahrungen, über die man sich hier austauschen kann.
Und hier gibt es die Gastgeber, die das auch interessiert.