Steuer

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HALLO ,bin seit kurzem Gastgeber und vermiete mein Haus in Frankreich . Mein Wohnsitz ist in Deutschland .

Auf der Rechnung wird der deutsche Mehrwertsteuer Satz ausgewiesen ?Weiss jemand ob das richtig ist . Ich muss meine Einnahmen in Frankreich versteuern , deshalb hätte ich gedacht dass hier auch der französische Satz ausgewiesen werden soll .

 

Vielen Dank schon mal im voraus 

Catarina 

3 Antworten 3
Uwe25
Level 10

@Catarina135 ich Lebe in Portugal und vermiete hier und in Thailand. Auf der Abrechnung sind nur Nettobeträge, sprich deine Einnahmen, die du beim Finanzamt angeben musst. In meinem Fall in PT für PT und Thailand für TH. Die Airbnb Rechnung an dich ist nur die Info der Gebühren die Du an Airbnb zahlen musst und die richtet sich an das Land wo man lebt. Die ist ja für das Finanzamt nicht relevant ... zumindest sehe ich das so und es gab noch nie Probleme beim Finanzamt.

Jörg8
Level 10

@Catarina135, also so wie ich das sehe ist bei der Kurzzeitvermietung in Frankreich gar keine MwSt abzuführen, sofern du es nicht gewerblich machst. Wie es im gewerblichen Fall aussieht musst du einen Steuerberater fragen.

 

Ansonsten musst die Einnahmen versteuern, wie du selbst geschrieben hast bist du dort Steuerpflichtig.

 

https://riviera-press.fr/zeit/content/recht-frankreich-%C2%ABairbnb%C2%BB-was-muss-versteuert-werden

Vielen lieben Dank für die Information 

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