@Sead2, Steuerthemen sind so komplex und verbindlich wird dir hier niemand eine Antwort geben können und auch nicht wollen. Grundsätzlich kannst du natürlich auch Fahrtkosten in die Abschreibung hineinnehmen. Das Finanzamt entscheidet ohnedies was es anerkennt und was nicht. Wenn diese kmPauschale allerdings in einer Höhe ist, dass du zusätzlich mit allen anderen Abschreibungsposten jahrelang nur Verluste schreibst, dann läufst du Gefahr dass die Vermietung als Liebhaberei eingestuft wird und dann ist Sense mit Abschreibungen. Ich würde mir - gerade was Vermieten anlangt- einen Steuerberater zulegen, dessen Kosten kannst du verlässlich abschreiben.