Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich mit dem heutigen Tag beginnend von einer Frau D., die Mitglied ist, eine viertägige Buchung erhalten und bestätigt. Sie fragte anfangs auch, ob eine eventuelle Verlängerung möglich sei, was ich in Aussicht gestellt habe. Die Buchung war NICHT für die Buchende vorgesehen, die sowieso hier am Ort wohnt, sondern für einen aus Berlin anreisenden "Handwerker", der in den vier Tagen ihre Wohnung renovieren sollte (also übers Wochenende...?) Vorgestern teilte sie mir mit, dass die voraussichtliche Eincheckzeit um 18 Uhr sein sollte, was kein Problem ist. Heute morgen wurde ich gefragt, ob noch eine zweite Person für heute Nacht bei mir übernachten könnte, und es okay wäre, wenn die Gäste erst spät in der Nacht kämen, genau wann, sei nicht zu sagen. Ich erfuhr erst durch Nachfrage, dass es sich um einen zweiten "Handwerker" handeln sollte, der später bei einer Freundin der Buchenden untergebracht werden sollte. Zwar wurde angeboten, dass "selbstverständlich" extra gezahlt werde, wieviel und von wem, war nicht zu erfahren. Ich wollte wissen, wie ich rechtzeitig die genaue Ankunftszeit erfahren könne und wie die Personen mit Namen und Adresse heißen. Daraufhin erhielt ich die Message (wörtlich:) "wenn die Buchung Ihnen Umstände macht, werde ich diese am besten stornieren wollen", und dann kam kurz darauf die Bitte, ich möge die Buchung doch stornieren. Ich sehe aber nicht, dass ich verpflichtet sein sollte, als Gastgeber am Tag der gebuchten Anreise von mir aus zu stornieren, um dann nicht nur keine Leistungen zu erhalten, sondern auch noch eine Stornierungsstrafe aufgesattelt zu bekommen. Ich meine Augen fast ruiniert bei der Suche nach einer Lösung in den verschachtelten Tiefen der Airbnb-Seiten, aber nichts gefunden, was hier weiter hilft, außer dass ich der Meinung bin, dass der gebuchte Gast natürlich kommen kann, aber wenn er nicht kommt, muss er halt zahlen (bzw. seine Auftraggeberin...). Oder?
Ich würde das so sehen:
gebucht hat das Mitglied- AGB hat sie damit bestätigt. Diese untersagen für andere zu buchen.
den ersten anderen Gast zu nehmen wäre also deine Toleranz. Den zweiten Musst du gar nicht .
entwdee:
biete ihr an sie soll ihre Buchung ändern- dann kannst du ich ein Gastgeber Angebot schicken ( mit Aufpreis für gast 2)
oder du schreibst Airbnb an und meldest den Vorfall, und hoffst darauf keine Sanktionen/ mildernde Umstände zu bekommen.
Ich würde bei Airbnb anrufen- vllt können die dich begleiten im storniervorgang
mit den check in zeiten habe ich gestern auch einen forumsbeitrag gelesen- man kann sich nur darauf berufen wenn man das ziemlich deutlich formuliert, in regeln und Nachrichten. Spät nachts ist so eine Sache. Wenn du nicht da wohnst mache doch die Übergabe mit der Frau- dann kann der Handwerker kommen wann er will 😉
LG Annelie
Lieber @Wolf2, einen ähnlichen Fall hatte ich gestern auch. Kurz: Es handelt sich um eine nicht zulässige Buchung für Dritte. Lass es bleiben, das riecht jetzt schon nach Ärger. Sondern versuche da raus zu kommen. Wenn du selbst stornierst, bekommst du eine Strafe; deshalb soll der Gast stornieren, wenn er nicht mehr mag.
Sollte man Drittbucher bei Airbnb melden? So allgemein? ( hat bissl was von Petze- und manchmal gibt's ja vllt auch n guten Grund?!?)
Liebe @Annelie0, über so eine Frage habe ich ehrlich gesagt noch nie nachgedacht. Käme mir auch nie in den Sinn. Rein technisch, wie soll das funktionieren? Ist doch eher die Aufgabe des Gastgebers.
Was Sinn macht: Inserate, die offensichtlich nicht den Standards entsprechen, flaggen. Z.B. ein Stück Wiese auf dem ein eigenes Zelt aufgeschlagen werden kann.
@Till-and-Jutta0 Ich meinte den Gastgeber. Ich hatte solche Anfragen auch schon und habe sie einfach abgelehnt- waren eh sehr Langzeitbuchungen. Na ich werde das auf jeden Fall beim nächsten Msl in die Ablehnnachricht schreiben.
Ah @Annelie0, ich hatte das allgemein verstanden.
Nun, das muss jeder Gastgeber für sich ausmachen. Macht ja auch einen Unterschied, ob Privatzimmer in der eigenen Unterkunft oder eine ganze Unterkunft wo man die Gäste eh seltener sieht. Und dann macht es auch einen Unterschied, ob z.B. die Tochter für die Mutter bucht, oder eine Firma für ihre Monteure. Ist zwar beides gegen die allgemeinen Regeln, solltest du aber auch in deinen individuellen Regeln explizit ausschließen, wenn du das nicht möchtest. Aufgrund meist schlechter Erfahrungen steht das bei uns mittlerweile drin, so habe ich eine rechtliche Handhabe.
In der Zwischenzeit bekam ich auch eine persönliche Nachricht eines anderen Mitgliedes, der mich in unserer Vorgehensweise bestätigt, weil er selbst auch schon schlechte Erfahrungen damit gemacht hat. Du kannst hier im CC sicher auch andere Berichte finden (Tags, Suchfunktion).
LG, Till
@Till-and-Jutta0: echt? Wenn @Wolf2 storniert, weil sich herausgestellt hat, dass es sich um eine Buchung für Dritte handelt, kriegt er eine Strafe?
@Andrea1 Deshalb muss bei so etwas der Support eingeschaltet werden, damit die stornieren. Offiziell gibt es ja als Stornierungsgrund höchstens "Ich fühle mich mit meinem Gast nicht wohl." Und das zählt straffrei auch nur bei SB.
@Wolf0Lass sie stornieren. Ist nicht dein Problem! Das hat ja schon etwas von Dreistigkeit. Bei mir hat eine auch mal rumgejammert, weil sie dann die Gebühren von 2€ nicht zurück bekam. Dafür, dass man immer selber einfach alles blind überliest muss man irgendwann auch mal die Strafe ertagen (als Gast), finde ich 😉
Weitere Kommentare sind jetzt nicht mehr nötig, man hat das Problem einvernehmlich gelöst. Es handelte sich um Leute mit polnischem Migrationshintergrund, und die haben das Sprachproblem beim Lesen der Bedingungen...