@Sandra53 das ist sicherlich ärgerlich, aber ich denke wenn du dich nicht mit der Vermieterin einigen kannst, hast du immer noch die Möglichkeit es mit einer schlechten Bewertung zu vergelten.
Dies ist sicherlich kein gutes Verhalten seitens der Gastgeberin, aber eine kleine Mitschuld trifft dich auch, wenn es ein Halteverbotsschild gab, auf welches du am Abend nicht geachtet hast.
Ich würde es unter der Kategorie Erfahrungen verbuchen, mir mit schlechter Laune nicht den Urlaub versauen, und dafür eine schlechte Bewertung geben. Die Frage ist eben auch, wie ist der Host ansonsten, und wie wäre es wenn du nicht das ärgerliche Malheur mit dem Parkplatz gehabt hättest.
Liebe Grüße Jörg