@Irene581, es gibt unterschiedliche Inserate, bei manchen ist es möglich, Zusatzkosten anzuführen. Es gibt auch Gemeinden, die zwischenzeitlich eine Vereinbarung mit airbnb haben und wo die Ortstaxe direkt von airbnb eingezogen wird. Ob das auch bei euch zutrifft müsstest du nachfragen.
Manche Gastgeber rechnen die Ortstaxe bereits in den Nächtigungspreis ein. Ob das bei dir Sinn machen würde, hängt von der Höhe der Ortstaxe ab.
Sonst kannst du sie nur vor Ort von den Gästen einziehen, musst aber im Inserattext (eher oben, damit es nicht überlesen wird) anführen, dass eine Ortstaxe zu bezahlen ist und in welcher Höhe sie anfällt.
Hilft dir das weiter?