@Daniel7264entweder du stellst den Sachverhalt falsch dar, oder in deinem Finanzamt sind Grenzdebile unterwegs.
Nach meiner letzten Steuererklärung wurde ich vom Finanzamt aufgefordert eine Usatzsteuererklärung abzugeben mit einem mir nicht einläuchtenden Grund:
Es geht nicht um meine Gesamteinkünfte durch Vermietung,...diese fallen mit unter 17500€ ja in die Kleinunternehmerregelung wodurch keine Umsatzsteuererklärung notwendig wäre.
Nein, das Finanzamt möchte von mir eine Auflistung aller Service Gebühren die ich an Airbnb gezahlt habe. Auf die Servicegebühren soll ich die Umsatzsteuer von 7% nachträglich entrichten.
Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst wie du sagst musst du keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Wenn dich das Finanzamt auffordert eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, dann für alle Umsätze. Es gibt kein Finanzamt welches halbe Umsatzsteuererklärungen anfordert.
Du hast einen Umsatz Brutto, Auszahlungsbetrag (=Umsatz netto) plus das was airbnb als Servicegebühr abgezogen hat.
Wenn das Finanzamt nun die Servicegebühr aufgelistet nachfordert, dann hast du vermutlich bei deinem Angaben nur die netto Einnahmen angegeben anstelle der Bruttoeinnahmen, denn nur dann macht deine Aussage einen Sinn, dass das Finanzamt darauf 7% Umsatzsteuer will.
Dann hast du quasi einen Teil des Umsatzes der mit 7% zu versteuern ist nicht als Einnahmen angegeben und musst darauf 7% Umsatzsteuer nachzahlen.
Dies macht aber nur dann einen Sinn wenn man eine Umsatzsteuererklärung macht und dann die 19% MwSt aus der Servicegebühr im Vorsteuerabzug geltend macht, was du offensichtlich nicht gemacht hast, da ansonsten das Finanamt keine Aufstellung deiner Servicegebnühren haben möchte.
Also, jede deiner Aussagen macht allein gestellt einen Sinn, aber so wie du es zusammengestellt hast ist es völlig sinnlos aufgrund eines nicht lösbaren Widerspruches.
Daher empfehle ich Dir den Vorschlag von @Ralf5 zu Herzen zu nehmen und einen Steuerberater zu kontaktieren.