Nein, das war sie nicht 🙂
Ob die Umsatzsteuerbefreiung (weil AirBnB mir eine EU-innergemeinschaftliche Rechnung stellt und die zwischen Gewerbetreibenden umsatzsteuerbefreit ist) nur gilt, wenn ich hauptberuflich im Gastgewerbe tätig bin, also z.B. Hostel-Zimmer über AirBnB anbiete (was ich nicht bin und tue). Mein Steuerberater rät ab, meine USt-ID für umsatzsteuerbefreiten AirBnB-Gebühren anzugeben, da ich zwar selbstständig bin, aber nicht im gastgebenden Gewerbe und die AirBnB-Vermietung auf privater Schiene läuft, also nur meine Einkommensteuer betrifft, nicht meine geschäftliche Umsatzsteuer. Phhhhhhh...