Wer muss letztendlich Steuern zahlen - Ersteller/in des Inserats oder (Aus-)Zahlungsempfänger?

Peter485
Level 1
Hamburg, Germany

Wer muss letztendlich Steuern zahlen - Ersteller/in des Inserats oder (Aus-)Zahlungsempfänger?

Steht der/diejenige in der Steuerpflicht, auf dessen/deren Name das Inserat läuft oder der/diejenige der/die Auszahlungsempfänger/in ist? Das können nämlich unterschiedliche Personen sein.

3 Antworten 3
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Peter485, ich würde sagen, in erster Linie der wirtschaftlich Berechtigte.

Also im einfachsten Fall der Gastgeber, sein Co-Gastgeber (je nach vereinbartem Verteilungsschlüssel), bei Erbengemeinschaften der jeweilige Beteiligte, bei Grundstücksgesellschaften der jeweilige Gesellschafter. Und das unabhängig vom Auszahlungskonto.

Ich glaube, der Kontoinhaber ist da nur insofern auch der Steuerpflichtige, wenn er die Einkünfte zu Recht (als wirtschaftlich Berechtigter) bezieht.

Ich konstruiere mal ein Extrembeispiel: Wenn ich bei meiner Unterkunft zur Ausszahlung das Konto meines Onkels in Puerto Rico angebe, bin dennoch ich derjenige, der als Unternehmer die Einkünfte erzielt und somit steuerpflichtig bin.

Ob jetzt der Ersteller des Inserats der wirtschaftlich Berechtigte ist, bleibt im Einzelfall zu prüfen. Vielleicht hat der Ersteller das Inserat ja nur als Dienstleistung eingestellt?

Es könnte also theoretisch sogar sein, dass weder der Ersteller noch der Zahlungsempfänger zu veranlagen ist, sondern ein Dritter.

Genug akademisiert. Welchen konkreten Hintergrund hat deine Frage?

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Peter485, ganz klar der Geld Empfänger sonst niemand.

Bei mir sieht das so aus, der Gast zahlt an Airbnb, Airbnb an mich als Inseratbetreiber und ich reiche das Geld weiter an meine die es dann versteuert. Der Geldflß muss nachvollziehbar sein, aber versteuern muss es ausschließlich der endgültige Empfänger.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Bevor wir hier weiter im Allgemeinen theoretisieren, sollten wir wahrscheinlich mehr zu @Peter485s Steuerfall wissen. Sonst versteige ich mich noch zur Behauptung, es fällt sogar doppelt Steuer an: Einkommensteuer bei dem, der eigentlich die Einkünfte erzielt, sowie Schenkungssteuer bei dem, auf dessen Konto das Geld weitergeleitet wird. Es kommt halt wie immer darauf an…

Das Finanzamt kennt hier den Begriff "Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten". Aber @Peter485s Fall ist sicherlich ganz banal. Würde ich hier aber auch nicht so öffentlich ausbreiten (vielleicht ins geeschlossene Board Gastgeber unter sich verschieben lassen?), und den Steuerberater fragen.

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