Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
Letzte Antwort
Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
Letzte Antwort
Hallo,
ich habe eine konkrete Buchungsanfrage eines Gastes. Ich möchte diesem nun ein individuelles
Angebot machen (Gastgeberangebot). Nur wie, also ganz praktisch, wird dies gemacht? Ich finde dazu keinen Menüpunkt.
Vielen Dank für jedwede Hilfe.
Jo
Beantwortet! Gehe zur besten Antwort
Hallo @Jo21, ein Gastgeberangebot kannst du nur machen, wenn der Gast eine unverbindliche Reservierungsanfrage gestellt hat (das erkennst du daran, dass airbnb dir den Button zeigt @im Voraus bestätigen"). Wenn der Gast eine verbindliche Buchungsanfrage gestellt hat, hast du nur die Möglichkeit, diese anzunehmen oder abzulehnen. Falls es so ist, dass du ihm ein günstigeres Angebot machen willst, als ursprünglich angefragt, kannst du ihm nach der angenommenen Buchung über den Button "Ändern oder stornieren" ein anderes Angebot machen, dass der Gast dann annehmen muss (daher bietet sich dieser Weg nicht an, wenn du einen höheren Preis möchtest als angefragt).
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe es gleich so ausprobiert und es hat funktioniert. Vielen Dank noch einmal. LG Jo
Hi Andrea
Weisst Du auch wie ich den Monatspreisbeim Gastgeberangebot ändern kann?
Ich kann nur die Zwischensumme ändern.
Grüße
Jochen
Hallo @Jochen2. Ich verstehe dein Problem ehrlich gesagt nicht ganz. Ein Gastgeberangebot gibst du doch für einen bestimmten, nämlich angefragten, Zeitraum. Und da trägst du dann die Summe incl. aller Nebenkosten ein. Möglicherweise ist das bei Langzeitbuchungen über 28 Tage anders, aber damit kenne ich mich leider nicht aus.
Wenn ich mehrere Anfragen für einen Zeitraum habe, bindet mich aber die Anfrage des Gastes. Eine Neuverhandlung ist dann nichtmehr möglich, was ich als nicht fair empfinde. Es ist und bleibt doch meine Entscheidung, ob ich vermiete.
Am Ende des Tages kommt sonst/dann garkeine Buchung zu Stande.