Hallo zusammen!
Meine Frau und ich wollen unseren Keller zu einer Einliegerwohnung umfunktionieren und diese gerne über Airbnb vermieten.
Jedoch besagt der Artikel 45 der Bayerischen Bauordnung (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-45), dass 'Aufenthaltsräume eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben. 2Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2' (Absatz 1).
Leider hat bei uns die Decke (also Abstand Boden <--> Decke) nur eine lichte Raumhöhe von 2,20m....
Kann ich trotzdem den Keller als Wohnfläche ausbauen bzw. kann mir jemand sagen, wie man diesbezüglich beim Bauamt argumentieren kann?
Zumal ich ja die Wohnung bzw. die Zimmer nicht permanent vermieten will, sondern nur jeweils für höchtens 1 - 2 Wochen...
Hat jemand ein ähnliches Problem und kann mir diesbezüglich Tipps geben?
Vielen Dank und viele Grüße,
Maze-M