der Gast kommt nicht

Eva603
Level 2
Zürich, Switzerland

der Gast kommt nicht

Hallo zusammen,

mir ist folgendes passiert.Der Gast war 1 Stunde nach abgemachten Zeitpunkt noch nicht da.Er hat nur geschrieben,dass er unterwegs ist.(1 Stunden nach abgemachter Uhrzeit)Ich habe mich an das Kundencenter telefonisch gewandt,da mir nicht klar war,wie ich mich nun korrekt verhalten sollte.Der Kundenservice hat den Gast ein weiteres zeitliches Limit in Rücksprache mit mir gestellt.Nach insgesamt 2 Stunden habe ich nicht mehr gewartet.Nach insgesamt 4 Stunden hat mich der Gast um meine Tel Nummer gefragt und hat seine Nummer geschickt(airbnb entfernt diese im Text)

der Gast hat um keinen weiteren Termin für eine Schlüsselübergabe gebeten. Die Buchung wurde durch den Kundenservice von Seite des Gast storniert.( Vertrag wurde nicht eingehalten)

2 Tage später möchte der Gast nun sein Geld zurück.Ich hatte erheblichen Aufwand um in Erfahrung zu bringen wann und ob der Gast noch kommt.(vom warten kann gar nicht die Rede sein)

Ich habe auf die Stornierungsregeln hingewiesen.Ich bin auch leicht verärgert,denn die Angabe vom Gast war nur,er hätte keinen Aku am Telefon gehabt.(hat jedoch durch den Kundenservice Infos erhalten und konnte auch mitteilen,dass er am Weg sei.)

Würdet ihr Geld zurück geben?

In den Stornobediengungen habe ich streng angegeben

 

 

9 Antworten 9
Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Eva603: Wenn von ihm durch den Kundenservice storniert wurde ist es doch klar, ablehnen und auf Stornierungsbedingungen hinweisen, wobei ich kulanterweise die Reinigungsgebühr erstatten würde, da er ja nicht genächtigt hat.

 

Happy hosting ... 

Eva603
Level 2
Zürich, Switzerland

Danke Uwe für deine Meinung.Die Reinigungsgebühr habe ich auch nicht berechnet.

lg

@Eva603, ich gehe davon aus, dass der Gast die Möglichkeit hat dich zu bewerten bzw den Aufenthalt, auch wenn er am Tag des check in storniert wurde.
Sofern dir die Bewertung egal ist, kannst du natürlich auf deine strengen Stornierungsbedingungen hinweisen und entsprechend dieser dann auch den Betrag einbehalten.

Solltest du aber Wert auf Bewertungen legen, dann kannst du ja vorsichtig dem Gast zu verstehen geben, dass er einen Teilbetrag zurückerhalten kann, wenn bis zum Ende der Bewertungsperiode von 14 Tagen nichts passiert, das eine Rückerstattung gefährden würde.

Lisa1
Level 10
Düsseldorf, Germany

@Nideruon0

sorry, aber das nenne ich Bestechung.

Auch wenn ich selbst als Gastgeber solche Fragen nach Erstattung von nicht wahrgenommenen Buchungen hatte und sie nach meinem persönlichen Gutdünken ganz, halb oder gar nicht erstattet habe: Ich  würde mir diese Blöße des Feilschens nicht geben, auch nicht für eine gute bzw. keine schlechte Bewertung.

Als Gast würde ich mich auf so etwas nicht einlassen und solches Verhalten ausdrücklich im Review vermerken.

@Lisa1

pardon, ich verstehe deine Argumentation, teile sie aber nicht.
Es ist bewusst ein Umstand herbeigeführt worden, bei dem Gastgeber einfach als Reisrücktrittsversicherung herhalten sollen.
deine eigentliche Empörung sollte der Willkür des Supports gelten, die an vielen Stellen Ihre "Policies" weit auslegen oder einfach mal "kassieren" und Makulatur werden lassen. Oder eben diese bewusst geschaffene Lücke im Buchungs- und Bewertungssystem und viele weitere Fallstricke, die für eine bessere "User-Experience" des Gastes sorgen sollen, und dabei die Gastgeber immer weiter zurückdrängen.
In dem Zusammenhang  nun von Bestechung oder dergleichen zu sprechen, ist nun wirklich nicht angemessen und völlig unpassend.
Du schreibst, dass du dich als Gast auf soetwas nicht einlassen würdest. Ich gehe davon aus, dass du als Gast auch pünktlich wärst und dich an die Gepflogenheiten und Hausregeln halten würdest, und dadurch nicht in eine solche Situation kämst. 
Wenn das dir  aber als Gast passieren sollte, würdest du mit dem moralischen Anspruch (wie du ihn oben beschrieben hast) natürlich selbstredend auf das Geld verzichten und dem Gastgeber ausschließlich deine besten Wünsche übermitteln.

Solange das System hier bewusst solche Situationen in Kauf nimmt, kann jeder für sich entscheiden, wie er damit umgeht.
Ich möchte mir aber ungern meine hart erarbeiteten Bewertungen durch die Unzulänglichkeit eines Gastes ruinierien lassen oder einen Einnahmeausfall einfach so hinnehmen. 

Lisa1
Level 10
Düsseldorf, Germany

@Nideruon0

Ok, deine Meinung über Airbnb's Verhalten gegenüber den Gastgeber kann ich nachvollziehen bzw. teile ich mit dir. Was da in letzter Zeit so abläuft, veranlasst mich mittlerweile, nach anderen Anbietern zu suchen, die wahrscheinlich in mancher Hinsicht auch nicht viel besser sind, aber wenigstens nicht so enttäuschend, wie Airbnb zumindest mir vorkommt.

Klar, kann auch jeder für sich entscheiden, wie er mit der Situation von "Rückerstattung oder nicht" umgeht, aber nach meiner Meinung gefragt, habe ich geschrieben, wie dein Vorschlag auf mich wirkt.

Und tatsächlich, ich würde als Gast so niemals in eine vergleichbare Situation kommen; wäre sie allerdings von mir unverschuldet, würde ich es tatsächlich dem Gastgeber überlassen, ob und wieviel er mir rückerstattet. Ich weiß ja, was es an Vorbereitungsarbeit bedeutet und dass es in so einem Fall keine Ersatzbuchung mehr geben kann. 

Genau das aber würde ich als Gastgeber auch einem um Erstattung anfragenden Gast schreiben und je nach Reaktion darauf entscheiden, ob und wieviel ich ihm erstatten möchte.

Sollte danach eine Rachebewertung kommen, gibt es noch die Möglichkeit auf diese zumindest eine Antwort zu hinterlassen und zwar solch eine, die dafür sorgt, dass ein sie lesender Buchungsinteressent diese einordnen kann.

Z.B. :

"Dieser Gast hat ohne weitere Informationen seine Buchung nicht wahrgenommen und während meiner xx stündigen Wartezeit auf keine meiner Anfragen reagiert. 

Erst zwei Tage nach seiner Buchung, als ihm klar wurde, dass er nach seiner zu spät vorgenommenen Stornierung keinen Anspruch auf automatische Rückerstattung haben würde, kommunizierte er mit mir und bat mich um eine private Regelung zu seinen Gunsten, die ich jedoch wegen entstandenem Zeit- und Arbeitsaufwand, sowie einer nicht mehr möglichen Ersatzbuchung ablehnte.

Allein das erklärt den Inhalt seiner Bewertung, denn er hat weder mich, noch seine Unterkunft gesehen und kennengelernt."

Damit wäre für mich dieser Vorfall erledigt. Der Superhost-status wahrscheinlich auch, aber was der bringt, weiß sowieso keiner.

 

.

Hallo @Lisa1 ,

 

was ist Deiner Meinung nach verwerflicher: Der Vorschlag von @Nideruon0 oder die Politik von airbnb, daß Gäste Unterkünfte bewerten dürfen die sie nie gesehen haben?

 

Was ist verabscheuungswürdiger: Bestechung oder Erpressung?

 

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Eva603 ,

 

daß Dein Gast seinen Handy-Akku nicht geladen hatte ist sein Problem, so etwas nennt man Organisationsverschulden.

 

Das Parken auf dem Standstreifen der Autobahn ist verboten. Wenn Du dort parken mußt weil Dir das Benzin ausgegangen ist bekommst Du ein Ticket. Daß Du nicht getankt hast ist Deine Schuld.

 

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Eva603 du hast dein Anliegen zweimal online gestellt... Auch hierüber die gleiche Antwort:

 

Nein, jedoch würde ich ihm die Reinigungsgebühr rückerstatten da er ja nicht genächtigt hat.

 

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