meine Gäste haben auf eigene Faust einen Gast zu sich (mir) eingeladen und mir das nicht mitgeteilt

Laura329
Level 1
Berlin, Germany

meine Gäste haben auf eigene Faust einen Gast zu sich (mir) eingeladen und mir das nicht mitgeteilt

Meine zwei Gäste, zwei junge Frauen, aus der Schweiz waren für sieben Tage lang in Berlin. Die Kommunikation war ganz einfach, schließlich konnten wir uns auf deutsch verständigen.

Ein mumliges Gefühl hab ich eh irgendwie immer bei der Sache da ich ja meine komplette Wohnung denen überlasse und nicht "Mäuschen" spielen kann. 

Nun zum eigentlichen Thema;

als ich heute in die Wohnung kam um sie für den nächsten Gast zu reinigen...wir haben uns nicht persönlich getroffen bei der Wohnungsrückgabe da ich im Nachtdienst gearbeiten habe (Dienstschluss 7.00 Uhr - deren Abreise zum Flughafen ca. um 5.00 Uhr) war alles komplett chaotisch, ok - aber sie haben ihre Spuren nicht mal versucht verschwinden zu lassen.

-drei Zahnbürsten

-alle Handtücher benutzt (10 Stück) 

-ein drittes Kopfkissen und eine weitere Decke auf der Couch positioniert zum schlafen

etc...

habe sie sofort via Chat drauf angesprochen - sie geben es zu das eine dritte Person aus Bern nachgereist ist - weil meine Wohnung ja so schön ist und weil sie sich darin verliebt haben - was soll ich jetzt tun? die dritte Person war so wie ich es jetzt verstanden habe mind. drei Nächte da - meine Wohnung ist nur für max. zwei Personen inseriert und sie haben weder mich gefragt noch überhaupt über irgendwas nachgedacht.

 

Dazu kommt noch, dass die drei echt übertrieben haben - haben sich meiner Meinung nach aufgeführt wie Rockstars in einem Nobelhotel. Vielleicht bin ich ein bisschen spießig oder habe überzogene Vorstellung von Odrung und Sauberkeit (dann sagt mir das bitte) - Klar, habe ich eine Reinigungsgebühr (von 25,00€) aber echt die drei haben mehr als übertrieben.

Ich durfte drei Mal nach unten laufen um deren Müll wegzuräumen. Ich musste aus dem Mülleimer (der nicht mal mehr einen Müllbeutel hatte - hilften sie wohl nicht mehr für nötig) eine benutzte Damenbinde heraus holen - die klebte da einfach so drin, im Küchenmülleimer, ist ja auch nicht so das da noch eine Mülleimer im Bad für sowas ist. Überall Nudeln auf dem Fussboden, überall Geldstücke - überall. Die (nassen) Handtücher in der ganzen Wohnung verteilt. Im Wohnzimmer darf man rauchen - heißt aber nicht das auch überall Zigaretten rumliegen müssen. Ein gekauter Kaugummi im Flur auf dem Boden - in den ich natürlich erstmal reingetretten bin. Ein riesen Colafleck/-Pfütze (keine Ahnung) auf dem Parkett...ach ich weiß gar nicht was noch alles - die Antwort von denen - ja sie haben Party gemacht weil die eine Geburtstag hatte und sie dachten das gehört zur Reinungsbebühr.

 

Reagiere ich übertrieben? Bin ich (zu sauber), zu spießig? 

 

Was soll ich den jetzt machen? - vorallem damit das sie mich angelogen haben und da jemand geschlafen hat den ich nicht kenne, nicht bestätigt habe, von dem ich nicht mal wusste.

 

Danke für die Antworten

15 Antworten 15
Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Laura329

Das ist echt superärgerlich. Ich würde den Gast dem Support melden und über das Mediationscenter zusätzlich Kosten für die 3. Person einfordern. Gut wäre natürlich, wenn der Chatverlauf über das Portal geführt worden wäre, dann hättest Du auch einen Nachweis. Falls Du Bilder von der vermüllten Wohnung gemacht hast, kannst Du diese evtl. ebenso über das Mediationscenter einreichen und hierfür vielleicht nochmals zusätzliche Reinigungsgebühren fordern. Sonst bleibt Dir leider nichts anderes übrig, als dem Gast eine entsprechende  Bewertung zu schreiben. Toi, toi..

@Christa0,

-hab es sofort dem Mediationscenter gemeldet, der Chatverlauf ist leider über Whatsapp gelaufen.

Da sie gesagt hätte die dritte Person ist am Donnerstag angereist und nicht mehr darauf eingegangen ist wie lange der Gast da war - habe ich einfach von Donnerstag bis Montag gerechnet (Montag war auch ihr Abreisetag).

 

Eine Nacht bei mir 55€ x 4 Nächte = 220 € das habe ich auch angesetzt. War das übertrieben? 

 

 

Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

@Laura329: solche Gäste sind superärgerlich! Du hast das jedoch anscheinend gut gelöst mit deiner Bewertung und deinem Kommentar. Für die Zukunft würde ich mir überlegen, die Reinigungsgebühr rauszunehmen und dafür den Preis etwas anzuheben. Man liest es immer wieder, dass derartige Gäste sich dann auf die Reinigungsgebühr rausreden.

Laura329
Level 1
Berlin, Germany

@Andrea1

- ja von dem Kommentar habe ich ja leider nichts, irgendwann wird er einfach überlese - sonst hat sie ja gute Bewertungen, komischweise 😞

 

- meine Wohnung ist zwar größer als man auf den Fotos sieht aber die Wohnungen in der Umgebung sind alle "größer" (sieht zumind.) so aus auf den Fotos und viele sind billiger habe den Angst, wenn ich den Preis steigere, dass niemand mehr bucht

 

und außerdem wenn man keine Reiningungsgebühr hat muss man ja denn trotzdem putzen (oder putzen lassen) für den nächsten Gast aber der Punkt mit dem: "Man liest es immer wieder, dass derartige Gäste sich dann auf die Reinigungsgebühr rausreden." ist sehr interessant - was haben die denn alle für Vorstellungen?!

Nikolaus0
Level 2
Berlin, Germany

@Laura329:

Deine Reaktion in der gegebenen Situation war völlig korrekt, Du hast das Beste daraus gemacht. Ich wünsche Dir, dass AirBnB Dich dabei unterstützt, das Entgelt, um welches Dich Deine "Gäste" betrogen haben, einzutreiben.

 

Für die Zukunft möchte ich Dir nahelegen, NICHT auf das Entgelt für die Reinigung zu verzichten (ist eh sehr moderat angesetzt), sondern eine Kaution in auskömmlicher Höhe festzulegen, aus welcher Du Schäden wie den Geschilderten abdecken kannst.

@Nikolaus0

- aber wenn ich eine Kaution einstelle dann bezahlt diese doch nur "Schäden" oder? bezahlt sie alles was mich/ den Gastgeber "stört" wie eine dritte unbefugte Person - ist ja in dem Sinne kein Schaden also kein materieller und die Müllberge sind ja auch in meinen Augen kein Schaden - oder? 

@Laura329 Das mit der Kaution ist eh so eine Sache, der Gast muss ja nicht zustimmen, dass etwas von der Kaution bezahlt. Im Zweifelsfall wird dann Airbnb entscheiden. Allerdings würde ich immer eine kleine Kaution einstellen, gerade hoch genug, dass es diejenigen abschreckt, die mit Verlässlichkeit ein Problem haben.

Ich bin eher ein Freund davon, den Check-out persönlich zu machen und definitiv keine Reinigungsgebühr zu nehmen. Denn es ist so: "Diese" Art von Gästen interpretiert die Reinigungsgebühr als Freifahrtschein. Ich habe einen vorher-nachher-Vergleich. Seit wir keine Reinigungsgebühr und den Check-out, so gut es geht, persönlich machen, muss ich zumindest vor der Reinigung nicht mehr aufräumen. 😉 Und jetzt fühle ich mich auch besser, wenn ich in die Bewertung schreibe, dass die Wohnung eben nur in einem "akzeptablem" und nicht in einem "excellent" state hinterlassen wurde. 

Btw, das mit den persönlichen Dingen in ihrer Bewertung ist ja wohl ein Witz - primär geht es bei Airbnb doch um Home Sharing! Also sein Zuhause zu teilen, nicht darum Ferienimmobilien anzubieten. Ich persönlich würde das nächste Mal, was es aber sicher nicht geben wird, nicht ganz so "zickig" öffentlich reagieren, sondern immer versuchen sachlich und neutral zu bleiben (haha, das sagt die Richtige, kriege ich auch nicht immer hin).

 

Und noch etwas - diese Bewertung ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig und eine reine Rachebewertung, so etwas musst Du nicht dulden und solltest diesbezüglich umbedingt den Support anrufen (Kontakt siehe FAQ).

@Laura329

Ja, das mit der Kaution ist hier(!) tatsächlich so eine Sache, wir bewegen uns auf rechtlich schwankendem Terrain.

 

Die "Kaution" hinterlegt der Gast gar nicht vorher (insofern ist der Begriff juristisch hier ohnehin mit einem "?" zu versehen), sondern er hat AirBnB (und nicht Dir als Vermieter, also noch so eine Anomalie) mit Abschluss des Beherbergungsvertrags die Erlaubnis erteilt, sein Kreditkartenkonto erforderlichenfalls im Nachhinein zu belasten.

 

Insofern kannst Du auch nichts "einbehalten", sondern musst AirBnB bitten, etwas für Dich einzuziehen. Auf die Zustimmung des Mieters kommt es (da liegt @Florian-and-Theresa0 nicht richtig) hingegen nicht an, die hat der Mieter bereits im Mietvertrag erteilt.

 

Du solltest also AirBnB den Schaden dem Grunde (was haben die Gäste verdreckt, beschädigt, unterschlagen) und der Höhe (was kostet Dich die Beseitigung, wie hoch sind Deine Ausfälle durch die Unterschlagung etc.) nach nachweisen, und dann auf

a) die Kooperationsbereitschaft (nehme ich als gegeben an) und

b) die Durchsetzungsstärke gegenüber dem Mieter

von AirBnB hoffen.

 

In Deinem konkreten Fall ist die Wohnung lt. Inserat nur für 2 Personen angeboten worden, also 50% Aufschlag (für die Unterschlagung des 3. Gastes) und dass die Beseitugung des hinterlassenen Saustalls nicht mit den EUR 25 Reinigungsentgelt (die sind ja nur für einmal Durchwischen und Wäschewechsel in einer im übrigen ordentlch zurückgegebenen Unterkunft vorgesehen) abgedeckt sind, ist eh klar. Da bist Du dann mit Anzahl der Reinigungsstunden x gesetzlicher Midestlohn auf der sicheren Seite.

 

Sprich mal mit dem Helpdesk, ob sie sich kulanterweise trotz nicht vorher vereinbarter Kaution für Dich ins Zeug legen wollen. Und tu uns einen (Riesen-)Gefallen, indem Du uns an Deiner dort gewonnenen Erfahrung teilhaben läßt!

 

 

 


Nikolaus schrieb:

[...]

Insofern kannst Du auch nichts "einbehalten", sondern musst AirBnB bitten, etwas für Dich einzuziehen. Auf die Zustimmung des Mieters kommt es (da liegt @Florian & Theresa nicht richtig) hingegen nicht an, die hat der Mieter bereits im Mietvertrag erteilt.

 [...] 

@Nikolaus0 Mir macht das nicht so viel Spaß zu widersprechen, wie man denken könnte. 😉 Aber leider -au contraire:

https://www.airbnb.de/help/article/352/what-happens-if-a-host-makes-a-claim-on-my-security-deposit

Die Inanspruchnahme der Kaution erfolgt über das Mediations-Center und dort müssen beide Seiten immer erstmal zustimmen.

Ich möchte nicht alles aus dem Hilfe-Center kopieren, also bitte einfach mal lesen. 

Zudem hat die Erfahrung hier aus dem CC gezeigt, dass Airbnb Reinigungskosten etc. nicht anerkennt bzw. so etwas wie "Nebenschäden" (dafür gibt es einen schicken Ausdruck, den ich wieder vergessen habe) wie Kilometergeld bei der Fahrt zum Baumarkt o.ä.

 

@Florian-and-Theresa0, @Laura329:

 

"au contraire"

Das wäre nun kein echter Widerspruch, Du packst vielmehr noch einen drauf. Wenn AirBnB das so wie geschildert handhabt, entfernen sie sich noch weiter vom Wesen der Kaution, wie wir sie aus dem Mietrecht / BGB kennen. "Etikettenschwindel" wäre dann ja noch eine euphemistische Bezeichnung dafür. Ich kann mir kaum vorstellen, dass AirBnB so schlecht ist, wie Du behauptest.

 

Bei meinen Langzeitmietern habe ich die Kautionen immer für 3 Monate einbehalten, habe alles(!), was ich an Mängeln gefunden und dokumentiert habe, gegengerechnet und die Sache auch schon einige Male vor Gericht ausgefochten (Berlin, oh je ...).

Ich durfte aber jeweils alles, was ich an externen Kosten nachgewiesen habe (Material, Handwerkerleistungen, Mietausfall, km-Geld, ...) behalten, bekam nur mehrfach bei meinen selbst angesetzten Arbeitsleistungen eins auf den Deckel. Man wollte mir keine Akademikerstunden zubilligen. Daher meine Anregung mit dem ges. Mindestlohn, der ist sicher (denn den müsste ich ja buchstäblich auch einem fremdbeschäftigten Idioten zahlen).

 

 

@Nikolaus0 Vielleicht ist Airbnb gar nicht schlecht, vielleicht schließt man über Airbnb einfach nur einen Beherbergungsvertrag und keinen Mietvertrag nach BGB ab. 😉

 

Und natürlich ist es "Widerspruch möglich" das Gegenteil von "Widerspruch nicht möglich" und keine Klimax. Aber das war jetzt wirklich eine rhetorische Spitzfindigkeit und trägt nicht zur Faktensammlung bei.

@Florian-and-Theresa0

"vielleicht schließt man über Airbnb einfach nur einen Beherbergungsvertrag und keinen Mietvertrag nach BGB ab"

Darüber gibt es ja keinerlei Dissens, zudem kommt es darauf gar nicht an.

 

Worüber wir uns hier hakeln ist der Begriff der "Kaution" (wird in den hiesigen AGB auch explizit so bezeichnet). Ich erklärte exemplarisch für BGB-Mietzverträge die Funktionsweise einer richtigen Kaution.

 

Wie "Kaution" allgemein funktioniert, kann in knapper Form in Wikipedia nachgeschlagen werden (Schlagworte "Kaution" und "Sicherheitsleistung"). Und dann leg mal Deine obigen Erfahrungsberichte und die AGB von AirBnB daneben. Daher meine knappe Wertung "Euphemismus". Wenn ich jetzt weiter aushole, könnte das den (selbstverständlich falschen) Eindruck erwecken, ich hielte die Firma für nicht redlich.

@Nikolaus0 Ich glaube, es ist hilfreicher, wenn wir hier beim Thema Airbnb bleiben und die Airbnb-Kaution funktioniert halt anders als eine Kaution beim Abschluss eines Mietvertrages. Aber ich hab jetzt auch alles dazu gesagt, was ich für hilfreich halte.

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Liebe @Laura329,

was hast Du nur für ein Pech gehabt!

Es ist absolut richtig, hier den Support einzuschalten.

 

Und ich würde auch auf !keinen! Fall die Reinigungsgebühr herausnehmen!

 

Mein Tipp ist: schreibe in die Hausregeln, dass die Reinigungsgebühr für die Grundreinigung des Badezimmer und der Böden ist, der Gast während seines Aufenthaltes für die Reinigung selbst zuständig ist. Im übrigen ist die Wohnung so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurde. (ist ja eigentlich selbstverständlich) So bist Du auf der sicheren Seite.

Das Einstellen der Kaution kann ich nur empfehlen.

Wenn Du per Bilddokumentation nachweisen kannst, dass Deine Wohnung über die normale Nutzung hinaus chaotisch und vermüllt zurück gelassen wird, wird dies über die Kaution abgewickelt als erhöhter Reinigungsaufwand.

Das konnte ich am Hosting-Day in München und anschließendem Kontakt mit dem Support klären.

Wichtig ist die transparente und für den Support nachvollziehbare Kommunikation mit dem Gast, dazu gehören auch die Hausregeln.

Gestatte mir den Hinweise, dass es auch manchmal beim Support menschelt. Dann macht es Sinn, auch !mal! - in seltenen Fällen den Vorgesetzten sprechen zu wollen 😉

 

Herzliche Grüße

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