Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo Community,
leider haben sich Abmahnanwälte auf die sog "Endreinigungsgebühr" eingeschossen und verschicken saftige Abmahnungen.
Diese darf keinesfalls als solche auf der Rechnung ausgewiesen werden sondern muss zwingend im Übernachtungspreis enthalten sein. Zwar sieht der Gast bei airbnb erstmal den Gesamtpreis seiner Buchung (inklusive Gebühren) diese lassen sich aber aufschlüsseln und das Wort "Endreinigung" erscheint mit dem Betrag. Das hält mein kunsultierter Rechtsberater für unzulässig.
Hier mal einer von vielen Links:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-endreinigung.htm
Hier sind Lösungen aufgezeigt, wie man korrekt die "Endreinigung" in den Zimmerpreis einrechnen kann - allerdings ist keiner der Vorschläge bei airbnb anwendbar:
https://www.erfolgreicher-vermieten.de/infos/verwaltung-pflege/endreinigung.html
Wer hat Erfahrungen? Schon mal jemand bei airbnb in die Abmahnfallse getappt?
Würde mich über eine Antwort freuen . . .
Helmut
@Helmut3 Die Rechtslage ist hier relativ eindeutig. Meine persönliche Meinung: Reinigungsgebühr weglassen, sie lädt Gäste dazu ein, die Unterkunft nicht sauber zu hinterlassen. Ich brauche pro Apartment durchschnittlich 2,5 Stunden. Wenn ich das mit meinem normalen Stundenlohn ansetzen würde, dann wäre die ganze Endreinung teurer als eine Nacht. Daher ist es mir wichtiger, dass Apartment in einem guten Zustand zurückzubekommen, anstelle 20 € dafür zu bekommen, dass es manche Gäste mit der Sauberkeit - zu Recht, weil sie dafür bezahlt haben - nicht so genau nehmen.
@Florian-and-Theresa0: ich gebe dir absolut recht. Allerdings habe ich sie immer noch drin als 5-€-Aufschlag für die One-Night-Stands, weil airbnb mir hierfür keine andere Möglichkeit bietet. Ich glaube, ich muss hierzu mal Feedback abgeben 😉
@Andrea1 Danke für den Hinweis. Alerdings spielt es keine Rolle, ob 1 € oder 50 € - so wie airbnb dem Gast die Preisgestaltung anzeigt sei nach Auskunft eines Anwaltes für Medienrecht eindeutig wettbewerbwidrig da es gegen die Preisangabenverordnung verstösst - und die gilt europaweit.
"Wer ein Ferienhaus oder -wohnung vermietet, muss in den Preisangaben die PAngV beachten und darf die Endreinigung nicht als zusätzliche Kostenpauschale ansetzen, sofern der Mieter nicht die Wahl hat, das Ferienobjekt auch selbst zu reinigen"
Letzters ist natürlich eher unrealistisch. Ärgerlich ist zwar die Abmahngebühr von 800.- bis 1.500 € für den Verstoß, richtig kritisch ist aber, dass man gezwungen wird, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, im Wiederholungsfall ein Bußgeld von 50.000€ zu zahlen (ich hab's leider erlebt).
Dabei wäre es für airbnb ganz einfach, die Endreinigung in den Zimmerpreis ja nach Aufenthaltsdauer direkt einzurechnen und dem Gast auch nur die Gesamtsumme zu nennen - rechnen kann das System ja gut - dann gäbe es dieses Problem überhaupt nicht.
Bloß wie sagt man es den Verantwortlichen?
Vielleicht weiß ja einer von Euch eine Lösung
Helmut
@Helmut3, hier ist der Feedback-Link zu airbnb:
https://www.airbnb.de/help/feedback
Dort solltest du das anbringen und hoffen, dass es außer dir noch viele andere tun, dann bewegt sich evtl. was in dieser Richtung.
@Helmut3 Wieso preist Du denn die Endreinigung nicht selber ein? Dann lässt Du das Feld Reinigungsgebühr eben einfach frei.
@Florian-and-Theresa0 @Andrea1
Ihr habt völlig Recht - so mache ich das ja auch. Wobei mir diese Methode der Umverteilung wenig gefällt - die ein und zwei Nächtler profitieren, die fünf und sechs Nächtler zahlen rel zu viel - ab einer Woche kann ich dann wieder mit einem Rabatt jonglieren - alles etwas unbefriedigend.
Die Endreinigungspauschale ist ja per se nicht verboten sondern nach wie vor ein gutes Instrument, den Gast eher zu einem längeren Aufenthalt zu bewegen, das Zimmer wird ja immer etwas billiger . . .
Nur die Art und Weise wie airbnb diese Gebühr einfach auf den Basis-Ü-Preis addiert (und diese Re auch noch auf dem Monitor einblendet) ist nun mal nicht korrekt und damit abmahnfähig.
Gleiches betrifft übrigens die sog. Tourismusabgabe/Bettensteuer, die immer mehr dt Städte einführen (mittlerweile > 20) und die auch entsprechend der EU Preisangabenverordnung im Endpreis inkludiert sein muss und keineswegs separat aufgeführt werden darf (habe zu dem Thema gerade einen Thread verfasst).
Mir geht es auch darum, viele ahnungslose und gutgläubige Mitglieder unserer Community vor arglistigen Abmahnern zu warnen und zu bewahren - meine Frau ist leider Opfer geworden - eigentlich sollte das von airbnb aus passieren, denn das System ist technisch dazu optimal in der Lage. Werde auch mal ein Feedback abgeben. Vielleicht bekomme ich ja Unterstützung . . .
Danke fürs Zuhören 🙂
Helmut
ps: dass die Endreinigungsgebühr dazu verführt, die Wohnung eher unsauber zu verlassen kann ich bisher nicht bestätigen - hatte sie ja geraume Zeit drinnen.
@Helmut3 Airbnb darf diese Auskünfte tatsächlich nicht konkret geben, weil sie damit Rechtsberatung machen würden. Das betrifft ja u.a. auch die Meldescheine oder die Ausgabe von Lebensmitteln.
Daher empfiehlt es sich ja, sich in der Community auszutauschen - da kann man einfach viel lernen.
Ok, eine drohende Abmahnung ist nun wirklich das letzte Quentchen, das ich noch gebraucht habe, um die Reinigungsgebühr raus zu nehmen. Danke für die Information, @Helmut3. Ich werde ebenfalls ein Feedback schreiben.
Wie @Andrea1 hatte ich bislang die Gebühr wegen der Kurzaufenthalte drinnen gelassen. Meine Gäste habe die Wohnung häufig trotzdem sauber hinterlassen, so dass sich @Florian-and-Theresa0 These bei mir nicht bestätigt hat.
@Angelina0 Es ist kein signifikanter Unterschied - aber ich erlebe es zumindest so, dass die Gäste bei mir mehr Nachfragen, wie sie die Wohnung hinterlassen sollen, wo sollte nochmal der Müll hin und sich unseren Putzkorb ausleihen. Das gab es vorher sehr viel seltener.
@Florian-and-Theresa0, meine Gäste haben bislang auch oft nachgefragt und ich bin jetzt mal gespannt, ob sich jetzt ohne Reinigungsgebühr noch etwas ändert.
Hatten wir dieses Galama nicht schonmal vor ein paar Wochen?
Immer diese urban legends aus dem Off.
Die Mär von den Abmahnungen wegen AirBnb ist nicht tot zu bekommen wie es scheint.
Und liest sich eigentlich IRGENDWER mal die Urteile durch um die es in den Verlinkungen geht????
Inklusive des Anwalts für Medienrecht?
"...Nur die Art und Weise wie airbnb diese Gebühr einfach auf den Basis-Ü-Preis addiert (und diese Re auch noch auf dem Monitor einblendet) ist nun mal nicht korrekt und damit abmahnfähig...."
Falsch.
Der Gast bekommt den fixen Endpreis incl. der Endreinigungsgebühr korrekt angezeigt.
Die Darstellung ist NICHT abmahnfähig.
@Annabelle---Torsten0 Ich habe mir tatsächlich nach eurer erste Intervention nach einigen Tagen nochmal einmal sehr viele Artikel diesbezüglich durchgelesen, das ursprüngliche AZ habe ich leider nicht vollständig aufrufen - und bin eigentlich wieder zum Ergebnis gekommen, dass die Reinigungsgebühr, sofern diese nicht optional ist, eingepreist werden muss. Ich sehe es daher nicht als Ammenmärchen.
Oder erklär es bitte noch einmal ein bisschen freundlicher, dann verstehe ich es auch - abgesehen davon, dass ich eh lieber keine Reinigungsgebühren habe.
Es handelte sich bei den Urteilen um gewerbliche Anbieter von Ferienimmobilien, welche die Endreinigungsgebühr eben nicht transparent als Bestandteil/Kostenpunkt des Gesamtpreises ausgewiesen haben sondern diese als optionale Buchungsmöglichkeit nur en passent einblendeten. Sie haben prinzipiell nur mit dem Tages- oder Wochenpreis geworben aber Zusatzkosten eben nicht direkt angegeben.
Das betrifft einige gedruckte Werbebroschüren als auch Webangebote.
Je nach Urteil 😉