Kannst du Reisenden die Möglichkeit bieten, besondere Ort...
Kannst du Reisenden die Möglichkeit bieten, besondere Orte zu erkunden und an einzigartigen Aktivitäten teilzunehmen? Erwä...
Hallo zusammen,
in den letzten Tagen liest man immer wieder, dass sich Gastgeber über die von Airbnb eingeführte kostenlose Stornierung beschweren und dass sie nun gegenüber Airbnb die entgangenen Einnahmen geltend machen wollen, aus welchem Grund? Ehrlich gesagt geht mir das andauernde Gejammer und Gemeckere ziemlich auf die Nerven, schließlich stecken wir ja alle in einem Boot und müssen da nun irgendwie durch!
Hier die neuesten Infos vom DTV (Deutscher Tourismusverband) - Stand 17.03.2020:
1. Vor der Reise: Dürfen Gäste jetzt kostenfrei stornieren?
Ja. Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft (» https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html). Ein Verbot der Nutzung touristischer Unterkünfte in Deutschland steht nach den von Bundesregierung und Bundesländern am 16.3.2020 beschlossenen Leitlinien zur Corona-Epidemie unmittelbar bevor. Wie lange es gelten wird, ist derzeit nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund ist kurz- bis mittelfristig von einem außerordentlichen Kündigungsrecht für Gäste von Ferienunterkünften auszugehen, hilfsweise von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Gäste können daher kostenlos stornieren. Gastgeber sind nicht schadenersatzpflichtig, da sie kein Verschulden trifft.
Bei Stornierungen vor dem 17.3.2020 (vor der Erhöhung der Gefährdungsstufe durch das RKI) hängt die Beantwortung der Frage, ob kostenfrei storniert werden kann, davon ab, wo die Unterkunft bzw. das Reiseziel liegt. Galten dort schon Warnungen bzw. war das Gebiet abgesperrt (z.B. die deutschen Inseln), berechtigt dies den Gast zur kostenlosen Stornierung. Auch wenn die Umstände so außergewöhnlich sind, dass es schwierig ist, eindeutige Aussagen zu treffen, dürfte dies für andere Reiseziele in Deutschland spätestens ab dem 16.3.2020 mit dem Beschluss des Bundeskabinetts gelten, wonach Reisen zu touristischen Zwecken im Inland zur Eindämmung des Coronavirus unterlassen werden sollen. Für Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von den Warnungen und weiteren behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gastgebern ist zu empfehlen, sich mit den Reisenden gütlich zu einigen.
2. Darf ich meine Gäste noch annehmen?
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch für den Gastgeber. Er ist daher nicht verpflichtet, Gäste anzunehmen. Vor dem Hintergrund, dass das RKI die Gefährdungslage in Deutschland als hoch einstuft und ein Verbot der touristischen Nutzung von Unterkünften unmittelbar bevorsteht, sollten Gäste allenfalls unter Hinweis auf das damit verbundene Risiko einer vorzeitigen Abreise und dann entstehende Kosten aufgenommen werden.
3. Vor Ort: Müssen meine Gäste jetzt abreisen?
Bevor das Verbot touristischer Nutzung von Unterkünften nicht in Kraft getreten ist, müssen Gäste nicht abreisen. Sie dürfen es aber. Aufgrund der rasanten Entwicklungen sollte ihnen eine zeitnahe Abreise nahegelegt werden.
4. Wer trägt die Kosten?
Jeder trägt seine Kosten selbst: Gastgeber tragen die entgangenen Einnahmen aus der Vermietung. Reisegäste müssen eventuelle Zusatzkosten für vorzeitiges Abreisen tragen. Schadenersatz müssen weder Gastgeber noch Veranstalter leisten. Gastgeber haben bei behördlichen Maßnahmen unter Umständen Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz. Ob solche Ansprüche auch in Fällen ganzer Gebietssperrungen oder eines bundesweiten Verbots von touristischen Reisen bestehen, ist derzeit unklar.
Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen:
1. Liquiditätshilfen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler:
Bitte nutzen Sie die Informationsangebote des Bundeswirtschaftsministeriums und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
» https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf...
» https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#unterstuetzung
» https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
2. Kurzarbeitergeld:
Rückwirkend zum 1. März 2020 kann Kurzarbeitergeld beantragt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, erstattet. Ansprechpartner ist die örtliche Agentur für Arbeit (Hotline: 0800 45 55 520)
» https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergel...
3. Steuern:
In Betracht kommen Herabsetzungen der Vorauszahlungen, Stundung von Steuerforderungen, Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Zuständiger Ansprechpartner ist grundsätzlich das örtliche Finanzamt: » https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche_node.html
Bin kein Jurist, für mich liest sich der §313 BGB aber so:
Wenn die Geschäftsgrundlage wegfällt, ist der Vertrag nichtig, und der Gast bekommt sein Geld zurück.
Das Gejammere sehe ich eh nur als eine Momentaufnahme der verpassten Einkünfte, und übersieht die Katastrophe, die in den kommenden Wochen und Monaten auf die ganze Gesellschaft noch zukommen wird.
Die Geschäftsgrundlage ist meines Erachtens erst weggefallen, wenn man das Gewerbe abmeldet, fehlende Einnahmen reichen nicht. Dann kann man allerdings auch beim Finanzamt einiges geltend machen etc. Ich bin aber auch kein Steuerberater, man sollte sich in dem Fall dort beraten lassen.
@Gerlinde0 ich denke, die Geschäftsgrundlage ist schon durch die Reisewarnung weggefallen. Denn eine Unterkunft, zu der man nicht fahren darf/kann/soll, ist keine, die man mieten kann.
Vielleicht hast Du Recht.
Wenn ich betroffen wäre – bin nicht gewerblich unterwegs hier – dann würde ich mich unbedingt von meinem Steuerberater beraten lassen. Das kann sich lohnen.
Es geht auch um die eigene Sicherheit und Vernunft. Wenn keine Touristen kommen, wird auch die Ausbreitung verlangsamt.
Das Geldgeilheit über Sicherheit gilt zeigt den Charakter ...
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Hallo @Ralf5
Vielen Dank daß du im öffentlichen Bereich mitteilst, daß alle Gäste kostenlos stornieren dürfen.
@Ute42 ,
gern geschehen!
Spass beiseite, ich sehe es als meine Pflicht an, Gäste und Gastgeber über die aktuelle Regelung zu informieren.
Außerdem verrate ich hier bezüglich der Airbnb-Stornierungsregelung nichts, was nicht sowieso schon bekannt war. Als ich kürzlich meine Osterreise storniert habe, hätte ich systembedingt gar keine andere Möglichkeit habt, als dies zu 100% Rückerstattung ohne Abzug von Gebühren und ohne Sanktionen durchzuführen.
Hauptsächlich ging es mir auch darum, aufzuzeigen, dass nicht nur Airbnb diese Regelung eingeführt hat, sondern dass dies nun für die Zeit des Ausnahmezustands allgemein anwendbar und gültig ist - und dass auch ein Beherbergungsverbot für touristische Zwecke besteht, dies mag von Gemeinde zu Gemeinde bzw. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Jedenfalls ist dieses Verbot in meiner Gemeinde schon gültig!
Ich finde, dass gerade in der aktuellen Lage ALLE an einem Stang ziehen sollten und ich finde es unsolidarisch, wenn einzelne so tun, als wären sie von den verhängten Maßnahmen nicht betroffen.
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Hallo @Ralf5 ,
wie du schon bemerkt hast war (und bin) ich von deinem Thread nicht gerade begeistert. Du hast deinen Text am 18. März geposted, heute haben wir den 7. April. Mal sehen was sich inzwischen getan hat.
Hier dein Text den du vom DTV am 18.3. reinkopiert hast:
1. Vor der Reise: Dürfen Gäste jetzt kostenfrei stornieren?
Ja. Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft
Heute, 7.4., liest sich dieselbe Textpassage des DTV etwas anders:
Gäste können in diesem Fall nur dann kostenlos stornieren, wenn eine Änderung der Buchung für sie unzumutbar ist. Dies gilt solange, wie die Gefährdungslage durch das Robert-Koch-Institut als „hoch“ eingestuft wird............
…........nach Treu und Glauben haben Gastgeber in diesem Fall einen Anspruch auf Vertragsanpassung. Das könnte eine Umbuchung auf einen späteren Zeitraum oder ein Gutschein sein.
Außerdem schreibt der Deutsche Tourismusverband auf seiner Startseite:
Die rechtliche Einordnung dieser außergewöhnlichen Umstände kann durch den DTV nur allgemein und unter Vorbehalt erfolgen. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht geben.
Genau so ist es. Eine Gewähr für die Richtigkeit einer Rechtsauskunft kann heute niemand mehr geben.
Wenn man heute im Internet herumklickt findet man allerlei Meinungen zum Thema Stornierungen in der derzeitigen Corona-Lage. Diese „Meinungen“ stammen von Juristen, die sich nicht einig sind, von Hobbyjuristen, von Journalisten die keine Rechtsausbildung haben und von Privatleuten die keine Ahnung haben. Die meisten Leute versuchen die bisherigen Regelungen, also vor Corona, in die Zeit der Apokalypse, also Corona und danach, hineinzuinterpolieren.
Es gibt seit neuestem Ausgangsbeschränkungen und Vermietverbote. Beides hat es seit dem zweiten Weltkrieg nicht gegeben, und deshalb gibt es dazu auch keine Rechtssprechung. Niemand weiß wie Gerichte hier entscheiden werden.
Außerdem haben wir die Situation, daß ständig neue Gesetze und Verordnungen auf den Markt kommen. Die Bayerische Staatsregierung veröffentlicht derzeit Verordnungen im Tagesrhythmus.
Und die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetz das Anzahlungen von Reisenden grundsätzlich in Gutscheine umwandelt. Und zwar rückwirkend für vor dem 8.3.2020 gebuchte Reisen.
Während wir, du und ich, uns über diese Sache unterhalten kann es sein daß schon wieder ein neues Gesetz rückwirkend auf den Markt kommt.
Ralf, wenn heute irgend jemand behauptet er wisse wie die Rechtslage ist, dann ist das eine Lüge. Niemand weiß derzeit wie die Lage ist, und du und ich wir wissen es auch nicht.
ich hatte nie behauptet, ich wisse wie die Rechtslage sei.
Ich hatte lediglich, da meine Gemeinde regelmäßig Info-Scheiben an alle Gastgeber hier verschickt, sei es bezüglich der neuen EU-Pauschalreiseverordnung oder der Umgang mit Stornierungen in der aktuellen Lage, dieses Rundschreiben mit Copy Paste hier gepostet und wurde prompt von Dir kritisiert, ehrlich gesagt weiß ich immer noch nicht genau warum.
Dass die Empfehlungen des DTV sich entsprechend der angepassten Lage und neuen Verordnungen ständig ändern, sollte jedem klar sein, aber deswegen werde ich hier keine täglichen Updates einstellen. Denn auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts ändern sich ständig und auch bezüglich des Stattfindens oder Absagens von Veranstaltungen gibt es ständig Neuerungen. Ebenso in Bezug auf Reisefreiheit und Grenzschließungen kann derzeit keiner sagen, wann es hier Lockerungen geben wird und welche Auflagen damit verbunden sein werden.
Ich gebe Dir Recht, dass es aktuell keine Rechtssicherheit gibt, wie mit Stornierungen zu verfahren ist, da es einerseits ständig neue Verordnungen gibt und zweitens dies auch regional unterschiedlich ist.
Um dies für sich selber in Erfahrung zu bringen, müsste jeder vor Gericht klagen - und selbst dann wird es zig verschiedene Urteile geben, da jeder Fall einzeln betrachtet und entschieden wird.