hallo,
ich einer vorausgegangen diskussion, die leider etwas aus dem „ruder“ gelaufen ist, wurde das thema teilweise schon bearbeitet.
nun starte ich einen eigenen thread hierzu:
- hausrecht gegenüber dem gast durchsetzen
- betreten der mietsache durch den gastgeber
vorweg bitte ich darum, alle zukünftigen beiträge auf respektvoller und konstruktiver basis zu führen. der letzte thread musste aufgrund von persönlichen „angriffen“ durch die community-managerin „geschlossen“ werden.
betreten von zimmern oder wohnungen:
die vermietung über airbnb stellt in der regel eine „beherbergung“ dar. folglich wird mit dem gast ein „beherbergungsvertrag“ über den zeitraum der „mietzeit“ geschlossen.
während dieser „beherbergung“ stellen sich viele gastgeber die frage, ob die „mietsache“ während der „mietzeit“ betreten werden darf oder nicht bzw. unter welchen voraussetzungen.
grundsätzlich behält der gastgeber sein „hausrecht“ bei einer „beherbergung“. sprich der gastgeber darf z. b. „besuch“ verbieten oder z. b. für eine reinigung das zimmer betreten.
verweigert allerdings der gast den zutritt, so muss sich der gastgeber daran halten. (vgl. landgericht frankfurt am main, urteil vom 09.01.2009 - 2-19 o 153/08)
jedoch kann ein gastgeber seinen gast nicht ohne weiteres fristlos aus seinem „beherbergungsvertrag“ entlassen und ihn „vor die türe setzen“. (vgl. http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Skripte/Sonstiges/4.%20Hotel-Gaststaettenrecht%20-Der%20Be...)
hat jemand noch andere erkenntnisse?