Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind...
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Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind sondern „nebenher“ noch ein anderes Leben führen – gibt es Tage ...
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@Patricia741 , @Wolfgang---Anke0 ,
zum Thema Rechnung gibt es bereits mehrer Beiträge. Dennoch antworte ich hier mal ´.
1) Rechnung vom Gastgeber an den Gast
Wenn ein Gast eine Rechnung verlangt, dann muss der Gastgeber eine Rechnung ausstellen.
Grund: Airbnb ist Vermittler der Leistung und der Vertrag für die Übernachtungsleistung (die vom Gastgeber erbracht wird) kommt zwischen Gast und Gastgeber zu Stande. Als Gesamt-Rechnungsbetrag ist der Gesamtbetrag ohne die von Airbnb erhobene Servicegebühr, mit anderen Worten der Auszahlungsbetrag zuzüglich der Servicegebühren. Beispiel: Übernachtungspreis 70 + Gebühr für zusätzliche Person + Endreinigung 20 = Gesamt-Rechnungsbetrag 100 Euro
2) Rechnung von Airbnb an den Gastgeber
Airbnb berechnet 3% Servicegebühren an den Gastgeber, deshalb ist der Auszahlungsbetrag in unserem Beispiel auch nur 97 Euro, d.h. hier gibt es eine Rechnung über 3 Euro, die man sich zu jeder Buchung ausdrucken kann.
3) Rechnung von Airbnb and den Gast
Airbnb berechnet auch Servicebgebrühren (in unterschiedlicher Höhe abhängig von unterschiedlichen unergründbaren Faktoren), nehmen wir mal an für unseren Fall werden 12% berechnet, das wäre dann eine Rechnung über 12 Euro. Hiefür kann sich der Gast eine Rechnung aus dem System rauslassen.
Auch wenn der Gast eine Rechnung über den Gesamtbetrag inklusive Gebühren verlangt, so kann Wunsch nicht entsprochen werden, da erstens der Gastgeber die Höhe der Servicegebühren gar nicht kennt und zweitens diese nicht Teil seiner Lesitung an den Gast sind!
Weiterhin is zu beachten, dass ggf. Umsatzsteuer in diesen Beträgen enthalten ist, sofern der Gastgeber ust-pflichtig sein sollte (auch hierzu gibt es bereits mehrere Threads und deswegen möchte ich nicht weitere darauf eingehen).
*Titel aktualisiert
zu Deiner Frage bezgl. der Rechnung von Airbnb an den Gast: diese siehts Du als Gastgeber in der Regel nicht (jedenfalls nicht dauerhaft), da sie ja von Airbnb an den Gast ausgestellt wird. Machmal wird der Betrag kurz angezeigt z.b. bei Anfragen, Gastgeberangeboten, Änderungsanfragen: dort heißt es dann Du verdienst XXX Euro und Dein Gast bezahlt XXX Euro. Du findest keinen %-Satz, sondern musst ihn Dir selbst errechnen. Diese Anzeige ist rein informativ und nur während des noch offenen Angebots sichtbar und verschwindet dann wieder nach Annahme der Buchung, ist also auch später bei den Buchungslisten und Transaktionsverlaufsübersichten NICHT enthalten, muss sie auch nicht, da sie NICHT den Gastgeber betrifft sondern nur den Gast! Wenn Du mal selber als Gast unterwegs bist, dann hast Du das Ganze natürlich dauerhaft schwarz auf weiß.
Zur zweiten Frage: ja Du erhälst die Rechnung mit Mwst (außer Du bist selbst Unternehmer und hast Deine UST-ID-Nummer an Airbnb mitgeteilt). In den Buchungsübersichten hast Du hinter der jeweiligen Buchung 3 Punkte, ganz runterscrollen zur MwsT-Rechnung oder über die Buchungsbestätigung kommst Du auch dorthin und kannst sie ausdrucken.
Alle Fragen soweit beantwortet - oder noch was unklar?
Grade als Feedback an AIRBNB gesendet:
Ich finde die Mehrwertsteuer-Rechnungen der Gebühren ganz furchtbar zuzuordnen.
Es steht kein Buchungszeitraum drauf, keine Namen, keine Chance, wenn Ausgedruckt, die dann
fürs Finanzamt sinnvoll auszuweisen.
Da wäre es sehr genial, wenn wenigstens der Zeitraum des Aufenthalts drauf stünde.
Der Tag der Buchung ist für die Rechnung völlig irrelevant.
Eine buchhalterische Katastrophe.
Danke
@Ralf5 guten Morgen, danke für die Rückmeldung und Wiederholung! Für so ein großes Unternehmen, wie AirBnB, ist das Zusammentragen der Rechnung für den Geschäftsreisenden lächerlich, wenn nicht sogar "erbärmlich". Für 1en Aufenthalt 3 Belege in Printform :((. Die Angaben passen doch alle auf ein Blatt Papier, könnten sicherlich ohne den Datenschutz zu verletzen zwischen Gast und Gastgeber kommuniziert / ausgedruckt werden.
Die 3 Punkte am Inserat, den Reiseplan, die MwSt hatte ich alles schon gehabt, ich war nur auf der Suche nach den Gebühren, die der Gast an AirBnB zahlt....
10000000000000000 Dank
Schönen Sonntag noch HH&HG PW
Dein Einwand ist verständlich und nachvollziehbar. Andererseits muss ich Airbnb hier in Schutz nehmen: die dürfen nur für Ihre eigene Leistung (die Vermittlung) eine offizielle Rechnung ausstellen und das Ausstellen von Rechnungen für Dritte (uns Gastgeber) ist Ihnen nicht erlaubt.
D..h es gäbe schon eine Möglichkeit, dass Airbnb dies tun könnte, aber im Vorfeld müsste dann zwingend der jeweilige Gastgeber eine offizielle Rechnung an Airbnb stellen und dies so umzusetzen, dass es steuerrechtlich in allen Ländern für alle Seiten passt, ist wohl eine zu große Herausforderung!