Workshop Verantwortungsvoll Gastgeben – Meldepflicht für Gastgeber und Gäste

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Workshop Verantwortungsvoll Gastgeben – Meldepflicht für Gastgeber und Gäste

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Protokoll vom Hosting-Day DACH in München am 4. Juni 2016

Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den zahlreichen Workshop-Teilnehmern und Gastgeberkollegen für zwei produktive Stunden mit Euch bedanken! Wir haben uns sehr über Eure Rückfragen und Beiträge zum Thema Verantwortungsvoll Gastgeben mit dem Schwerpunkt Melderecht gefreut. Wie schon im Workshop versprochen, möchten wir Euch nun im Anschluss nicht alleine mit dem Thema lassen, und so hat Till eine Zusammenfassung mit hilfreichen Links zum Thema verfasst.

Wir freuen uns schon darauf Euch hier im CC oder bei einem weiteren Workshop zu sehen!
Herzlich Inge aus Freiburg und Till aus Stuttgart

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Zusammenfassung und Ergebnisse

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Es erfolgt ausdrücklich keine verbindliche Rechtsberatung! Jedes Airbnb-Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den zuständigen Stellen über die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zu erkundigen und für deren Einhaltung zu sorgen.

Die Erfüllung der Meldepflicht ist ein Bestandteil des Verantwortungsvollen Gastgebens und ergibt sich aus den jeweiligen nationalen Vorschriften in D-A-CH sowie aus den kommunalen Bestimmungen:

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Als Gastgeber müssen wir der Pflicht nachkommen; wir verhalten uns damit verantwortungsvoll gegenüber dem Gast (z.B. falls er in eine Notlage kommt); wir tun es zur eigenen Sicherheit (z.B. Schadenersatzforderung, Internet-Abmahnung); und nicht zuletzt profitiert die ganze Airbnb-Gemeinschaft davon, indem wir dem aufkommenden Negativ-Image entgegenwirken („von der Share zur Fair Economy“).

Auch der Gast muss den gesetzlichen Vorgaben folgen und profitiert von der Unterstützung durch den Gastgeber (z.B. bei Benachrichtigung von Angehörigen im Notfall). Wünschenswert wäre, wenn die Weigerung des Gastes, den Meldezettel auszufüllen, als Grund für eine sanktionsfreie Stornierung gelten kann. Wer seinem ausländischen Gast die Gesetzestexte auf Englisch vorlegen möchte, findet hier eine Übersetzungsquelle.

In Deutschland ist die Meldepflicht seit 1.11.2015 im Bundesmeldegesetz geregelt (hauptsächlich §§ 29-30). Bei Kurzzeitmietern in Beherbergungsstätten (Boardinghouses, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Hotels etc.) geht die Initiative vom Gastgeber aus, der am Tag der Ankunft von seinen Gästen einen ausgefüllten Meldeschein eigenhändig unterschreiben lassen und von Ausländern die Daten durch Einsicht des Passes überprüfen muss. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Frage, ob gewerbliche Tätigkeit oder private Vermögensverwaltung. Meldescheine können käuflich erworben oder selbst erstellt werden; die Inhalte sind in § 30 (2) BMG geregelt. Die Meldescheine müssen 1 Jahr lang unter Berücksichtigung des Datenschutzes aufbewahrt und dann innerhalb von drei Monaten vernichtet werden. Weitere Infos im kostenlosen Merkblatt.

Langzeitmieter müssen selbst die Initiative ergreifen und sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Der Gastgeber muss durch das Ausfüllen der Vermieterbescheinigung mitwirken.

In Österreich ist seit 1.4.2016 das neue Gästeverzeichnis zu führen. In vielen Gemeinden hat dies elektronisch – in Verbindung mit der Abführung der Ortstaxe – zu erfolgen. Die Stadt Wien hat ein separates Merkblatt aufgelegt.

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Auch in der Schweiz besteht in etlichen Gemeinden die Pflicht zum Ausfüllen der elektronischen Gästeblätter.

Die Pflicht für den Gast, beim Check-in einen Meldeschein auszufüllen, wird ihm am besten vorab kommuniziert und in den Hausregeln festgehalten. Für offizielle Reiseleiter mit Gruppen gibt es spezielle Bestimmungen.

Resümee:

  • Von der Erfüllung der Pflicht profitieren Gastgeber und Gäste.
  • Wir wünschen uns im Konfliktfall eine straffreie Stornierungsmöglichkeit, da entsprechend den Airbnb Terms alle Mitglieder für die Einhaltung der einschlägigen Gesetzen, kommunalen und steuerlichen Regelungen verantwortlich sind.
  • Das Ausfüllen der Meldescheine sollte ein selbstverständlicher Bestandteil der Gastfreundschafts-Standards sein.
61 Antworten 61
Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Bei einen VGSD Webinar gestern zum Thema Datensicherung / Backups wurde auch thematisiert, wie personenbezogene Daten zu loeschen sind, z. B. die Meldescheine nach 1 Jahr,
und es kam auch die Frage auf, ob bei elektronischer Speicherung diese Daten
aus SAEMTLICHEN Backups zu loeschen sind.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Meldepflicht in Deutschland - neue Tutorials

 

Fakt ist: Meldescheine müssen für jede Beherbergung ausgefüllt werden, ob privat oder kommerziell, ob Zimmer oder Ferienwohnung, ob von der Gemeinde verlangt oder nicht. Das regelt das Bundesmeldegesetz, siehe Meldepflicht in Deutschland – Die Fakten.

 

Fest steht auch: Ich tu mir selber keinen Gefallen damit, wenn ich darauf „verzichte“, denn es liegt in meinem ureigenen Interesse, die Daten meiner Gäste zu erfassen. Im Konfliktfall (z.B. Party, Schaden, Drittbuchung) würde mir auch eine Gäste-Verifizierung seitens Airbnb nicht weiter helfen, siehe Meldepflicht in Deutschland – Die Mythen.

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