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Ich möchte eine Buchung durchführen, möchte aber nicht meine Kreditkarte angeben, oder per Paypal zahlen. Ich möchte per Rech...
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Übernachtungsangebote wie Hotels , Pensionen und ähnliche Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr für touristische Zwecke benutz werden. Nur wenn es wirklich notwendig ist.
diese Regelung soll ab Dienstag den 17. März gültig sein. Jedes Bundesland muss einzeln die Verordnung raus geben.... daher noch ohne Gewähr!
quelle : ndr
Ich habe bereits alle Gäste der nächsten Zeit angerufen, was private Gründe hatte storniert.
die Gäste die anreisen müssen ein Formular ausfüllen, dort muss der Grund eingetragen werden.
habe dies heute auch im Fernsehen gehört, muss wohl noch gesetzeskonform von den Ländern umgesetzt werden. In Bayern gilt ja bereits der Katastrophenfall und ich bin mir sicher, dass dies hier recht schnell erfolgt.
Habe heute eine Stornierung für Anfang April erhalten, dann eine eigene Reise über Ostern ebenfalls storniert und meinen Kalender komplett bis Ende April (vorläufig) gesperrt. Wer weiß, was alles noch kommt, in anderen betroffen Ländern gibt es ja bereits Ausreiseverbote, Ausgangssperren, etc.
Außerdem fände ich es unsolidarisch und kontraproduktiv, wenn gewisse uneinsichtige Bürger unseres Landes aus purem Egoismus trotz allem immer noch Gäste empfangen wollen bzw. weiterhin ihr eigenes Reiseverhalten fortführen wollen und so tun, als wäre nichts.
Etwas anderes ist es, wenn jemand ein Praktikum für einige Wochen oder Monate angetreten hat, der muss ja natürlich noch irgendwo wohnen können, muss sich dann aber eben auch an die Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens halten.
Schleswig-Holstein wird einen härtere Wege einleiten, da viele auch hier Gastgeber nicht verstehen warum es geht!
Versteht alle müssen mit Verzicht Ihren Beitrag leisten....
Coronavirus: Schleswig-Holstein für Touristen gesperrt Restaurants schließen ab Mittwoch
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Das Problem ist, daß du deine Informationen immer aus der Presse beziehst. Die Presse schreibt alles Mögliche. Man muß warten bis die jeweiligen Landesregierungen die einschlägigen Verordnungen herausgegeben haben. Nur dort steht der Text, der dann gilt.
Gestern hat z.B. Baden Württemberg eine Verordnung herausgegeben. Da steht:
§7
(2) Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
Die Regelung gilt also nur für gewerbliche Betreiber, private Vermieter sind davon nicht betroffen.
@Ute42 ich finde auch dass diese Verordnung recht missverständlich geschrieben ist. Solche Texte muss man idiotensicher formulieren... Wenn sie das "Gewerbliche" weggelassen hätten wäre es klarer gewesen.
Wunderbar. Wenn alle so denken und handeln wie du, bekommen wir die Ausbreitung sicher bestmöglich verlangsamt.
Es ist wirklich nicht zu fassen...
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Du schreibst:
Wenn alle so denken und handeln wie du,
bekommen wir die Ausbreitung sicher bestmöglich verlangsamt.
Wie denke ich denn? Ich mache in meinem Text nichts anderes als zu berichten, wie die Baden Württembergische Landesregierung ihre Corona Verordnung gefaßt hat. Das ist alles, nur Tatsachen und ein Zitat. In diesem Text ist von mir kein einziger eigener Gedanke enthalten. Deshalb überrascht es mich daß zu zu wissen glaubst wie ich denke.
Und wie ich handle scheinst du auch zu wissen. Wie handle ich denn? Ich habe kein Wort davon geschrieben ob ich Gäste beherbergen will oder werde oder auch nicht, ob ich Stornierungen akzeptieren werde oder nicht oder ob ich selbst storniere. Wo steht das alles? Nirgends.
Und außerdem kann diese Verordnung mein Denken und mein Handeln ohnehin nicht beeinflußen, denn sie gilt für Baden Württemberg und ich bin in Bayern.
Du hast völlig recht!
Mach dir nichts aus der Antwort von dieser Dame ist nichts anderes zu erwarten.
ach @Ute42 .. ich rate dir einfach davon ab, auch noch Fakten der Strafverordnung zu zitieren .. nicht dass man dir noch Mordabsichten unterstellt.
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Das Merkwürdige ist, daß in dieser Corona Verordnung aus Baden Württemberg nichts über Strafen drinsteht.
Normalerweise sind Gesetze und Verordnungen so aufgebaut, daß ganz zum Schluß Bußgeldbestimmungen oder sogar Strafandrohungen zu finden sind. Mit anderen Worten: Dort ist geregelt was passiert wenn man sich nicht an die Verordnung hält.
Die BW-Verordnung hat 10 Paragraphen, über Bußgeld oder Strafbestimmungen ist darin aber nichts zu lesen. Das finde ich sehr merkwürdig.
In §10 der Verordnung steht übrigens, daß die Verordnung bis zum 15. Juni gilt. Damit ist dann das gesamte Frühjahrsgeschäft bis in den Sommer hinein betroffen.
auweia @Ute42 , jetzt hast du schon wieder geschrieben dass du dich quasi nicht an die Vorschriften halten musst weil keine Strafe definiert ist : D
Das wird der Wortverdreher-Liga gefallen.
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Ich merke auch gerade daß ich mich hier verdächtig mache. Ich schreibe hier über eine Corona-Verordnung, dadurch errege ich den Verdacht, daß ich mich womöglich nicht an solche Verordnungen halten will. Das habe ich zwar nirgends geschrieben, aber der Verdacht ist nun mal da.
Du machst dich auch gerade verdächtig weil du hier mitdiskutierst. Brauchen wir einen Anwalt?
Liebe @Ute42
Durch solche Menschen wie dich wird es sehr schwer werden die kurve der Verbreitung nach unten zu bringen! VERZICHT für jeden... Einen persönlichen kommentar schreibe ich lieber nicht, aber der wäre nicht nett. Das ein Mensch so egoistisch sein kann. Mit der Gesundheit , Risiko anderer sorglos umgeht. Der eigenen Profit mehr wert ist. Paragraph hin oder her, ganz ehrlich.
Hier z.b. die Stadt Braunschweig :
Beherbergungsstätten
Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
Dies gilt auch für Betreiber von Kureinrichtungen und präventiven Reha-Einrichtungen. Anschlussheilbehandlungen im Sinne des SGB V sind hiervon ausgenommen.
Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise unverzüglich, spätestens bis zum 25.03.2020 vorzunehmen.
Quelle : w w w . braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/corona.php
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