Austria: Gästeverzeichnis in elektronischer Form / Umsetzung des österreichischen Meldegesetzes

Tim419
Level 1
Vienna, Austria

Austria: Gästeverzeichnis in elektronischer Form / Umsetzung des österreichischen Meldegesetzes

Hallo,

Ich bin Gastgeber in Wien und suche eine Antwort auf die Frage:

Wie ich die gesetzlichen Bestimmungen des östereichischen Meldegesetzes einhalten kann?

Quelle:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/meldepflicht/tourismus/gaeste/gaesteverzeichnis...

Ihnhalt:

Wird das Gästeverzeichnis in elektronischer Form geführt, erfolgt das Einbringen der Daten in das Gästeverzeichnis durch

a) Einscannen - elektronisches Festhalten des Schriftbildes der zum Meldevorgang verarbeiteten Daten inklusive der Unterschrift des Gastes oder

b) elektronisches Erfassen der Meldedaten und Übernahme der elektronisch erfassten Unterschrift (Unterschriftenpad) oder

c) elektronische Einbringung mit qualifizierter elektronischer Signatur.

 

Punkt b) ließe sich doch einfach auf dem Airbnb-Portal umsetzen.

 

Über das Portal könnte der Gastgeber dann (ähnlich wie seine Umsätze) auch Gästeliste ausdrucken und um den Gesetz genüge zu tun 7 Jahre lang aufbewahren.
Wäre doch eine einfach umsetzbare Lösung völlig gesetzestreu (Meldegesetz) zu agieren.

 

Warum gibt es so etwas im Airbnb-Portal noch nicht?

 

LG Tim

 

19 Antworten 19
Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Ich finde Deinen Beitrag wertvoll, @Anna7 und eigentlich auch nicht Off-Topic.

 

Einem Kollegen ist es mal passiert, dass eine Familie mit Kindern sich im Schneetreiben verlaufen hat. Durch den Meldeschein konnte er die Suchmannschaft perfekt informieren, wer gesucht wird, und auf was sich die Helfer einstellen müssen.

Das Ereignis verhindert eine Meldung na klar nicht, aber es hilft bei der Hilfe für den Notfall.

 

Ich kann Dich sehr gut verstehen, der Datenschutz muss gewährleistet sein, damit kein Unfug mit den Daten angestellt werden kann.

 

Herzliche Grüße

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Rechtlich ist die Grundlage klar:

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung der erfragten Daten sowie die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments für ausländische Gäste sind Paragraph 23 und 24 des Meldegesetzes (Bundesmeldegesetz). und das Bundesdatenschutzgesetz.

Wer diesen Meldepflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig (Paragraph 36 Abs. 1 Nr. 2 Meldegesetz). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden (Paragraph 36 Abs. 3 Meldegesetz).

 

Letzendlich basiert das BMG auf dem Schengen-Abkommen (signatory States to
the Schengen Implementing Convention) im gesamten Schengen-Raum, also auch in Oesterreich.

 

Von der  hiesigen Polizei habe ich den Hinweis:

"Ungeachtet Ihrer Verpflichtung der Fuehrung und Aufbewahrung der Meldescheine wuerde ich Ihnen anraten, bei Verweigerung von Personalien eine Aufnahme des "Gastes" zu verweigern. Sie wissen nicht, wen Sie sich ins Haus holen.
Zunaechst stellt sich doch auch die Frage, warum Sie jemandem vertrauen sollten, der seine Personalien nicht angeben will und Sie dadurch in rechtliche Verlegenheit bringt? Auf welcher Vertrauensbasis beruht dann dieser "Mietvertrag"?
Egal um welchen Vertrag es sich handelt, man will wissen, mit wem man es zu tun hat bzw. wer sich verantwortlich zeigt, um bei Nichterfuellung oder Schadensersatzanspruechen einen Adressaten zu haben. Dies dient zunaechst mal der Vertragssicherheit und somit Ihrer Absicherung - dieses Beduerfnis duerfte fuer jeden verstaendlich und nachvollziehbar sein. Warum sollten Sie also jemanden beherbergen, der fuer Ihre Hausordnung und fuer Sie als Gastgeber kein Verstaendnis aufweist? Was kann man von so jemandem erwarten? Da ist Aerger vorprogrammiert.
Es schadet auch nicht, sich die Kennzeichen von benutzten Fahrzeugen auf der Rueckseite der Meldescheine zu notieren."

 

 

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Vielen Dank, dass Du da auch immer wieder unermüdlich drauf aufmerksam machst, @Veronica-and-Richard0

 

Ich habe so den Eindruck, man kann das Meldegesetz nicht oft genug erwähnen.

Mich ärgert es einfach, dass ich für den Check-in eine schlechte Bewertung bekomme, nur weil die Gäste es erleben, dass "andere Gastgeber" in Deutschland "flexibler" sind.

Das hat ja schlicht nix mit Flexibilität zu tun, sondern mit geltendem Recht, dem alle nachkommen müssen.

@Tim419 

 Deine Frage ist zwar schon ein bisschen älter 🙂 Aber hier finally good news: Wir haben das Gästeblatt bzw. das Gästeverzeichnis für Österreich in einer digitalen und einfachen Lösung umgesetzt [...]
Es beinhaltet auch Nächtigungsstatistik und Ortstaxe - alles erstellbar in wenigen Minuten.
Vielleicht ists ja noch für dich interessant

 

 

[Link ausgeblendet]

Hallo Stefan! Hast du das digitale Gästeblatt selber gemacht oder gibt es dazu einen Link den ich mir herunterladen kann? Danke, LG Sabrina 

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