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Ich möchte eine Buchung durchführen, möchte aber nicht meine Kreditkarte angeben, oder per Paypal zahlen. Ich möchte per Rech...
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Nur ganz kurz von mir: Ab 30. Mai ist das Gastgeben für Gastgeber*innen, die ihren Gästen eine eigene Sanitäreinrichtung anbieten können, wieder möglich.
https://www.charivari.de/nachrichten/coronavirus-aktuell/hotels-hygiene-auflagen-corona-ab-30-mai-in...
Die offiziellen und genauen Hygienevorschriften werden noch veröffentlicht, hoffentlich im Laufe dieser Woche.
Ich will zwar nicht den Sinn vin Coronamassnahmen mindern,
aber mir stellt wieder die Frage:
sind wir als Privatvermieter (im Gegensatz zu gewerblichen Vermietern) eigentlich vom Beherbergungsverbot betroffen:
Zur Definition eines Beherbergungsvertrags siehe auch:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/beherbergungsvertrag-28965
@Veronica-and-Richard0 ich sehe es so..... private Vermieter fliegen bis jetzt noch unter dem Radar der großen Politik. Das betrifft ja viele Bereiche wie zB die Gewerbefrage. Deshalb werden die Privatunterkünfte auch selten in Vorschriften erwähnt.
Sobald sich das aber durch irgendeinen Vorfall ändert (zB Corona-Hotspot wegen Überbelegung) kann sich das sehr schnell ändern.
Wenn dann die privaten Gastgeber (von Airbnb&Co) in den Focus der Aufmerksamkeit geraten werden sie vermutlich kurzerhand verboten , da sie wegen ihrer unterschiedlichen Konstellationen praktisch nicht zu überwachen sind...
Die Hotel- und Gästehauslobby wird sicher in die gleiche Kerbe schlagen und sie werden betonen , dass sie sich stehts vorbildlich an alle Auflagen halten , ...im Gegensatz zu manchen Privaten.
# Wenn also jetzt Beherbergungsvorschriften gleich welcher Art ausgerufen werden , tun wir gut daran , diese auch als Privatunterkunft verbindlich anzusehen....
Es spielt dabei für mich keine Rolle ob wir explizit erwähnt werden , denn Beherbergen tun wir allemal.
bayrisch Corona = gut
alle anderen = nicht gut
.
Vielen Dank, sehr interessant.
Also in Bayern ist es so, daß man Gäste aus Risikogebieten grundsätzlich nicht beherbergen darf. Das gilt aber nur dann, wenn das Risikogebiet außerhalb Bayerns liegt = Restdeutschland. Liegt das Risikogebiet in Bayern = Freistaat, darf man Gäste trotzdem beherbergen.
Begründung: Mia san mia.
Dieser Casus „mia san mia“ ist für mich besonders interessant, weil bei mir am Wochenende Gäste aus München einchecken wollen.
Die FDP ist sowieso der Meinung, daß das ganze Beherbergungsverbot rechtswidrig ist. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband erwartet in dieser Sache in den nächsten Tagen Klagen. Eine Klage gegen das Beherbergungsverbot hat im Juli ja schon gegeben die der Kläger auch gewonnen hat:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pressemitteilung_corona-beherbergungsbegrenzung.pdf
Mittlerweile wird die Sache so kompliziert daß niemand mehr durchblickt.
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Update von Airbnb zu der aktuellen Situation um das Beherbergungsverbot in Deutschland für euch, ihr könnt es hier finden.
Nun auch Bayern:
Beherbergungsverbot läuft heute 16.10.2020 aus .
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-corona-soeder-beherbergungsverbot-ende-1.5074534