@Veronica-and-Richard0 ich sehe es so..... private Vermieter fliegen bis jetzt noch unter dem Radar der großen Politik. Das betrifft ja viele Bereiche wie zB die Gewerbefrage. Deshalb werden die Privatunterkünfte auch selten in Vorschriften erwähnt.
Sobald sich das aber durch irgendeinen Vorfall ändert (zB Corona-Hotspot wegen Überbelegung) kann sich das sehr schnell ändern.
Wenn dann die privaten Gastgeber (von Airbnb&Co) in den Focus der Aufmerksamkeit geraten werden sie vermutlich kurzerhand verboten , da sie wegen ihrer unterschiedlichen Konstellationen praktisch nicht zu überwachen sind...
Die Hotel- und Gästehauslobby wird sicher in die gleiche Kerbe schlagen und sie werden betonen , dass sie sich stehts vorbildlich an alle Auflagen halten , ...im Gegensatz zu manchen Privaten.
# Wenn also jetzt Beherbergungsvorschriften gleich welcher Art ausgerufen werden , tun wir gut daran , diese auch als Privatunterkunft verbindlich anzusehen....
Es spielt dabei für mich keine Rolle ob wir explizit erwähnt werden , denn Beherbergen tun wir allemal.