Beherbergungsverbot Risikogebiete

Beantwortet!
Isabelle1560
Level 2
BI, Germany

Beherbergungsverbot Risikogebiete

Hallo liebe Community,

es gibt innerhalb Deutschlands nun ein Beherbergungsverbot für solche Reisende, die aus Risikogebieten kommen. Vermietern drohen hohe Strafen wenn sie ohne einen negativen Covid 19 Test vermieten.

Wie soll ich aber als Vermieter herausfinden woher die Gäste kommen? Und wenn mir diese wahrheitsgemäß ihre Herkunft nennen würden bei Nachfrage... wie weiß ich welche PLZ gerade zu einem Risikogebiet gehört oder nicht?

Wie geht Ihr mit dem Thema um?

Ich bin etwas ratlos...

Beste Antwort
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany
9 Antworten 9
Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

Zusätzlich steht die Frage im Raum, dürfen zum Beispiel Belgier (Seit 1-10-2020 Risikogebiet) bei mir in NRW wohnen. Ich finde bis jetzt keinen gescheiten Link dazu. Freue mich über einen Tipp & Danke

https://community.withairbnb.com/t5/COVID-19-Diskussionen/Gebiete-mit-erh%C3%B6htem-Infektionsrisiko...


Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Der Tourismus-Wegweiser (vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes) zeigt in insgesamt 45 Rubriken eine Übersicht über die relevanten Regelungen in Deutschland, aufgedröselt nach Bundesländern:

sehr guter Link, danke @Till-and-Jutta0 

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Till-and-Jutta0 

Danke ich habe was gefunden für "heute" & Belgien , Gäste kommen ggf am 20-10.2020

https://bruessel.diplo.de/be-de/-/2318032?openAccordionId=item-2320472-3-panel

 

Wenn Sie sich in den vergangenen 14 Tagen in Belgien aufgehalten haben und nun nach Deutschland reisen/zurückkehren, müssen Sie sich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes informieren. Auf die Quarantäne kann unter Umständen verzichtet werden, wenn Sie innerhalb von 48 Stunden vor ihrer Ausreise aus Belgien einen Covid19-Test durchgeführt haben, der negativ ist (Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache). Einzelheiten hierzu und mögliche Ausnahmen von der Quarantänepflicht regeln die Corona-Verordnungen der Bundesländer. Für Sie ist die Corona-Verordnung des Bundeslandes anwendbar, in dem Sie wohnen. Die Webseiten der Bundesländer mit Corona-Infos, auch zu möglichen Ausnahmen von den Quarantänevorschriften beispielsweise im für Belgien relevanten Nachbarland Nordrhein-Westfalen, finden Sie hier.




Gabi37
Level 10
Germany

Alles Infos gibt es beim RKI bzw. als erste Anlaufstelle vielleicht bei der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032

 

@Patricia741

zu Riskogebieten Ausland (Infos gibt es auch beim Auswärtigen Amt):

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

 

@Isabelle1560

zu Risikogebieten Inland das RKI Dashboard aufrufen:

 

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

 

bei der Lupe den Ort oder PLZ eingeben:

Gabi37_0-1602228919042.png

z.B. 78609, dann wird der Ort in der Karte angezeigt:

Gabi37_1-1602229076495.png

dann einmal in die Karte klicken und dann kommen alle Infos zu Landkreis, letzte 7 Tage etc:

Gabi37_2-1602229151250.png

 

Wenn Du ganz sicher gehen willst, drucke den Bildschirm aus und lege es zu der betreffenden Buchung ab.

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

zu dem Link von @Gabi37   zuerst einmal danke. Ab 1-10-2020 gilt für Belgien
--> Kopie
Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem dieser Gebiete aufgehalten haben. In diesen Fällen müssen Sie mit einer Verpflichtung zur Absonderung rechnen. Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032) haben unverändert Gültigkeit......

Also wenn ich den Text richtig interpretiere darf ich die Gäste nur mit neg. Test beherbergen siehe u.a. den anderen Link von mir.
--> https://bruessel.diplo.de/be-de/-/2318032?openAccordionId=item-2320472-3-panel

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Ok, danke auch allen fuer die Links.

 

Aber das meiste betrifft ja touristische Aufenthalte.

 

Fuer Berufspendler, Studenten, ... bekomme ich sowohl von den Amtstraegern als auch im Internet

widerspruechliche Infos.

 

z. B. "grenzueberschreitender Verkehr ist erlaubt", aber was ist dann mit der Beherbung der Berufspendler?

 

Ich habe meinen Pendlern, die jeweils 3 Tage die Woche heraus CZ herkommen um hier am Ort zu arbeiten, empfohlen,

bis zum Ende von der Corona-Krise erstmal die ganze Zeit bei uns zu wohnen 🙂

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

@Isabelle1560 @Gabi37 @Patricia741 @Veronica-and-Richard0 @Till-and-Jutta0 hier findet ihr ein kleines Update von Airbnb zum Thema Beherbergungsverbot in Deutschland. 

 

                             

 

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