Ferienwohnung in Italien - tassa di soggiorno

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Ferienwohnung in Italien - tassa di soggiorno

Hallo, kann mir jemand sagen wie ich die tassa di soggiorno  in der Gemeinde Tremosine anmelden und abführen kann? Vor   Ort bei der Gemeindeverwaltung wurde ich auf das Internet verwiesen, aber leider kann ich dort nichts finden oder kann mich nicht anmelden zwecks fehlender Authentifizierung. @

 

1 Beste Antwort
Angela1056
Level 10
Linarolo, Italy

Tja @Michael6655 es sieht so aus als ob die Verbindung zum italienischen Software fehlt.

Da bin ich mit meinem Latein auch zu Ende und kann dir nicht weiterhelfen...tut mir leid.

Bezwecks der Tassa di soggiorno würde ich einfach monatlich den Betrag der angefallen ist auf das Konto der Gemeinde überweisen mit dem Buchungsgrund:

Tassa di soggiorno für Ferienwohnung soundso 

und dann per Email eine Mitteilung an protocollo@comunetremosine.it senden, in der du die Zahl der Gäste und der Übernachtungen angibst und dass du aufgrund fehlender Authentifizierung die Gäste nicht auf dem Portal registrieren kannst.

 

Screenshot_20220624-140306.png

 

Dann hast du deine Pflicht getan und ich denke nicht, dass die Gemeinde dir das Geld dann zurückschickt.

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18 Antworten 18
Juliane
Community Manager
Community Manager

@Michael6655 

Nicht wundern, ich habe deine Frag einmal als neuen Thread angelegt, damit er bei dem schon etwas älteren Thema nicht untergeht, zumal sich Vorschriften und Regeln ja auch ständig ändern können.

 

Einige hier kennen sich mit Italien recht gut aus, denke ich, dass du hierzu schnell ein paar nützliche Hinweise erhalten solltest. Daumen sind natürlich sicherheitshalber auch gequetscht. 😉

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@Michael6655 Antworten auf Italien-spezifische Fragen findest du vielleicht auch hier: https://community.withairbnb.com/t5/Community-Center-IT/ct-p/community-center-it

 

oder in einem entsprechenden Gastgeber*innen-Club: https://community.withairbnb.com/t5/Get-Local/ct-p/en_clubs

Angela1056
Level 10
Linarolo, Italy

Hallo @Michael6655 , wie du selbst schon erfahren hast, kannst du die Gäste in der Gemeinde Tremosine am Gardasee nur über das Portal Staytour anmelden. Laut Regelung der Gemeinde müssen die Gäste innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in gemeldet werden genau wie die vorgeschriebene Meldepflicht bei der zuständigen Questura (Polizei). Um Zugang zum Portal zu haben, musst du im Besitz einer SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) sein. Das ist inzwischen Vorschrift für den Zugang zu allen Stellen der öffentlichen Verwaltung in Italien. Es gibt verschiedene Provider welche die Einrichtung der digitalen Identität auch kostenlos anbieten. Es ist ein bisschen kompliziert und die Verifizierung geht über verschiedene steps aber mit etwas Geduld müsstest du es schaffen...

Die Gemeinde Tremosine bietet so eine Identifizierung mit der Ausweisapp2 an , aber leider funktioniert es nicht. Auch direkt auf dem Rathaus in Pieve konnte mir dort nicht geholfen werden.

@Michael6655 

Du musst die Leute äden, die Du anschreiben willst, sonst erhalten Sie Deine Mitteilung nicht. Nicht jeder ist jeden Tag hier im CC. Ich kenne mich damit leider gar nicht aus, vermiete nicht in Italien. Ich äde mal für Dich, vielleicht hilft es. @Angela1056@Till-and-Jutta0 

Angela1056
Level 10
Linarolo, Italy

Hallo @Michael6655, ich könnte mir vorstellen, dass du solche Schwierigkeiten mit der tassa di soggiorno hast, weil du vielleicht die entscheidenden Schritte zur regulären touristischen Vermietung einer Wohnung in Italien noch nicht unternommen hast.

Als erstes musst du die touristische Vermietung deiner Wohnung bei der Gemeinde melden. Dort bekommst du dann die entsprechenden Hinweise um dich auf dem Tourismus Portal der  Region Lombardei zu registrieren und erhältst den CIR (Codice Identificativo Regionale), den du übrigens in deiner Anzeige auf Airbnb angeben musst. Auf dem Portal für Tourismus der Region Lombardei musst du alle Gäste registrieren.

Mit dem CIR musst du bei der zuständigen Questura (ich glaube das ist die in Brescia)  über das Portal Alloggiatiweb die Zertifizierung deiner Unterkunft beantragen. Wenn du diese Zertifizierung erhalten hast, musst du alle Gäste, auch die Kinder jeglichen Alters, innerhalb von 24 Stunden auf dem Portal Alloggiatiweb registrieren mit:

Vor - und Nachname, Geburtstag und Ort, Geschlecht, Nationalität, Art des Ausweises, Nummer des Ausweises, Ausstellungsort. Gäste die nur 1 Nacht bleiben müssen innerhalb von 6 Stunden registriert werden. Den Beleg der polizeilichen Meldung musst du 5 Jahre lang verwahren. Du musst die Ausweise bei der Ankunft kontrollieren, deshalb ist in Italien ein self check-in nicht erlaubt.

Ein Verstoß gegen diese Richtlinien wird strafrechtlich verfolgt. 

Irgendwann in diesem Verifizierungsprozess bekommst du sicherlich auch die Möglichkeit, dich mit UserID und Passwort in das Portal für die Tassa di Soggiorno einzuloggen.

In Italien muss außerdem für alle touristische Vermietungen ein Kurzzeit-Mietvertrag in italienisch ausgestellt werden, selbst wenn es sich nur um 1 Übernachtung handelt.

Es ist auch für die Italiener kein Kinderspiel, offiziell eine Wohnung für touristische Zwecke zu vermieten. Kontrollen werden nur sporadisch durchgeführt, und für viele private Vermieter ist dieser ganze bürokratische Aufwand schwer tragbar.

 

 

@Angela1056 Das kann ich mit nicht vorstellen dass kein Selfcheckin verboten ist. In der Anlage  gibt es noch weitere Ferienwohnungen die alle diesen Checkin anbieten.

Angela1056
Level 10
Linarolo, Italy

 

Hallo @Michael6655 , ein Self Check-in ist natürlich nur dann verboten wenn man nicht die Gelegenheit hat, die Ausweise der Gäste bei der Ankunft zu kontrollieren und innerhalb von 24 Stunden (bzw. 6 bei 1 Übernachtung) die Daten der Polizei zu melden. Die Meldung ist nur telematisch über AlloggiatiWeb möglich. Wie machst du das mit Self Check-in? 

Zur Info sende ich dir den (von mir übersetzten) Gesetzestext:

 

Der Art. 109 des TULPS (Testo unico delle leggi di pubblica sicurezza - Einheitstext der Gesetze zur Öffentliche Sicherheit) verlangt von allen 

1." Hotels, Beherbergungsstätten, inbegriffen die Strukturen die Plätze für Zelte, Wohnmobile ect. bereitstellen, sowie die Eigentümer oder Verwalter von Häusern oder Wohnungen, ebenso wie die Eigentümer von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern und die Zimmervermieter, sowie Verwalter von nicht konventionellen Beherbergungsstätten, mit Ausnahme der in besonderen Registern der Regionen oder Autonomen Provinzen gelisteten Almhütten, dürfen nur Personen beherbergen, die sich mit einem Ausweis oder anderem offiziellen Dokument identifizieren können.

2. ....

3. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft müssen alle unter Komma 1 genannten Subjekte die Identitätsdaten der beherbergten Personen der örtlichen Polizeibehörde auf telematischem Wege oder x Fax übermitteln."

 

Man kann sich die Daten der Gäste natürlich im Voraus schicken lassen und dann nach dem Self Check-in der Polizei melden ohne effektiv bei der Ankunft noch zu kontrollieren ob die Daten mit den angekommenen Gästen übereinstimmen.

Ich mache immer ein persönliches Check-in, lasse mir aber die Daten im Vorraus schicken denn bei meiner Beherbergungskapazität von 12 Personen wäre es zu zeitaufwändig alles bei der Ankunft zu kopieren. Wenn dann nicht alle Gäste gleichzeitig ankommen kann ich die Nachzügler auch nicht mehr kontrollieren denn dann bin ich nicht mehr vor Ort. 

Ich hatte Mal ein langes Gespräch mit dem Polizeiamt darüber, aber bei denen lautet es "Gesetz ist Gesetz"!

@Angela1056 Da ich in Deutschland wohne und die Wohnung sich am Gardasee befindet habe ich eine Schlüsselbox installiert deren Code der Gast bei der Anreise bekommt. Die Reinigung übernimmt eine liebe Frau vor Ort die aber nicht die Möglichkeit hat die Personendaten aufzunehmen. Jedenfalls möchte ich ihr das nicht auch noch zumuten.

Ich wollte die Wohnung registrieren aber das scheitert an der elektronischen Identifizierung. Ich habe zwar die AusweisApp2 und auch einen passenden Ausweis aber irgendwie scheitert das. Und die Damen auf der Gemeinde Tremosine  konnten mir auch nicht weiter helfen.

@Angela1056 

diese Seite öffnet sich und dann geht es nicht weiter:

https://connector.eid.gov.it/EidasNode/ColleagueResponse

Angela1056
Level 10
Linarolo, Italy

Tja @Michael6655 es sieht so aus als ob die Verbindung zum italienischen Software fehlt.

Da bin ich mit meinem Latein auch zu Ende und kann dir nicht weiterhelfen...tut mir leid.

Bezwecks der Tassa di soggiorno würde ich einfach monatlich den Betrag der angefallen ist auf das Konto der Gemeinde überweisen mit dem Buchungsgrund:

Tassa di soggiorno für Ferienwohnung soundso 

und dann per Email eine Mitteilung an protocollo@comunetremosine.it senden, in der du die Zahl der Gäste und der Übernachtungen angibst und dass du aufgrund fehlender Authentifizierung die Gäste nicht auf dem Portal registrieren kannst.

 

Screenshot_20220624-140306.png

 

Dann hast du deine Pflicht getan und ich denke nicht, dass die Gemeinde dir das Geld dann zurückschickt.

@Angela1056 👍🏼 vielen Dank das werde ich machen. Kann es sein dass man erst überweisen muss wenn der Mindestbetrag von 50,-€ erreicht ist?

Angela1056
Level 10
Linarolo, Italy

@Michael6655 , ja diese Regelung, dass man erst überweisen muss wenn man den Betrag von 50 Euro erreicht hat,  hat die Gemeinde in der ich vermiete auch.

 

@Angela1056 Also mittlerweile habe ich, nachdem ich mit Italien telefoniert habe, erfahren dass es nicht möglich ist sich mit einem deutschen Ausweis per eIDAS auszuweisen und folglich ist es auch nicht möglich dass ich meine Wohnung dort als Ferienwohnung registriere. Die Antwort war ich solle doch jemanden der in Italien lebt und einen SPID hat beauftragen dass er für mich das macht. Also mich nei der SUAP anmelden und dann die Gäste registrieren und die tassa di soggiorno abführen.

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