Hallo @Michael6655, ich könnte mir vorstellen, dass du solche Schwierigkeiten mit der tassa di soggiorno hast, weil du vielleicht die entscheidenden Schritte zur regulären touristischen Vermietung einer Wohnung in Italien noch nicht unternommen hast.
Als erstes musst du die touristische Vermietung deiner Wohnung bei der Gemeinde melden. Dort bekommst du dann die entsprechenden Hinweise um dich auf dem Tourismus Portal der Region Lombardei zu registrieren und erhältst den CIR (Codice Identificativo Regionale), den du übrigens in deiner Anzeige auf Airbnb angeben musst. Auf dem Portal für Tourismus der Region Lombardei musst du alle Gäste registrieren.
Mit dem CIR musst du bei der zuständigen Questura (ich glaube das ist die in Brescia) über das Portal Alloggiatiweb die Zertifizierung deiner Unterkunft beantragen. Wenn du diese Zertifizierung erhalten hast, musst du alle Gäste, auch die Kinder jeglichen Alters, innerhalb von 24 Stunden auf dem Portal Alloggiatiweb registrieren mit:
Vor - und Nachname, Geburtstag und Ort, Geschlecht, Nationalität, Art des Ausweises, Nummer des Ausweises, Ausstellungsort. Gäste die nur 1 Nacht bleiben müssen innerhalb von 6 Stunden registriert werden. Den Beleg der polizeilichen Meldung musst du 5 Jahre lang verwahren. Du musst die Ausweise bei der Ankunft kontrollieren, deshalb ist in Italien ein self check-in nicht erlaubt.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien wird strafrechtlich verfolgt.
Irgendwann in diesem Verifizierungsprozess bekommst du sicherlich auch die Möglichkeit, dich mit UserID und Passwort in das Portal für die Tassa di Soggiorno einzuloggen.
In Italien muss außerdem für alle touristische Vermietungen ein Kurzzeit-Mietvertrag in italienisch ausgestellt werden, selbst wenn es sich nur um 1 Übernachtung handelt.
Es ist auch für die Italiener kein Kinderspiel, offiziell eine Wohnung für touristische Zwecke zu vermieten. Kontrollen werden nur sporadisch durchgeführt, und für viele private Vermieter ist dieser ganze bürokratische Aufwand schwer tragbar.