Hallo,meine Frage richtet sich an alle die darüber Wissen be...
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Hallo,meine Frage richtet sich an alle die darüber Wissen besitzen, oder an alle die aus dem Umkreis RLP kommen. Ich möchte g...
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Vielleicht sollten wir uns schon mal Gedanken zu unserem Hygienekonzept machen.
Hintergrund ist, dass die Landesverordnungen möglicherweise von den Gastgebern verlangen werden, ein solches zu formulieren und einzureichen. Es soll auch schon Gäste geben, die explizit danach fragen.
Also was könnte da rein müssen?
Ich bin sicher, das meiste machen wir schon richtig. Bei so einem Konzept geht es jedoch darum, es einfach mal zu dokumentieren. Vielleicht finden wir da noch den einen oder anderen Verbesserungspunkt.
Als Beispiel hatte @Ute42 ja schon mal auf die besonders krassen Maßnahmen des Four Season Hotels in New York hingewiesen.
Auf ein paar Punkte hatte ich auch schon im Neuen Gästeprotokoll hingewiesen.
Ein paar Hilfen:
Kostenlose Checklisten und Muster-Hygienekonzepte für Wiedereröffnung von Restaurants und Hotels
Reinigungshinweise vom RKI:
Beispiel Hinweise an Restaurant-Gäste:
Übersicht des DTV über die Länderverordnungen
Rheinland-Pfalz: Hygieneregeln für Gastronomie und Hotellerie – Handreichung und Hotline für Betriebe
aus dem Hygienekonzept Leitfaden für Schleswig-Holstein:
"Bei Anreise haben die Gäste schriftlich zu versichern, dass sie selbst keine respiratorischen Symptome aufweisen oder direkten Kontakt zu einer mit SARS-CoV 2 infizierten Person hatten. Ebenso haben sie zu versichern, im Falle einer nachgewiesenen Ansteckung während ihres Aufenthalts umgehend die Rückreise nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts an ihren Erstwohnsitz anzutreten und Kosten und Organisation hierfür selbst zu übernehmen."
Einfacher: Bei uns sind keinerlei Besucher erlaubt, nur die gebuchten Gäste.
(Ich bin seit Stunden am Formulieren und Tippen unseres Hygienekonzepts.)
So, den Vatertag verbrachte ich mit der Erstellung unseres individuellen Hygienekonzeptes. Als Input dienten mir die Orientierungshilfe des DTV, die von den wenigen Bundesländern bzw. Gemeinden bereits vorliegenden Hygienevorgaben sowie die Diskussionsbeiträge im CC und in der FB-Gruppe.
Folgende Punkte habe ich im Hygienekonzept beschrieben:
1) Buchung und Bezahlung
- ausschließlich über die Buchungsplattform
- Hinweis auf das Hygienekonzept in den Hausregeln
- Beschränkung der Personenzahl, mitreisende Person nur aus demselben Hausstand, Mindestaufenthalt, Wartezeit zwischen zwei Buchungen
- evtl. Zusatzkosten ebenfalls kontaktlos übers Mediations-Center
2) Anreise
- nur für Personen die vollkommen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung sind und die in den vorangegangenen 14 Tagen keinen wissentlichen Kontakt mit erkrankten Personen hatten (Selbsterklärung)
- kontaktlose Prozesse beim Gästeempfang, Begegnungen nur mit Mund-Nasen-Bedeckungen
- Straßenschuhe bleiben am Eingang
- Möglichkeit des Händewaschens bei jedem Betreten
- Schlüsselübergabe kontaktlos
- Meldeschein
3) Gästeaufenthalt
- Übergabe gereinigt und Wäsche bei 60 Grad gewaschen
- Gast ist während des Aufenthaltes selber für die Reinigung verantwortlich. Gewechselte Bettwäsche packt er selber in einen Plastikbeutel und bezieht das Bett selber.
- Müllentsorgung ausschließlich in Plastikbeutel, keine gebrauchten Papiertaschentücher oder ähnliches lose im Gästebereich herumliegen lassen, Flaschen und Papier vorzugsweise selbst zu den entsprechenden Stellen bringen
- Flüssigseife wird gestellt, Öffnen und Nachfüllen der Spender durch den Gast untersagt; weitere Utensilien ggf. auf Anforderung
- Einweg-Prospektmaterial auf Anforderung
- ggf. Tee oder Kaffee nur in Einwegpackungen
- keine Besucher
- räumlicher Abstand zwischen Gast und Gastgeber wahren
- gründlich lüften
- alle Türen geschlossen halten
- bei Symptomen Arzt oder Gesundheitsamt anrufen (Kontaktdaten werden zur Verfügung gestellt)
- bei Symptomen hat der Gast umgehend die Rückreise an seinen Erstwohnsitz in die Wege zu leiten. Eine häusliche Quarantäne in der Unterkunft ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich.
4) Abreise / Reinigung
- kontaktlos
- keine Lebensmittel oder Badutensilien hinterlassen, Geschirr spülen und trocknen
- Müllbeutel verschließen und entsorgen
- Bett nicht selbst abziehen, Handtücher zum Trocknen aufhängen
- mind. 72 Stunden Pause bis zum nächsten Gast
Zusätzlich habe ich eine Selbsterklärung entworfen, wo der Gast seine Kontaktdaten angibt und einer eventuell erforderlichen Kontaktpersonennachverfolgung durch die zuständigen Behörden zustimmt. Er versichert auch, dass er vollkommen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung ist, in den vorangegangenen 14 Tagen keinen wissentlichen Kontakt mit erkrankten Personen hatte, keinem Kontaktverbot unterliegt und die ggf. mit ihm reisende Person mit ihm im selben Hausstand lebt. Bei auftretenden Symptomen sichert er zu, sich umgehend zunächst telefonisch an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt vor Ort zu wenden und den Gastgeber hiervon in Kenntnis zu setzen, sowie umgehend die Rückreise an seinen Erstwohnsitz in die Wege zu leiten und hierfür die Kosten und Organisation hierfür selbst zu übernehmen.
Nun warte ich noch ab, was in der noch fehlenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg stehen wird – und vor allem bis endlich mal wieder eine Buchung vorliegt! Zumindest sind wir schon mal vorbereitet.
Zu Besuchen anderer Personen siehe auchfuer Monteurzimmer:
https://www.deutschland-monteurzimmer.de/empfang-von-besuch-im-monteurzimmer-ferienwohnung.html
Ich bin in der Ausarbeitung unseres Hygienekonzepts so weit gekommen,
dass ich meine, wir brauchen 4 Hygienekonzepte:
1. fuer uns (und unsere Mitarbeiter) damit wir dokumentiert wissen was wann wo wie zu tun ist
2. fuer unsdere gaeste, damit Sie sehen dass uns Hygiene und sie wichtig sind
3. Verhaltungsmassnahmen fuer die Gaeste
4. eins fuer die Behoerden (auf Anfrage)
Icg arbeite noch daran ob man diese (oder weitere) Konzepte zusammenfasst oder nicht und dann ein einheitliches Gesamtkonzept fuer alle 4 Faelle bereithaelt und -stellt
So, der Begriff Hausstand / Haushalt war mir nicht klar und das Landratsamt Erding hat
meine Frage konkret beantwortet:
"
hinsichtlich des Begriffs Hausstand/Haushalt sind die Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) heranzuziehen.
Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 BMG unterliegt derjenige, der in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), für länger als sechs Monate aufgenommen wird, der Meldepflicht nach § 17 Abs. 1 BMG. Daneben hat sich derjenige, der nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Nur in diesen Fällen ist der Begriff des Angehörigen des eigenen Haushalts/Hausstandes erfüllt mit der Folge, dass die derzeitigen Kontaktbeschränkungen nicht beachtet werden müssen."
Abfall von Haushalten, die mit dem Coronavirus kontaminiert sein koennten,
soll nicht getrennt werden sondern komplett in den Restmuell entsorgt werden,
um dann verbrannt zu werden.
Aus Bayerisches Landesamt fuer Umwelt, 19.03.2020
https://www.lfu.bayern.de/abfall/coronavirus/doc/infoblatt2.pdf
Trotz Hygienekonzept: Vielfache Corona-Infektion in Restaurant in Niedersachsen
@Till-and-Jutta0, laut einem TV Bericht aus Kärnten wird in Hotels bei allen ankommenden Gästen Fieber gemessen.
Ja, die Möglichkeit der (berührungslosen) Temperaturmessung werde ich auch noch ergänzen.
Muss ich nur noch recherchieren, wo es solche Geräte erschwinglich gibt.
@Till-and-Jutta0: sag Bescheid, wenn du funktionierende erschwinglich findest! Ich hatte letzthin auch spaßeshalber danach gesucht - und die Suche aufgrund von Mondpreisen (ab 70 €) abgebrochen. 😞
Ein berührungsloses Fieberthermometer zu finden stellt sich als diffizil heraus:
Fuer alle, die am Wochenede Zeit zum Lesen haben und sich nicht nur Gedanken machen
ueber das Hygienekonzept sondern das Pandemiekonzept::
Was muss in in den Pandemieplan?
1. Ansprechpartner und Stellvertreter
2. Die Zuständigkeiten der Verantwortlichen
3. Aufgabenverteilung
4. Gefährdungsbeurteilung
5. Vorgehensweisen
6. Überwachung und Kontrollen
7. Hygieneplan
8. Schulungen für Mitarbeiter über die festgelegten Maßnahmen
9. Dokumentation
Einen Vordruck fuer den SARS-CoV2-Pandemieplan gibt es von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hier:
und das Handbuch Betriebliche Pandemieplanung des Bundesamts fuer Bevoelkuerungsschutz und Katastrophenhilfe hier:
Zud den Warmlufttrocknern in den Toiletten wird z. B. geschrieben:
"Gegen die Benutzung von Warmlufttrocknern in öffentlichen Toiletten, Sanitärräumen von Be-trieben und Gaststätten gibt es normalerweise keine Einwände – im Gegensatz zu medizini-schen Funktionsbereichen von Kliniken wie z. B. im Waschraum eines OP-Traktes, in der Gerä-te- und Instrumentenaufbereitung, in Arztpraxen oder Apotheken, auch in Produktionsstätten mit Reinraumtechnologie –, da hier im Regelfall keine besonderen hygienischen Anforderungen bestehen. Die Arbeitsstättenverordnung bzw. die Arbeitsstättenrichtlinien ermöglichen eine ent-sprechende Ausstattung von Waschräumen mit Warmlufthändetrocknern. In Zeiten einer pandemischen Ausbreitung leicht übertragbarer Erreger wird man das jeweilige Verfahren zur Händetrocknung auch in nicht-medizinischen Betrieben kritisch überprüfen müs-sen. Ein möglicher Schwachpunkt bei Warmlufthändetrocknern ist, dass aus dem Sanitärbe-reich Raumluft samt den darin enthaltenen Staubpartikeln und Keimen, Bakterien- und Pilzspo-ren angesaugt und ungefiltert auf die gerade gewaschenen Hände und in die Umgebung des Waschplatzes geschleudert wird. Zur Keimabtötung reicht die kurze Kontaktzeit mit den Heiz-elementen während des Saugvorganges oft nicht aus. Zudem sind die Trocknungszeiten länger als beim Abwischen, so dass der Benutzer den Platz nicht selten mit noch feuchten Händen verlässt. Es gibt auf der anderen Seite auch eine Reihe von Untersuchungen, welche die Wirksamkeit von Warmlufttrocknern positiver beurteilen. Untersuchungen von ausreichender methodischer Qualität gibt es nur wenige und diese zeigen ein dem Händetrocknen mit (Papier-)Handtüchern vergleichbares hygienisches Ergebnis (LARMER PJ et al: Evidence-based recommendations for hand hygiene for health care workers in New Zealand (2008); NZMJ 121 (1272); 69-81). Ei-nen wesentlichen Einfluss auf die Wirksamkeit scheint das Verhalten der Nutzer zu haben. Möglicherweise muss man auch die technische Ausführung des Warmlufttrockners und die Wartungsmaßnahmen ins Kalkül ziehen. Auch wenn hier Warmlufthändetrockner kritisch betrachtet werden, heißt dies nicht, dass man in einem solchen Fall den Einsatz regulär ausschließt. Soweit Messungen zu einer möglichen Keimreduktion im erhitzten Luftstrom vorliegen, beziehen sie sich ohnehin nur auf unversporte Bakterien und Pilze, nicht auf Viren."
Falls wir nochmal vermieten,
haengen wir jeweils vor dem Check-In ein Hinweisschild zur
Information und Beruhigung der neuen Gaeste an die Zimmertuer.
Es enthaelt eine persoenliche Ansprache und neben informtivem Text
ist es fast als dekoratives Gemaelde gestaltet.
Ziel ist dem Gast zu beruhigen: Ja, wir achten auf Hygiene.
Text fuer die, ihn nicht lesen koennen:
"Lieber Herr Präsident Steinmeier, für Sie als unser geschätzter Gast steht Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit an der Spitze unseres Engagements.
Dieses Zimmer wurde vor Ihrer Ankunft professionell desinfiziert und gereinigt.
Angetrieben von unserem Leitgedanken für Fürsorge und Sorgfalt, haben wir aufgrund der Entwicklungen in Bezug auf Krankheitzschutz und insbesondere Covid-19 Maßnahmen ergriffen und unsere Arbeitsweise optimiert, um die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter zu schützen.
Unsere Gäste können versichert sein, dass die von den deutschen Gesundheitsbehörden vorgegebenen Hygienestandards umfänglich umgesetzt werden.
Wir wünschen einen fantastischen Aufenthalt bei uns und stets gute Gesundheit!
Das Bild wird noch optimiert.
Es ist farbig aber mein Farbdrucker ist kaputt.
Andere neue Schilder ueber den kontaktlosen automatischen Desinfektionsmittelspender:
Text:
"Benutzen Sie bitte den berührungsloser Desinfektionsmittelspender zur Handinfektion."
"Beachten Sie, dass der Inhalt ein Desinfektionsmittel ist und weder zum Trinken noch inhalieren geeignet ist."