Hallo zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.und zw...
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Hallo zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.und zwar geht es bei mir um folgendes: Wir haben die Wohnung meines Gro...
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Hallo Community,
ich bin noch recht neu bei Airbnb und hatte bisher nur ein paar Gäste.
Der letzte Gast hat nun Kontakt zu mir aufgenommen, da er für die Zimmerabrechnung bei seiner Firma eine detaillierte Rechnung benötigt. Er schreibt, dass auf seiner Rechnung nur die Servicegebühr, die er an Airbnb gezahlt hat, ausgewiesen wird. Der Preis für das Zimmer steht dort nicht drauf. Konkret:
Zimmerpreis 1 Nacht = 60€
+ Servicegebühr 10% = 6€
---------------------------------
= 66€
Auf der Gast Rechnung werden ihm jedoch nur 6€ inkl. MwSt angezeigt.
Da ich selbst noch nie als Gast unterwegs war, kann ich nicht sagen, ob er einfach auf die falschen Knöpfe klickt, oder ob die Rechnung immer nur die Service Gebühr beinhaltet.
Wisst ihr dazu mehr (wie er evtl. die Gesamtrechnung erhält) ?
Vielen Dank und Grüße
Adrian
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@Adrian57 der Fehler liegt bei deinem Gast. Unter "'Reise ansehen" kommt man zu seinen gemachten Reisen. Er ist dann unten auf das pulldown Menue gegangen in dem Rechnungen steht. Da bekommt er nur die Rechnung für die Servicegebühr.
Er muß den Menuepunkt "Beleg ansehen" anklicken, dann erscheint der Preis und alle Daten für das Zimmer.
Wenn er dann die MwSt ausgewiesen haben möchte, muß er unten rechts "Rechnungsdaten hinzufügen" anklicken. Dann geht ein Fenster auf in dem er seine Firmendaten eingeben muß und er muß eine UmsatzsteuerID eingegeben haben.
Dann erhält er meines Wissens nach ein detaillierte Rechnung.
Gruß Jörg
Hallo Till & Jutta! Wo kann man diese Funktion finde? oder anforder
Diese "Rechnung" ist keine, sie enthält wesentliche Pflichtangaben nicht.
Danke für die Hilfestellungsversuche, leider klappt es bei mir nicht, auch mit Firmendaten gibt es keine ausgewiesene Mehrwertsteuer auf die Mietkosten, wobei der Vermieter die 7% Mehrwertsteuer ja von mir inklusive erhält und weil er ein Gewerbe mit der Vermietung betreibt, somit auch an das Finanzamt die Mehrwertsteuer abführen müßte.
Aber wer weiß, wahrscheinlich habe ich das Kleingedruckte nicht gelesen und bin sowieso
die Dumme.
Gruß, Marion
Die Rechnung mit ausgewiesener MwSt bekommst du nur direkt vom Vermieter. Nicht von AirBnB. Diesen Service bietet AirBnB leider nicht an, obwohl sie das machen könnten, bzw. müssten.
Der Fiskus beschwert sich darüber nicht, denn die Mehrwertsteuer wird dem Fiskus somit geschenkt. Nur wenige Mieter wissen, dass sie die MwSt Rechnung vom Vermieter einholen müssen.
Von meinen bislang 50 Mietern hat das nur einmal einer gemacht, weil ich ihn darauf hingewiesen habe, Alle anderen inkludierten MwSt Anteile sind ein Geschenk für den Fiskus.
Wenn ich ahne, dass ein Gast geschäftsreisend ist, frage ich im Vorfeld oder bei Ankunft, ob die Person eine Rechnung benötigt. Dann kann ich sie in Ruhe vorbereiten und spätestens bei Abreise bereitlegen.
@Detlef0diesen Aufwand erspare ich mir. Wozu sollte ich der Rechnungstellung hinterher laufen? Ich habe davon keine Vorteile, nur Arbeit.
Wenn AirBnB in ihren Angeboten die Nettobeträge angeben würde (so wie es nach deutschen Gesetzt Vorschrift ist) dann hätte sowohl der geschäftliche Gast, als auch der Gastgeber einen Vorteil davon, und dann würde ich die Rechnung auch gerne anbieten.
Nicht in jedem Fall muß/kann ein Gastgeber 7 % Mehrwertsteuer abführen.
Wenn die Firma eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer benötigt muß sie auch Gastgeber suchen, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
Es kann ein Gewerbe vorliegen, aber sofern das unter 17500 € liegt, ist das nicht umsatzsteuerpflichtig.
Also vorher mit dem Gastgeber klären wie die Rechung ausgestellt werden kann.
Bei ABB kann der Gastgeber unter seinem Profil die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingeben. Ich vermute, das dann auch die 7 % Mehrwertsteuer in der ABB Rechnung mit ausgewiesen werden. Ist aber nur eine Vermutung.
Vielen Dank für eure Antworten 🙂
Ihr habt mir damit sehr geholfen!
@Till-and-Jutta0: Könnt ihr mir vielleicht erklären, wie ihr zu diesem Rechnungsbeleg gekommen seid, den ihr in eurem Kommentar angehängt habt ? Dann kann ich das dem Gast weiterleiten. Vermutlich ist dieser auch noch recht neu bei Airbnb und hat keine Ahnung, wie er diese Rechnung erstellen lassen kann.
Vielen Dank für eure Hilfe und Grüße !
Adrian
Gern @Adrian57, wie @Jörg8 schon beschrieb: Reisen / Reisen ansehen / Beendete Reisen / "Rechnungen" auswählen / Beleg anschauen
Einfacher geht es - und das solltest du deinem Gast mitteilen - wenn er in der Hilfe einfach "Rechnung" eingibt. Da findet er viele hilfreiche Links und Infos. Du kannst ihm auch den Link schicken: https://www.airbnb.de/help/search?q=Rechnung
Ich habe mal die Probe gemacht. Ich konnte "weitere Details" eingeben, aber als ich auf "Drucken" klickte, erschienen die eingegebenen Details nicht. Zudem steht da pauschal "Kosten pro Reisendem:
Der Preis dieser Reise betrug XX € pro Person und Nacht inklusive Steuern und anderen Gebühren."
Der ausgewiesene Betrag ist die Summe von Mietkosten und Servicegebühren geteilt durch Anzahl der Reisenden und Anzahl der Gäste, wie bei Airbnb schrecklicherweise üblich gerundet auf ganze Euro. Das "inklusive Steuern" irritiert.
Amerikanische Unternehmen tun sich mit dem Begriff "Rechnung" schwer (bill versus invoice) - ein ganz besonders schwieriger Fall ist Etsy, auch mit Fiskalsitz in Irland.
Ich stelle meinen Gästen auf Wunsch eine Rechnung über die Mietkosten aus mit dem Hinweis, dass diese keine daneben von Airbnb erhobenen Entgelte enthält. Vom Gast lasse ich mir die vollständige Rechnungsanschrift mitteilen.
Ich weise 7% Umsatzsteuer aus; bei anderen Vermietern mag an dieser Stelle ein Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung stehen.
Was hier abläuft ist ein völlig wirres Steuer Tohowaboo.
Im Ernstfall, wenn alles auffliegt, werden die Gastgeber die Leidtragenden sein.
Es kann ja nicht angehen, dass der Gast für ein und die selbe Leistung sowohl von AirBnb, als auch von dem Gastgeber eine Rechnung bekommt, denn dann könnte der BusinessGast diese Leistung doppelt absetzen.
Es muss also eine klare Regelung geben, wer die Rechnung ausstellt.
Außerdem muss im Angebot klargestellt werden, ob die Miete mit, oder ohne UST ist.
Das ist nach m.E. aber nicht der Fall. Somit bleibt der Business Gast im Unklaren über den Nettobetrag.
Für den UST pflichtigen Gastgeber ist das ein großer Nachteil gegenüber nicht-Ust pflichtigen Gastgebern, weil der BusinessGast nicht wissen kann, ob er einen teuren Nettobetrag zahlt, oder einen für ihn günstigeren Bruttobetrag.
Es ist dringend nötig hier Transparenz zu schaffen!
In dem folgenden verlinkten Beitrag will ich versuchen das zu klären ...
-> https://community.airbnb.com/t5/Community-Hilfe/USt-Umsatzteuer-oder-MwSt-Mehrwertsteuer-wie-geht-da...
Wenn es nicht anders möglich ist, werde ich AirBnB eben eine Rechnung stellen, in der ich auf den erhaltenen Nettomietpreis noch 7% UST aufrechne, mit der Bitte um Überweisung der fehlenden UST.
Air BnB kann sich die Ust dann ja vom FA wieder holen.
Das wäre der korrekte Weg.
Übrigens, was da in der amerikanische Rechnung als Belegungssteuer ausgewiesen ist, hat nix mit der deutschen UST zu tun, müsste aber seitens AirBnB genauso ausgewiesen und abgerechnet werden.
Wieso AirBnB sich im Falle der deutschen UST darum drückt, verstehe ich nicht ... aber ich kann es mir denken 😉
Gäbe es mittlerweile eine Lösung für diesen Problem? Ich will als Geschäftsreisende die 7% der Übernachtungskosten absetzen sofern welche angefallen sind. Muss ich jeden Gastgeber nun darauf ansprechen ob seinen Betrag mit oder ohne Umsatzsteuer ausgewisen wurde?
Vielen Dank!
Hallo, Gabriel!
Ich würde das bejahen. Die Umsatzsteuerpflicht liegt ja im jeweiligen Unternehmen begründet. Das kann Airbnb niemandem einfach abnehmen bzw. das würde nochmal eine ganz andere Datenerhebung und Rechnungsumsetzung bedeuten.
@Detlef0 und @Gabriel199 Ja, aus den Inseraten ist tatsächlich nicht ersichtlich, ob ein Gastgeber umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Wenn ihr das wissen wollt, müsst ihr das direkt beim Gastgeber nachfragen. Viele Gastgeber sind ja ausschließlich private Vermieter und die Vermietung fällt hier noch in die Kleinunternehmerregelung.
@Detlef0
re: "Das kann Airbnb niemandem einfach abnehmen bzw. das würde nochmal eine ganz andere Datenerhebung und Rechnungsumsetzung bedeuten."
Die Datenerhebung wäre nicht aufwendiger als die Frage nach Fahrstuhl, Frühstück, Kamin, Lage, etc.
Der Grund für die nicht-Erhebung dieser Daten hat mit dem Aufwand nix zu tun.
Die Rechnungsumsetzung bliebe die selbe.