Ich möchte eine Buchung durchführen, möchte aber nicht meine...
Letzte Antwort
Ich möchte eine Buchung durchführen, möchte aber nicht meine Kreditkarte angeben, oder per Paypal zahlen. Ich möchte per Rech...
Letzte Antwort
Kann man denn aussuchen ob man die Vermietung auf Airbnb über ein Gewerbe laufen lässt oder über V&V über die Steuererklärung? Ich habe zwar ein Gewerbe angemeldet aber V&V wäre mir lieber da weniger bürokratisch auch wenn ich keine Umsatzsteuererstattung erhalte.
Danke vorab.
Beantwortet! Gehe zur besten Antwort
Also wenn du das schon als Gewerbe angemeldet hast aber zurück zu Anlage V wechseln möchtest ist die Reihenfolge leider etwas ungünstig. Lass dich am besten von deinem oder einem Steuerberater beraten was am besten in deinem Fall ist und alles korrekt anmelden.
Du kannst mindestens mit dem zuständigen FA sprechen wie sie das einstufen. Ein hin und her wechseln ist nicht ideal bzw. auch nicht einfach möglich wenn es einmal eingestuft wurde.
Zur MwSt Vorabzugsberechtigung kannst du in jedem Fall wechseln auch bei privater Vermietung. Aber ein bestehendes Gewerbe kannst du nicht ohne weitetes "privatisieren"
Bitte nicht wundern, ich habe deinen Kommentar einmal in ein frisches Thema verschoben. Es ist doch eine gute Frage und sollte nicht in Kommentaren untergehen. 😁
Ihr vermietet nicht in Berlin, oder?
Hallo @Pelin16 Steuerliche Beratung durch Laien für individuelle Steuerfälle ist heikel.
Ganz allgemein: Gewerbe und Umsatzsteuer sind zwei Paar Stiefel. Das eine ist mit dem andern nicht unbedingt verbunden (keine Rechtsberatung).
Frag im Zweifel deinen Steuerberater / deine Steuerberaterin.
Also wenn du das schon als Gewerbe angemeldet hast aber zurück zu Anlage V wechseln möchtest ist die Reihenfolge leider etwas ungünstig. Lass dich am besten von deinem oder einem Steuerberater beraten was am besten in deinem Fall ist und alles korrekt anmelden.
Du kannst mindestens mit dem zuständigen FA sprechen wie sie das einstufen. Ein hin und her wechseln ist nicht ideal bzw. auch nicht einfach möglich wenn es einmal eingestuft wurde.
Zur MwSt Vorabzugsberechtigung kannst du in jedem Fall wechseln auch bei privater Vermietung. Aber ein bestehendes Gewerbe kannst du nicht ohne weitetes "privatisieren"
Danke euch beiden, @Till-and-Jutta0 und @Michael3255, für eure Antworten.
@Pelin16, konnte dir das etwas weiterhelfen oder hast du noch Folgefragen? 🤔
Es kommt ja vor allem auf die Immobilie und die damit verbundene Baurechtliche Einstufung ab. Und damit auch Kommunal unterschiedlich. Betreibst du einen Beherbergungsbetrieb (Gewerbe) in Wohnräumen ohne Nutzungsänderung befindest du dich im schlechtesten Fall in der Illegalität im besten Fall stuft die das FA als privater Vermieter ein und erkennt das Gewerbe nicht an.