@Udo6 Danke sehr für deine Antwort! Ich müsste weiter nachfragen.
1. Die Einnahme wird aber bei der Steuererklärung schon mit Abzug der Gastgebergebühren eingetragen, nicht wahr? Darf die Gastgebergebühren trotzdem noch geltend gemacht werden?
2. Wie weiß ich, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin oder nicht? Bei den Buchungen steht die Umsatzsteuer ohne Steuersatz zusammen mit 3% in Klammern der Gastgebergebühren. Also es wird Gastgebergebühren (3%+Umsatzsteuer) geschrieben. Heißt das, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin? Bei Booking ist der Umsatzsteuersatz von 7% ganz klar in jeder Buchung geschrieben. Dadurch weiß ich dass bei Booking umsatzsteuerpflichtig bin, aber bei Airbnb ist unklar.
Danke!
VG Yuhao