Steuern

Silvio192
Level 1
Heilbronn, Germany

Steuern

Liebe Air BNB Freunde 🙂 

 

ich benötige dringend Hilfe von jemand wo sich mit dem Thema auskennt.

 

Seit April 2022 habe ich mit Air BNB angefangen. Meine Ferienwohnungen 2 Stück die ich in Süditalien Inseriert habe wurden sehr gut von den Gästen angenommen. 

 

Ich habe vor 3 Wochen an das Finanzamt meine Steuererklärung eingereicht. Leider habe ich vergessen meine Air bnb Einkünfte anzugeben. 

 

Wer kann mir dabei Helfen was ich jetzt genau tun muss ? ich habe schon versucht mit vielen Steuerberatern Kontakt aufzunehmen und keiner nimmt mehr neue Mandanten auf. Ich glaube die finden das Thema Air bnb uninteressant anders kann ich es mir nicht vorstellen. 

 

Ich lebe in Deutschland und vermiete 2 Wohnungen in Süditalien. 

 

ich danke jeden wo mir helfen kann. 

 

liebe Grüsse Silvio

8 Antworten 8
Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Silvio192 

 

Die Steuerberater sind tatsächlich sehr überlastet, vor allem seit Corona mit all den Antragstellungen. Es gibt aber auch Lohnsteuerhilfevereine, vielleicht bekommst Du da Hilfe.

Silvio192
Level 1
Heilbronn, Germany

Das habe ich auch probiert und dir meinen das sie mir nicht helfen dürfen laut gesetzt.  Obwohl ich das sie bnb als privat Person nutze und nicht als Unternehmen 

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Silvio192Fehler passieren. Mein Tipp: Ruf bei deinem Finanzamt an und frage nach, wie du eine Korrektur nachreichen kannst.

Meine Erfahrungen mit Finanzämtern waren stets positiv und konstruktiv, wenn ich offen mit ihnen kommuniziert habe. 

Silvio192
Level 1
Heilbronn, Germany

Danke für den Tipp so werde ich es machen ☺️☺️

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Silvio192  , was das deutsche FA anbetrifft, habe ich vor kurzem im Rundschreiben der Schutzgemeinschaft Italien gelesen

 

Steuerzahlung bei Ferienvermietung:

die Mieteinkünfte aus der Vermietung der italienischen Immobilie sind nur in Italien zu versteuern (und interessieren nicht den deutschen Fiskus), und zwar im Rahmen der Einkommenssteuer IRPEF. Die jährliche Steuererklärung ist jeweils bis zum 15.07. des Folgejahres abzugeben und als Bringschuld ist die Steuerzahlung selbst auszurechnen und zu überweisen.

 

und weiter

Anmerkung zur Ferienvermietung:

Insgesamt ist festzustellen, dass die Vermietung von Ferienobjekten durch die erforderlichen Anmeldungen und die Steuerpflicht erheblichen Aufwand mit sich bringt. Wer diesen scheut, sollte - zumindest bei der Einrichtung oder am Anfang - steuerliche Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, um die ansonsten drohenden Sanktionen bei Versäumnissen zu vermeiden.

Vermietung über Vermietungsportale:

ein beliebter Weg der Ferienvermietung besteht darin, über Vermietungsportale (z.B. airbnb, Novasol, FeWo-direkt etc.) oder Vermittler (Agenturen oder Makler) zu vermieten. Wird dabei nur der Gast als Mieter vermittelt (gegen Einbehalt einer Vermittlungsprovision), kommt das Mietverhältnis zwischen dem Hauseigentümer und dem Gast zustande und der Vermieter hat die Mieteinkünfte normal zu versteuern. Erfolgt die Vermietung dagegen über das Portal direkt an den Gast (die Miete wird vom Portal eingezogen und - um die Gebühren reduziert - an den Eigentümer weitergeleitet, hat das Portal auch die Versteuerung zu übernehmen. Seit 2017 besteht in Italien für Portale die Verpflichtung zum Einbehalt der Pauschalsteuer von 21% für die nicht gewerbliche Vermietung von Ferienobjekten. Dies führt dazu, dass die Vermietungsportale die Pauschalsteuer für die Vermietung einbehalten und direkt an den Fiskus weiterleiten. Einer "Schwarzvermietung" über die Portale wird damit der Weg versperrt und der Fiskus erhält zudem alle Informationen zur Vermietungssituation. Wird dieser Weg gewählt, sollte der Hauseigentümer sich vom Portal regelmäßig die erfolgten Steuerzahlungen durch Vorlage der Einzahlungsquittungen bestätigen lassen, da er letztlich für die Zahlung der Steuern verantwortlich bleibt.

 

Ergo: Handlungsbedarf besteht ggf. in Italien, nicht in Deutschland!

Angela1056
Top Contributor
Linarolo, Italy

“Seit 2017 besteht in Italien für Portale die Verpflichtung zum Einbehalt der Pauschalsteuer von 21% für die nicht gewerbliche Vermietung von Ferienobjekten. Dies führt dazu, dass die Vermietungsportale die Pauschalsteuer für die Vermietung einbehalten und direkt a den Fiskus weiterleiten.”

 

Das hat sich leider bis heute nicht verwirklicht. Airbnb hat in allen Instanzen gegen diese Vorschrift Einspruch erhoben und die Entscheidung steht z. Zt. noch beim italienischen Staatsrat aus. Deshalb muss bis heute jeder Vermieter in Italien auf Airbnb seine Einkommensteuer für die Miete selber abführen. 
Nur für die Citytax hat Airbnb mit einigen Städten eine Abmachung und behält diese kommunalen Steuern direkt bei der Buchung ein.

@Till-and-Jutta0 @Silvio192 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Stimmt @Angela1056 , da war was, bzw. war nichts mit der Pauschalabgabe.

 

Ich werde das als Feedback an die SGI geben.

Danke für eure Hilfe ☺️☺️

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