@Silvio192 , was das deutsche FA anbetrifft, habe ich vor kurzem im Rundschreiben der Schutzgemeinschaft Italien gelesen
Steuerzahlung bei Ferienvermietung:
die Mieteinkünfte aus der Vermietung der italienischen Immobilie sind nur in Italien zu versteuern (und interessieren nicht den deutschen Fiskus), und zwar im Rahmen der Einkommenssteuer IRPEF. Die jährliche Steuererklärung ist jeweils bis zum 15.07. des Folgejahres abzugeben und als Bringschuld ist die Steuerzahlung selbst auszurechnen und zu überweisen.
und weiter
Anmerkung zur Ferienvermietung:
Insgesamt ist festzustellen, dass die Vermietung von Ferienobjekten durch die erforderlichen Anmeldungen und die Steuerpflicht erheblichen Aufwand mit sich bringt. Wer diesen scheut, sollte - zumindest bei der Einrichtung oder am Anfang - steuerliche Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, um die ansonsten drohenden Sanktionen bei Versäumnissen zu vermeiden.
Vermietung über Vermietungsportale:
ein beliebter Weg der Ferienvermietung besteht darin, über Vermietungsportale (z.B. airbnb, Novasol, FeWo-direkt etc.) oder Vermittler (Agenturen oder Makler) zu vermieten. Wird dabei nur der Gast als Mieter vermittelt (gegen Einbehalt einer Vermittlungsprovision), kommt das Mietverhältnis zwischen dem Hauseigentümer und dem Gast zustande und der Vermieter hat die Mieteinkünfte normal zu versteuern. Erfolgt die Vermietung dagegen über das Portal direkt an den Gast (die Miete wird vom Portal eingezogen und - um die Gebühren reduziert - an den Eigentümer weitergeleitet, hat das Portal auch die Versteuerung zu übernehmen. Seit 2017 besteht in Italien für Portale die Verpflichtung zum Einbehalt der Pauschalsteuer von 21% für die nicht gewerbliche Vermietung von Ferienobjekten. Dies führt dazu, dass die Vermietungsportale die Pauschalsteuer für die Vermietung einbehalten und direkt an den Fiskus weiterleiten. Einer "Schwarzvermietung" über die Portale wird damit der Weg versperrt und der Fiskus erhält zudem alle Informationen zur Vermietungssituation. Wird dieser Weg gewählt, sollte der Hauseigentümer sich vom Portal regelmäßig die erfolgten Steuerzahlungen durch Vorlage der Einzahlungsquittungen bestätigen lassen, da er letztlich für die Zahlung der Steuern verantwortlich bleibt.
Ergo: Handlungsbedarf besteht ggf. in Italien, nicht in Deutschland!
[Unless stated otherwise, my comments are based on my personal Airbnb hosting and travelling experiences.]