Es ist wohl Geschmacksache, aber ich finde die Gastgeberseit...
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Es ist wohl Geschmacksache, aber ich finde die Gastgeberseiten nicht sonderlich intuitiv, brauche deshalb öfter mal einige Ze...
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Liebes Forum,
ich habe eine recht spezielle Frage. Zum Fall: meine Schwiegereltern kommen aus und leben in Costa Rica. Sie haben dort ein Haus mit größerem Grundstück auf dem ein Bungalow steht. Um ihnen finanziell zu helfen, kamen wir auf die Idee diesen Bungalow über airbnb anzubieten. Gesagt getan. Nun stoßen wir allerdings auf die Problematik, dass das Airbnb Konto ja auf unserem Namen läuft und die Einnahmen darüber womöglich uns zugerechnet werden und so auch der Steuerpflicht in Deutschland unterliegen, obwohl die Einnahmen eigentlich zu 100% in Costa Rica bei den Schwiegereltern verbleiben sollen. Wir haben durch diese Vermietung also keine eigenen Einnahmen. Die Verwaltung über Airbnb muss allerdings über uns laufen, da meine Schwiegereltern dazu nicht in der Lage sind. Nun zu meinen Fragen:
1) Kann die Verwaltung über airbnb über uns laufen ohne das wir Probleme mit dem Finanzamt bekommen? Oder sollte dazu ein separates Konto mit den Daten unserer Schwiegereltern angelegt werden?
2) Sollten wir womöglich besser ein lokales Bankkonto eröffnen, damit die Einnahmen nicht über uns laufen? Geldeingänge z.B. über unser Paypal Konto führen wohl zur o.g. Problematik mit Finanzamt oder?
3) Wenn es nicht anders möglich sein sollte und die Einnahmen über uns laufen, unterliegen diese Einnahmen ja vermutlich dem Doppelbesteuerungsabkommen. Sprich, wir versteuern die Einnahmen hier nicht sondern wirken sich auf den Progressionsvorbehalt aus. Wie wäre das denn dem FA nachzuweisen? Müssten wir dann die Steuererklärung meiner Schwiegereltern in Costa Rica als Nachweis hier einreichen? Das klingt schon per se falsch, aber wie soll es sonst laufen?
Wir sind für jeden Hinweis / Tipp dankbar.
viele Grüße
So Steuerangelegenheiten können manchmal etwas heikel sein. Ich glaube, deswegen gab es bis jetzt auch keine Antworten dazu.
Ich habe da natürlich noch weniger Ahnung, zumal ich auch keine Gastgeberin bin. 😅
Ich denke, es wäre am besten, wenn du dich an einen Fachmann/frau wendest, wie einen Steuerberater oder Ähnliches. Der Support von Airbnb kann dir auch weiterhelfen, was es für Einschränkungen und Möglichkeiten gibt. So könntest du zum Beispiel kein Bankkonto in Costa Rica angeben, wenn der Airbnb-Konto-Inhaber in Deutschland ist.
Allgemein gibt es auch die Möglichkeit der Co-Gastgeberschaft, aber inwiefern euch das helfen kann, vermag ich nicht zu sagen.
Ich wünsche auf jeden Fall gutes Gelingen und dass du schnell einen Weg findest, den Schwiegereltern zur Helfen mit der Vermietung. 😊
Danke für die Rückmeldung. Ich werde dann einfach mal den Support anschreiben.
Hallo Jascha,
Ich (und sicher auch andere) habe gerade genau die selbe Herausforderung. Nur in einem anderen Land (Philippinen) wo es auch aktuell kein DBA gibt
Hast du bereits eine Lösung für eure Situation gefunden?
wenn ja, wäre es möglich diese mit uns zu teilen?
lieben Dank
hubert
Hallo @Jascha2
Ich (und sicher auch andere) habe gerade genau die selbe Herausforderung. Nur in einem anderen Land (Philippinen) wo es auch aktuell kein DBA gibt
Hast du bereits eine Lösung für eure Situation gefunden?
wenn ja, wäre es möglich diese mit uns zu teilen?
lieben Dank
hubert
Hallo Hubert,
Habt ihr dafür eine Lösung gefunden?
@Jascha2 hatte sich da ja leider nicht weiter gemeldet. Ich gebe @Hubert188 mal ein @ mit dazu, das erhöht die Chancen, dass er eine Benachrichtigung erhält.
Es wäre toll, wenn es da Erfahrungsbericht gäbe. 😊
Danke Juliane 😉
Ich lebte mal in Frankreich und vermietete mein Haus in Deutschland. Da lernte ich, das normalerweise die Einkünfte am Wohnort versteuert werden bis auf Einkünfte aus Vermietung. Die werden am Standort der Vermietung steuerpflichtig (zumindest in der EU).
Danke für deine Antwort, @Martin234!
Ob das daran liegt, dass der Besitzer in der EU lebt, und/oder das vermietete Objekt in der EU ist? 🤔