Wir möchten Ferienwohnungen im Raum NRW anbieten und werden natürlich mit vielen Hürden konfrontiert. Leider fällt es sehr schwer herauszufinden welche Auflagen wir erfüllen.
In welchen gebieten dürfen Wohnungen für Kurzzeitvermietungen angeboten werden?
Welche Auflagen müssen erfüllt werden?
Ist es möglich (z.B. in Köln) das Wohnraumschutzgesetz zu umgehen?
@Marius201, eine pauschale Beantwortung für ganz NRW wird es nicht geben. Du musst Dich bei der zuständigen Kommune oder Gemeinde kundig machen. Z.B. für Köln hier:
Gesetze legal zu umgehen, wird wohl nicht möglich sein. Und illegal Gesetze zu umgehen, würde ich Dir nicht empfehlen. Das ist aber meine persönliche Meinung.