Airbnb Community: Von der Share zur Fair Economy

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Airbnb Community: Von der Share zur Fair Economy

„Wie können Gastgeber der Community helfen, dem aufkommenden Negativ-Image entgegen zu wirken?“


Diese Frage stellten @Till-and-Jutta0 und ich uns in den letzten Monaten immer wieder. Sei es in der Diskussion mit Euch Mit-Gastgebern hier im CC oder in unserer Facebook-Gruppe Airbnb-Gastgeber DACH, mit unseren Gästen, Nachbarn, im Bekanntenkreis oder schlicht in Reaktion auf Informationen und Negativ-Schlagzeilen aus der nationalen und internationalen Presse.


So war es für @Till-and-Jutta0 und mich ganz klar, dass wir dieses Thema in unserer Präsentation „Airbnb Community: von der Share zur Fair Economy“ am Host-Day Hamburg am 15. Oktober bearbeiten wollten. Bei dieser Gelegenheit haben wir für uns auch einmal festgehalten, wie wir unsere Aufgabe in der Community sehen:


Neben dem Beobachten und Analysieren des Marktes, der Presse und der Stimmung in der Community suchen wir die Kommunikation zur Community- sei es hier im CC oder in der Facebook-Gruppe, halten Vorträge und Workshops für und mit Euch Gastgeber-Kollegen. Wir gestalten Host-Day’s durch unsere Beiträge mit, organisieren lokale MeetUps und betreuen diverse Foren.


Eine weitere wichtige Aufgabe ist, dass wir aktiv den Austausch mit der Airbnb-Organisation suchen.


In den letzten Monaten hat uns Gastgeber die Presse mit Negativ-Schlagzeilen, Produktneuigkeiten und strategischen Überlegungen aus San Francisco sehr verunsichert. Anlässlich des Frühstückes mit unserem Gründer Nate zur Wiesn in München, hatte ich die Gelegenheit bei unserem Country Manager Dach, @Alexander Schwarz, die Schlagzeilen der aktuellen Presse die zur Besorgnis in der Community geführt haben, anzusprechen. Alex, für den die Community das Zentrale Element der Airbnb-Gemeinschaft darstellt, siehe auch http://berlinvalley.com/alexander-schwarz-von-airbnb-das-zentrale-element-ist-die-community/?utm_sou... ,hat sich sofort bereit erklärt die Themen, die uns derzeit bewegen in einer Online-Conference zu besprechen.


So konnte ich in einer Online-Conference mit @Till-and-Jutta0, @Laura_R und @Alex kurz vor dem Host-Day-Hamburg folgende Themen ansprechen:


1. Verwalter auf der Plattform Airbnb: Die kommerziellen Ferienwohnung-Verwalter sind auf der Plattform angekommen. Seitens der Gastgeber als auch der Reisenden besteht der Wunsch nach Diversifikation. Sowohl Gastgeber als auch Gäste finden private Gastgeber leichter und schneller, wenn ein zusätzliches Suchkriterium „kommerzieller Anbieter“ neben den „Privaten Anbietern“ in den Unterkunftsarten „Gemeinschaftszimmer“, „Privatzimmer“ und „Ganzer Unterkunft“ in der Suche gefiltert und gefunden werden kann.


2. Superhost: a) Derzeit läuft ein Testprogramm, ausgewählte Superhost können die Verwaltung von Inseraten übernehmen und erhalten eine Provision. b) Die Erreichung des Superhoststatus muss modifiziert werden, damit die Listing die sich in weniger frequentierten Lagen, und Unterkünfte, die auf Grund ihrer Größe (i.d.R. Ganze Unterkünfte) nicht die Buchungssequenz wie z.B. ein Zimmer und/oder einer Großstadtlage nachweisen können, ebenfalls eine Chance auf den Superhost haben.


3. Kinder-Tool: a)Gastgeber äußern den Wunsch auf gesonderte Erfassung vs EU-Norm. b) Amerikanische Sicherheitsstandards (z.B. Wassertemperatur) sind aufgrund gesetzlicher Regelungen in D nicht möglich. Die amerikanischen Standards können nicht eins zu eins übernommen werden und schaffen bei den Reisenden Erwartungen, die enttäuscht werden.


4. In den USA versucht man gemeinsam mit der Immobilienbranche ein „Airbnb-Friendly-Building-Programme“ aufzubauen, das sich vor allem an Investoren mit „Multi-Family-Building“ richtet. Airbnb bietet vorgefertigte Mietverträge an, die die Vermietung über Airbnb erlauben und regeln. Voraussetzungen sind: Kurzzeitvermietung ist am Standort gesetzlich erlaubt, der Vermieter bestimmt Regeln der Vermietung über Airbnb im Mietvertrag, Airbnb dient als Schnittstelle und überweist Provision zwischen 5-15% direkt an den Vermieter. @Till-and-Jutta0 und ich haben im Gespräch mit @Alex und @Laura_R im Hinblick auf den Deutschen Markt darauf aufmerksam gemacht, dass aus unserer Sicht die Verantwortung für „responsible hosting“ sowohl beim Airbnb-Gastgeber, als auch bei den Airbnb-Strategen liegt. Diese Verantwortung darf bei den Gesprächen mit den Investoren nicht aus den Augen verloren werden. Wohnen ist ein Grundrecht, die Waage in der Diskussion um „Zweckentfremdung vs Verbleib in den angestammten Wohnvierteln durch ein Airbnb-Zusatzeinkommen“ ist mit Bedacht und Umsicht zu führen.


An dieser Stelle möchte ich @Alex und @Laura_R danken, dass @Till-and-Jutta0 und ich ohne Wenn und Aber die oft heiklen oder auch heißen Themen der Community mit ihnen ansprechen und besprechen können.

Mein persönliches Fazit: Airbnb als Marktplatz für Wohnraum wächst in alle Richtungen. Wenn wir in Kommunikation innerhalb der Community, und mit der Organisation Airbnb bleiben, haben wir eine gute Chance auf Mitgestaltung in der Art und Weise, dass Bietende und Suchende auf dieser Plattform in einem hohen Maße an Zufriedenheit fündig werden.


Herzliche Grüße
Inge

 

 

[*Link bearbeitet]

12 Antworten 12
Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Der komplette Bericht zum Host-Day Hamburg von @Till ist hier zu finden: https://community.airbnb.com/t5/Wo-auf-der-Welt/Bericht-vom-Host-Day-in-Hamburg-am-15-10-16/m-p/2330...

Lisa1
Level 10
Düsseldorf, Germany

Ein dickes Dankeschön an @Inge0, Till und Jutta und allen, die unsere Interessen so toll vertreten und  uns diese Informationen beschaffen. Habe große Hochachtung für euren Einsatz!! 💐

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Nachtrag zu Punkt 1. Verwalter auf der Plattform Airbnb:

Der Vollständigkeit halber poste ich auch hier die Neuigkeiten zur Kategorisierung der Listing auf Airbnb:

 

http://blog.airbnb.com/more-information-about-listings/

 

und:

 

https://www.tnooz.com/article/airbnb-transparency-drive-as-hosts-worldwide-asked-to-clarify-roles/

 

Findet Ihr Euch hier wieder?

 

Herzliche Grüße

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

zu (2) gibt es jetzt das erste MeetUp in Europa:

"You probably know people—friends, neighbors, family, or coworkers—who have a house, apartment, or extra room that would make a great Airbnb listing. Maybe they don’t have the time or inclination to host, but now you can be the one who handles that for them. They share their space, you provide your hosting expertise!"

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

(Auch) zu Punkt 3. folgendes Video:

<iframe src="https://www.facebook.com/plugins/video.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fairbnb%2Fvideos%2F1..." width="400" height="400" style="border:none;overflow:hidden" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" allowFullScreen="true"></iframe>

 

" NO MATTER WHAT AGE"

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Manche Themen werden ja niemals alt. Eine akutellere Meldung aus Berlin

https://mobil.nwzonline.de/wirtschaft/berlin-berliner-zweckentfremdungsverbot-untervermietung-an-tou...

wird berichtet, dass Eigentümern von Mietwohnungen durchaus in einer außergerichtlichen Vereinbarung die Vermietung einer Wohnung für 182 Tage im Jahr möglich gemacht werden kann.

 

An dieser Stelle denken vielleicht viele Homesharer, die in Miete wohnen "Hurra!! Es ist durch".

 

So weit ich es recherchiert habe ist dem ist jedoch nicht so.

Ich bin immer noch keine Juristin, immer noch alles unter Vorbehalt 😉 😉

 

Weiterhin bedarf es der Zustimmung des Eigentümers, denn dieser muss die Nutzungsänderug beim Bauamt beantragen, das ist in der Regel auch mit Kosten verbunden.

Bereits letztes Jahr habe ich in einem Vortag in Hamburg auf ein Modell aufmerksam gemacht, das Airbnb in den USA bereits in Angriff genommen hat: Vorbereitete Mietverträge, die den Eigentümer am Umsatz der Untervermietung beteiligen.

 

Eine Win-Win-Situation also. 

 

Was denkt Ihr - ist das ein Modell, das in DACH tragbar wäre?

 

Herzliche Grüße in die Runde

Jeanette1
Level 2
Berlin, Germany

Also ich kann und möchte hier nicht zu allen Punkten was sagen, ich denke diese ganze Sache ist wie die Globalisierung zu betrachten, wir sollten und da sit meine Meinung unsere festgefahrenen Bilder von Lebensmodellen etwas öffnen und die Grenzen weiten, alles wandelt sich wir wollen nicht mehr 9 to 5 arbeiten gehen und an einem Wohnort wohnen, so viele Menschen, reisen und machen ihr Ding und genau deshalb muss sich auch der Markt dazu anpassen: Angebot und Nachfrage, die Nachfrage wird steigen und es enstehen eben ganz neue Lebenskonzepte die meines erachtens sehr angebracht sind und endlich Weite in diese Engstirnigkeit bringen, in diesem Sinne find ich die Idee mit den Veträgen für Eiegntümer von Air BnB keine schlechte Idee, auch ich würde gerne in Zukunft meine Wohnung in der ich wohne öfter vermieten und wenn der Eigentümer  daran verdient warum nicht, sonst seh ich ein Problem weil ich befürchte das der Eigentümer das nicht genehmigt und auch die Gäste würden sich anders verhalten wenn es offizieller wär, also ich geb dem ganzen ein "go" und befürworte das!!!

Ich bin überhaupt nicht auf den Gedanken gekommen, dass diese neue Erlaubnis in Berlin etwas mit dem Mietrecht zu tun haben könnte. Zweckentfremdung und Mietrecht sind doch zwei verschiedene paar Schuhe? Und dass sich einfach per Erlaubnis vom Amt ein Mieter über seinen Vermieter hinwegsetzen kann, das kann ich mir auch überhaupt nicht vorstellen (also zumindest nicht beim Aspekt der Zweckentfremdung).

 

Grundsätzlich finde ich auch, dass Vermieter dem Homesharing gegenüber sehr viel offener sein sollten. Schwierig fände ich es, wenn Vermieter es zur Bedingung machen würden und der Mietzins ohne Homesharing nicht mehr finanzierbar wäre. 

 

Aber Homesharing als Mitfinanzierungsmodell von Immobilien ist total spannend. (Im Endeffekt machen es ja von uns die meisten aus diesem Grund.)

Für München weiß ich allerdings, dass das die Stadtverwaltung demgegenüber nicht offen ist. Es ist zum Beispiel eher schwierig eine Genehmigung für eine ganze Wohnung mehr als 8 Wochen im Jahr zu bekommen, wenn diese ein (berechtigter) Zweitwohnsitz ist und ohne Homesharing nicht finanzierbar wäre. Das ist ja einfach absurd. Gerade die, die es brauchen, dürfen es nicht. Andererseits kann man natürlich auch überlegen, ob dann damit auch schnell Missbrauch betrieben wird. 

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Das Problem ist eben genau dieses Mißverständnis, @Florian-and-Theresa0, es gibt KEINE neue ERLAUBNIS.

Es wurde in einem Einzelfall eine Erlaubnis erteilt. Zwar stellt die involvierte Kanzlei möglichen antragstellenden Homesharer in Aussicht, dass sie hier eine Erlaubnis über den gerichtilichen Weg erreichen KÖNNTEN.

Es gibt jedoch keine Entscheidung, die den Weg tatsächlich geöffnet hat.

Ich habe registriert, dass diverse Artikel zu dem Thema so interpretiert wurden, als wäre der Weg für Homesharer in Eigentum UND Miete nun frei. 

 

Dem ist nicht so, hier noch ein sehr gut recherchierter Artikel zum Thema:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Airbnb-Privatvermietung-Berliner-Zweckentfremdungsverbot-wac...

 

Für die Homesharer in Miete wäre es also eine Lösung mit einer Vereinbarung im Mietvertrag den Vermieter zu beteiligen, der Vermieter hätte einen Anreiz, eine entsprechende Erlaubnis zu erwirken.

Praktisch wäre hier eventuell - um auch auf @Jeanette1 Beitrag einzugehen, eine Art Muster "Zusatzvereinbarung zur Untervermietung über Airbnb" bereit zu stellen.

@Inge0 Ich schriebe "diese neue Erlaubnis". Demonstrativpronomen bedeutet, dass es auf etwas bestimmtes Bezug nimmt (deiktisch). In diesem Fall, die Erlaubnis, die dieser Gastgeber erhalten hat. Und neu ist es auch, dass das Amt es in diesem Fall erlaubt hat.

Einen Bezug zum Mietrecht herzustellen ist natürlich völliger Blödsinn. Hatte ich ja auch schon geschrieben.

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

@Florian-and-Theresa0 Theresa.

 

Vielen Dank für den unerwarteten "Deutschkurs".

 

Ich würde in meinem Thread gerne beim Thema bleiben.

 

Leider wurden die Artikel zu dieser Ausnahmegenehmigung ja auch von absoluten Profis hier unter uns falsch interpretiert, also kann ich die Verunsicherung der Homesharer nachvollziehen.

 

Daß der Bezug zum Mietrecht von einigen Homesharerer hergestellt wird, finde ich nachvollziehbar: Schließlich gibt es unter den Homesharer sehr viel, vielleicht sogar mehr Mieter, die Untervermieten als Eigentümer.

Aktuelle Studien/Zahlen dazu gibt es meines Wissens derzeit nicht, wie sich die Homesharer derzeit in Eigentümer/Mieter aufteilen. Das zu Wissen, wären natürlich sehr interessant und hilfreich.

Diese Mieter, die Homesharing betreiben, betreiben ebenfalls Zweckentfremdung wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Klar streift das auch das Mietrecht, wenn man das Ganze bis zu Ende denken will.

Das hat Airbnb erkannt und ist letztes Jahr wie oben beschrieben in den USA an Landlord herangetreten.

 

 

 

@Inge0 Echt? Wer hat das denn falsch interpretiert?

Du hast mich ja falsch verstanden, daher wollte ich das kurz deutlicher machen, was ich gesagt habe. Man ist ja nicht bei einem Thema, wenn Missverständnisse vorliegen.

 

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