Stornierung wg. Einstufung des Reiseziels als Hoch-Inzidenzgebiet

Christiane502
Level 1
Bad Nauheim, Germany

Stornierung wg. Einstufung des Reiseziels als Hoch-Inzidenzgebiet

Mein Problem: Das Reiseziel wurde als Hochinzidenzgebiet vom RKI eingestuft, als Beamtin habe ich die Vorgabe, auch privat nicht in solche Gebiete zu reisen. Ich musste die Reise stornieren, die Vermieterin verweigert eine (auch nur teilweise) Rückerstattung. Anruf bei AirBnb: "AirBnb stuft das Reiesziel nicht als Hochrisikogebiet ein und überhaupt sei das ja das eigene Risiko".  Bloße Abzocke, das ist AirBnB ebenso wie Vermieter, die selbt in diesen Zeiten keine zumindest etwas flexiblen Stornierungsbedingungen anbieten.

3 Antworten 3
Tamara206
Level 10
St Stephan, Switzerland

@Christiane502 

 

Wohin wolltest du den reisen?

 

Abzocke? Hast du die Stornierungsbedingungen vor der Buchung gelesen?

 

Jeder der Ferien seit letztem Jahr bucht weis das die Coronasituation innert kurzer Zeit ändern kann. Dh das ist EIGENVERANTWORTUNG = auf eigenes Risiko.

 

Da du der Mut hattest etwas zu buchen (im Wissen das es schnell ändern kann), war deine Entscheidung.

Es ist nicht der Gastgeber gewesen der dich dazu aufgefordert hat. 

 

Glaubst du die flexible Stornierungsbedingung löst das Problem vom Gast?

 

 

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Christiane502 

Wenn Du auf Nummer Sicher gehen wolltest, wäre ja noch die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung gewesen.

@Christiane502  wenn man Beamte ist kann man sich wahrscheinlich schwer vorstellen wie es sich als Gastgeber anfühlt wenn man ein Jahr Verdienstausfall hat, warum soll jetzt der Gastgeber das Geld zurückzahlen wenn er sich an den Beherbergungsvertrag gehalten hat ? Ist es seine Schuld wenn Beamte nicht reisen dürfen ?

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