Reisepassnumer zu Buchhaltungszwecken

Beantwortet!
Shari222
Level 2
Lüneburg, Germany

Reisepassnumer zu Buchhaltungszwecken

Hallo,

mein Gatsgeber wünscht meine Reisepassnummer zu Buchhaltungszwecken.

Ich frage mich, inwiefern das üblich ist?

Vielleicht kann mir da jemand Auskunft geben!

 

Vielen Dank und liebe Grüße,

Shari

Beste Antwort
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Shari222 ,

 

in sehr vielen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Touristen ein Ausweisdokument beim Check-In vorlegen müssen. Die Hoteliers und Gastgeber müssen diese Daten dann an die entsprechende behördliche Stellen melden. 

 

Manche Gastgeber können vielleicht beim Check-In nicht persönlich anwesend sein - oder die Behörden arbeiten so langsam, dass es notwendig ist, diese Infos vorab einzuholen und an die Behörden zu melden.

 

Daher würde ich die Aufforderung des Gastgebers eher positiv sehen und hier spricht alles für ,  eine legale Vermietung, wo der Gastgeber seinen gesetzlichen Meldepflichten nachkommt.

 

Übrigens gibt es auch bei uns ein Bundesmeldegesetz, demnach alle Kurzeit-Gäste melderechtlich erfasst werden müssen und bei ausländischen Gästen ist der Gastgeber verpflichtet, die Daten im Reisepass zu überprüfen. 

 

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1 Antwort 1
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Shari222 ,

 

in sehr vielen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Touristen ein Ausweisdokument beim Check-In vorlegen müssen. Die Hoteliers und Gastgeber müssen diese Daten dann an die entsprechende behördliche Stellen melden. 

 

Manche Gastgeber können vielleicht beim Check-In nicht persönlich anwesend sein - oder die Behörden arbeiten so langsam, dass es notwendig ist, diese Infos vorab einzuholen und an die Behörden zu melden.

 

Daher würde ich die Aufforderung des Gastgebers eher positiv sehen und hier spricht alles für ,  eine legale Vermietung, wo der Gastgeber seinen gesetzlichen Meldepflichten nachkommt.

 

Übrigens gibt es auch bei uns ein Bundesmeldegesetz, demnach alle Kurzeit-Gäste melderechtlich erfasst werden müssen und bei ausländischen Gästen ist der Gastgeber verpflichtet, die Daten im Reisepass zu überprüfen. 

 

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