Von einer Vortragsveranstaltung mit dem Fachanwalt für Reise...
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Von einer Vortragsveranstaltung mit dem Fachanwalt für Reiserecht Rainer Noll habe ich für mich als Privater Gastgeber mitgen...
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Nach geltenden deutschen (und internationalem Recht) muessen unsere
Gaeste einen Meldeschein mit Ihren Daten beim Check-In ausfuellen und uns unterschrieben
aushaendigen.
Bei unserem aktuellen Gast war das Auto kaputtgegangen und muss repariert werden.
Da der Gast auf Jobsuche ist und dringend auf Auto angewiesen ist, haben wir
fuer einige Tage unser Zweitauto geliehen.
Es war aber als Fahrer in dessen Versicherung nur ich und unser Sohn eingetragen,
um Fahrzeugversicherungskosten zu sparen.
Mit den Meldedaten (Namen, Geburtsdatum) aus dem Meldeschein konnten
wir fuer 21 Tagen diesen auch als Fahrer zulassen, sogar kostenlos.
Fazit: gut wenn man die Meldedaten hat
@Veronica-and-Richard0, das ist viel Text.
Mich hat bisher ein einziger Gast gefragt wozu die Meldebestätigung ausgefüllt werden muss.
Meine Antwort war kurz: Das ist eine gesetzliche Vorgabe, wie auch in allen Hotels und die Daten werden nicht weitergegeben. (Es liegt das Formular in der Wohnung auf und ist nicht online auszufüllen).
Handhabe es genau wie du - kurz und knapp: es ist der gleiche Prozess wie in einem Hotel und ich muss eure Daten innerhalb von 24 h an die hiesige Polizei übermitteln. Keiner hat das bis heute hinterfragt.
Für uns ist das ausfüllen des Meldescheins unter Anderem auch wichtig falls dem Gast etwas passiert.
Er könnte z.B. einen Unfall haben und liegt im Krankenhaus , oder beim Reeperbahnbummel ist etwas schief gelaufen . Gibt so einiges was passieren kann.
Auf jeden Fall haben wir somit die Möglichkeit den Gast als vermisst zu melden.
Meldepflicht in Deutschland – Neue Tutorials
Fakt ist: Meldescheine müssen für jede Beherbergung ausgefüllt werden, ob privat oder kommerziell, ob Zimmer oder Ferienwohnung, ob von der Gemeinde verlangt oder nicht. Das regelt das Bundesmeldegesetz, siehe Meldepflicht in Deutschland – Die Fakten.
Fest steht auch: Ich tu mir selber keinen Gefallen damit, wenn ich darauf „verzichte“, denn es liegt in meinem ureigenen Interesse, die Daten meiner Gäste zu erfassen. Im Konfliktfall (z.B. Party, Schaden, Drittbuchung) würde mir auch eine Gäste-Verifizierung seitens Airbnb nicht weiter helfen, siehe Meldepflicht in Deutschland – Die Mythen.