Meldedaten sind nuetzlich

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Meldedaten sind nuetzlich

Nach geltenden deutschen (und internationalem Recht) muessen unsere

Gaeste einen Meldeschein mit Ihren Daten beim Check-In ausfuellen und uns unterschrieben

aushaendigen.

 

Bei unserem aktuellen Gast war das Auto kaputtgegangen und muss repariert werden.

Da der Gast auf Jobsuche ist und dringend auf Auto angewiesen ist, haben wir

fuer einige Tage unser Zweitauto geliehen.

Es war aber als Fahrer in dessen Versicherung nur ich und unser Sohn eingetragen,

um Fahrzeugversicherungskosten zu sparen.

 

Mit den Meldedaten (Namen, Geburtsdatum) aus dem Meldeschein konnten

wir fuer 21 Tagen diesen auch als Fahrer zulassen, sogar kostenlos.

 

Fazit: gut wenn man die Meldedaten hat

33 Antworten 33
Axel31
Level 10
Celle, Germany

@Veronica-and-Richard0..... meine Hochachtung dafür, wie ihr eurem Gast aus seiner Bredouille geholfen habt... Echt Klasse.....

eine kleine Anmerkung zum Meldeschein. Dieser ist in Niedersachsen nach meiner Kenntnis nicht notwendig, wenn sich der Aufenthalt von Gästen aus dem Inland unter 6 Monaten bezieht oder bei Gästen aus dem Ausland unter 2 Monaten. Eine Verpflichtung besteht nicht.

Hallo, @Axel31, danke fuer den Hinweis.

 

Soweit ich weiss sind Meldescheine laut inzwischen bundesweit einheitlich geltenden

Meldegesetz fuer alle Gastbesuche vorgeschrieben (und auch im SAchengenausland).

 

Siehe z. B. die Artikel in

https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Meldescheine/m-p/1320/highlight/true#M3400

 

Oder suche hier im Forum nach Meldeschein oder Meldegesetz.

 

Und na ja, das Zweitauto steht hier eh nur rum bis Ende Juli unser Sohn aus Brasilien kommt und

hat nur 500 EUR gekostet, also kalkulierbares Risiko.

@Veronica-and-Richard0:  .... laut Meldegesetz hier in Niedersachsen in dem Rahmen wie es hier zur Verfügung gestellt wird nicht. ich werde das aber im Auge behalten und nochmal nachfragen. Denn das 'Gesetzesdeutsch' offenbart sich dem Normalbürger ja nicht gleich....

 

§ 17
Vorübergehender Aufenthalt

Abweichend von § 9 Abs. 1 und 2 wird eine Meldepflicht nicht begründet, wenn

  1. eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate bezieht,
  2. eine Person, die sonst im Ausland wohnt und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Wohnung für nicht länger als zwei Monate bezieht und
  3. eine richterliche Entscheidung über eine Freiheitsentziehung vollzogen wird, solange die betroffene Person für eine andere Wohnung im Inland gemeldet ist und der Aufenthalt nicht länger als sechs Monate dauert.

§ 18
Beherbergungsstätten

(1) Abweichend von § 9 Abs. 1 und 2 wird eine Meldepflicht nicht begründet, wenn

  1. eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, sich nicht länger als sechs Monate in einer Beherbergungsstätte aufhält, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von fremden Personen dient, und
  2. eine Person, die nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, sich nicht länger als zwei Monate in einer Beherbergungsstätte nach Nummer 1 aufh
Udo2
Level 5
Hanover, Germany

Boah @Axel31 ... da muss ich mich doch tatsächlich nochmal anmelden...

Mach doch nicht den Fehler, wie viele andere hier! Sondern bereite dich vor!

In der Zeit, wo Du nach dem "Muss ich" suchst, hättest Du auch bereits einen Meldeschein ausdrucken können.

Frage: Welches "Dokument" legst du vor, wenn morgens um 3:30 an deine Tür geklopft wird? Jetzt bitte nicht ergründen, wer da wohl klopft. 😉

 

PS: Hoffe du nimmst den Hinweis als Denkanstoß und nicht als Belehrung, wie ich hier im CC leider immer wieder lesen darf. 

Axel31
Level 10
Celle, Germany

@Udo2..... ich habe bisher 40 im Grundsatz unproblematische Buchungen gehabt und sie entprechend meiner gewerblichen Situation behandelt. Bitte auf was soll ich mich mehr vorbereiten?.... Alles läuft zufriedenstellend. Der Gesetzestext bezog sich rein als Hinweishilfe, wie das hier in Niedersachsen behandelt wird. Nur als Hinweis, nicht als belehrend verstanden. Ich bin niemand, welcher belehrt, sondern versucht mit seinen Erfahrungen zu helfen. Und by the way...um die Uhrzeit klopft niemand an meine Tür.... 😉 allein, weil es kommunikativ im Vorfeld geregelt ist....

Udo2
Level 5
Hanover, Germany

Sorry, @Axel31 MEINE Hinweise werden immer als Belehrung gewertet ..
Dabei verfolge ich das gleiche Ziel und versuche lediglich mit Erfahrungen zu helfen, wird aber grundsätzlich bei mir falsch interpretiert - soll aber allein mein Problem bleiben!

zurück zum Thema Meldeschein:
Meiner Meinung nach JA! - ob nun Pflicht oder nicht!
Denn somit hast Du ein "Dokument" um nachzuweisen wer bei dir wohnt und kannst diesen zusätzlich gegen die Vorlage eines amtlichen Ausweises checken. Und hast letzlich, die Möglichkeit eine TPB (third party booking) ... aus Versicherungsgründen nicht zulässig - zu prüfen bzw. diese dann mit dem Support zu klären.

Vorbereitet sein, keine Ahnung was dir evtl. noch fehlt.
Frage: Bist Du z.B. darauf vorbereitet (z.Z. noch ohne Meldeschein) - wenn morgens um 3:30Uhr eine Behörde an deine Tür klopft und wissen möchte wer bei dir wohnt? Sorry, mag natürlich totaaaaal übertrieben sein, aber ich muss gerade an die Gastgeber in Hamburg denken.

PS: Bin gerne bereit mein Verständnis von: Vorbereitet sein! auszutauschen.

 

Alle Punkte, unter diesen Links sind dir klar?
https://www.airbnb.de/help/article/1391/sei-ein-guter-gastgeber-in-deutschland
https://www.airbnb.de/hospitality

Udo2
Level 5
Hanover, Germany

Sorry, @Axel31 MEINE Hinweise werden immer als Belehrung gewertet 😉
Dabei verfolge ich das gleiche Ziel und versuche mit meinen Erfahrungen zu helfen, wird aber grundsätzlich bei mir falsch interpretiert - soll aber allein mein Problem bleiben!

zurück zum Thema Meldeschein:
Meiner Meinung nach JA! - ob nun Pflicht oder nicht!
Denn somit hast Du ein "Dokument" um nachzuweisen wer bei dir wohnt und kannst diesen zusätzlich gegen die Vorlage eines amtlichen Ausweises checken. Und hast letzlich, die Möglichkeit eine TPB (third party booking) ... aus Versicherungsgründen nicht zulässig - zu prüfen bzw. diese dann mit dem Support zu klären.

Vorbereitet sein, keine Ahnung was dir evtl. noch fehlt.
Frage: Bist Du z.B. darauf vorbereitet (z.Z. noch ohne Meldeschein) - wenn morgens um 3:30Uhr eine Behörde an deine Tür klopft und wissen möchte wer bei dir wohnt? Sorry, mag natürlich totaaaaal übertrieben sein, aber ich muss gerade an die Gastgeber in Hamburg denken.

PS: Bin gerne bereit mein Verständnis von: Vorbereitet sein! auszutauschen.
Alle Punkte, der [Gastfreundschaft-Standards] und die Punkte unter [Sei ein guter Gastgeber in Deutschland] sind dir klar?

Axel31
Level 10
Celle, Germany

@Udo2: ...... Vielen Dank für Deine ausführlichen Gedanken. Belehrend zu sein ist nicht meines, wenn ich etwas anfüge, dann als weiter führende Information. Schliesslich kann ich auch etwas übersehen haben und bin dankbar, wenn ein Hinweis kommt. Aber ich muss schon ein wenig schmunzeln, wenn ich mir vorstelle, eine Behörde kommt hier morgens um 3:30Uhr vorbei, um zu wissen welche Gäste bei wohnen. Ich bin und werde kein Hotelfachbetrieb etc. sein und wenn ganze Jahr beide Zimmer hier ausgebucht wären, komme ich nicht mal an die steuerlich relevante Obergrenze ran. Deswegen würde ich vorschlagen, jedem das so zu überlassen, wie es die gesetzlichen Vorgaben etc. des jeweiligen Bundeslandes vorsehen.

Mein Vorschlag, bezüglich eines Gedankenaustausches, wäre, sich in einer netten Umgebung zu treffen,z.B. hat das Thaers hier in Celle einen schönen Raum. Ich könnte mir vorstellen, dass auch andere Gastgeber aus der Region daran Interesse hätten.

Udo2
Level 5
Hanover, Germany

Hallo @all ... selbstverständlich ist es jedem überlassen, sein Listing so zu führen, wie er/sie es für richtig hält!

Bei den meisten Gastgebern läuft alles rund ... bis zum Tag "X"!
einige schaffen es sogar bis zur 200ten Bewertung, aber dann ...

Gäste haben illegal gestreamt und ich bekomme eine Anzeige
Gäste haben sich nicht korrekt verhalten

Mein letzter Gast verwüstete meine Wohnung

Wohnung verwüstet

Ich habe eine Steuerprüfung.

Habe jetzt eine Anfrage bekommen, dass ich Steuern zahlen soll.

usw. usw. usw. ...
???? 😮

Ganz einfache Frage: Hätte man sich da nicht besser vorbereiten können?
Ist Gastgeber sein - tatsächlich so einfach? Ein paar Klicks und schon läufts?

Oder gehört da doch mehr dazu? Mmmm ... Nur wenige sind hier wohl ein #Hotelfachbetrieb ... und somit ist es natürlich jedem selbst überlassen, wie er die gesetzlichen Vorgaben etc. des jeweiligen Bundeslandes handhabt.


Frage: Ändert das etwas daran, einen Meldeschein führen zu müssen und Steuern ab Mieteinnahmen von über 520€ zu zahlen?

...

 

Sorry!!! Ich verfalle gerade in den Ansatz eines Gastgeber Workshops. 😉
BREAK! ... aus bereits genannten Gründen!

 

###

Alles nur Gedanken, @Axel31 😉 und ein Treffen um sich auszutauschen, gerne! 'ne Tasse Kaffee bekommst Du bei uns jederzeit. :-
Wenig Interesse in der Region Hannover: siehe: 5. Meetup in The City of Fairs - Hanover / Germany

Info: Es gibt eine kleine Whatsapp-Gruppe für die Region Hannover.

 

ein kleines Gedankenspiel noch: ... und nicht das ich irgendwie die "Pferde scheu" machen möchte!
Welche Informationen zu deinen Gästen hast Du für den SEK-Beamten - morgens um 3:30Uhr bereit?

hier noch ein LINK vom tollen #HostingDay in #München letztes Jahr: Das hat echt Spaß gemacht! 🙂
Protokoll Hosting-Day DACH in München am 4. Juni 2016

 

MUSS ich? Nein. Aber ich KANN! vorbereitet sein. 😉
Aus die Maus! *ich-bin-jetzt-wieder-raus*
HAPPY HOSTING allerseits und viel Spaß mit euren Gästen,

@Axel31, @Veronica-and-Richard0, @Ludmilla--Klaus-and-Chri0

Axel31
Level 10
Celle, Germany

@Udo2......bin immer noch dabei die SEK Beamten abzuwehren.....😂......die Kommentare haben mich dazu bewegt,das Meldegesetz genauer zu lesen und weiterführende Informationen einzuholen.

@Axel31: rein informativ und ohne Belehrungsabsicht weise ich darauf hin,

dass die laenderspezifischen Meldesgesetze wie das niedersaechsische
seit 1.11.2015 durch ein bundeseinheitliches abgeloest wurden.

Quelle: Niedersaechsisches Ministerium fuer Inneres und Sport

Danke an @Veronica-and-Richard0 für den Hinweis 😉

Habt ihr evtl. noch ein paar weitere Tipps zum Meldeschein?

Vielleicht ist Vorteile erkennen, informativer, als nur" Pflichten zu erfüllen?

Danke und viele Grüße aus Hannover 

Hallo, @Udo2, danke fuer das Interesse 🙂

 

Es gibt dazu schon einige Beitraege im Forum, such mal nach Meldeschein oder melderecht.

 

Wir in Muenchen machen auch oefter Meetups um uns und neue Mitglieder weiterzubliden.

Danke dafuer nochmals an unser "Mutter" Teresa !!!

Waere doch vielleicht auch was fuer Hannover?
PS ich komme aus Goslar und habe in Clasuthal studiert.

 

PPS die TUI-Arena kenne ich noch als Niedersachsenstadion, wo ich auch einige Wettkaempfe bestritten habe

Bundeseinheitliches Meldegesetz

Gemeldete Gäste erhalten in unserer Region eine Gästkarte mit vielen Vergünstigungen.


Wir haben das Problem, dass meine Frau u. ich berufstätig sind. Ausserdem haben wir viele Eintagesgäste. Die Erfassung der Anmeldedaten, besonders bei asiatischen Gästen, ist oft aufwendig und schwierig.

Wir haben deshalb die "Zettelwirtschaft" abgelöst und ein Webformular erstellt. In unserer Region kann man, auch als Kleinvermieter, die Meldedaten der Gäste elektronisch an das Meldeamt übermitteln.

Ablauf:
Unsere Gäste werden schon vor ihrer Anreise via AirBnB gebeten, unser Onlineformular (siehe *** ) auszufüllen.
Wir erhalten die Formulardaten automatisiert per Mail. Die Mail wir ausgedruckt.
Am Check-in Tag liegt der Mailausdruck vor und wir erfassen beim Check-in nur noch die Reisepassnummern.
Der Gast unterschreibt den Mailausdruck.
Ich leite die Angaben elektronisch an das Meldeamt weiter.
> fertig

Schöne Grüsse, Klaus

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