Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unser...
Letzte Antwort
Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
Letzte Antwort
Liebe Community,
ich hatte im Sommer ein unschönes Erlebnis mit der ernüchternden Erkenntnis, dass die Gastgeber-Garantie nicht greift, wenn ich damit rechne. Eine Frage blieb zuletzt vom Support unbeantwortet, weshalb ich gern auf eure Erfahrungen zurückgreifen möchte. Vielleicht hilft diese Frage auch dem einen oder anderen Host auf dieser Plattform.
Es geht um Diebstahl von Eigentum. Obwohl der Gast in meinem Fall sogar im Dialog auf der Plattform versprach, das Inventar (in meinem Fall reichlich Lebensmittel) zu ersetzen, dies aber nicht tat, zog sich Airbnb auf den Paragraphen III, Absatz 4, Nr. vii der Gastgebergarantie-Bedingungen zurück: unerklärliche(s) Verschwinden, Verluste oder bei einer Inventur zutage tretende Fehlbestände oder jeder andere unerklärliche Verlust von Inventar.
Nun stellt sich mir die Frage, welche Bedingungen ein Diebstahl erfüllen muss, um überhaupt durch die Gastgeber-Garantie abgedeckt zu sein. Am Ende ist doch jeder Diebstahl "unerklärlich"? Selten werde ich daneben stehen und den Dieb dabei beobachten und dokumentieren, wie er mein Eigentum fortschafft, isst oder in den Koffer packt.
Was qualifiziert also einen Diebstahl für die Gastgeber-Garantie?
Viele Grüße,
Matthias
Hallo @Matthias159,
Bzgl. der Gastgeber-Garantie lies Dir am Besten diesen Thread durch:
https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Die-airbnb-Gastgebergarantie-zur-St%C3%A4rk...
Zitat aus dem Thread:
"Es geht bei dieser Gastgebergarantie also nicht darum Schäden von Vermietern zu ersetzen, sondern ausschließlich um die Stärkung des Kundenvertrauens."
Angenehmen Tag und angenehme Gäste wünsche ich Dir.
LG
Markus
--------------------
Gute Gespräche sind nur aus der Position
„Ich bin ok, Du bist ok.“ heraus möglich.
.
Hallo @Matthias159 ,
Du schreibst, es ginge bei Dir um „Diebstahl von Eigentum“.
In Punkt I der Gastgebergarantie steht, daß airbnb Verluste erstattet, wenn etwas „beschädigt oder zerstört wurde“. Von Diebstahl steht da nichts.
Wo ist Deiner Meinung nach in den Garantiebedingungen geregelt, daß airbnb auch bei Diebstahl bezahlt?
Hallo @Ute42, das ist durchaus eine gute Frage. Vielen Dank! Dein Zitat ist ja relativ klar. War es das schon immer? Ich meine, auch mein zitierter Absatz lautete schon mal anders.
Unter den Begriffsdefinitionen steht: „Abgedeckte Verluste“ bezeichnet und beschränkt sich auf direkte physische Verluste oder physische Schäden an Abgedecktem Eigentum...
Wahrscheinlich habe ich daraus abgeleitet, dass auch Diebstahl inbegriffen ist. Ist er ganz offensichtlich nicht.
.
Die derzeitigen Garantiebedingungen gelten seit 19. Juni 2017. Ob einzelne Bestimmungen früher "mal anders" waren weiß ich nicht. Aber auch wenn ich es wüßte, würde uns das nichts helfen. Denn die Bedingungen gelten immer in der aktuellen Fassung.
@Matthias159, Diebstahl ist eine Straftat (§ 242 StGB) - dafür ist die Polizei zuständig, nicht Airbnb.
Wie hoch würdest du denn deinen Schaden beziffern?
Stelle deinen Gästen eine Rechnung. Wenn sie darauf nicht reagieren, beantrage einen Mahnbescheid - falls sich das von der Schadenshöhe her lohnt.
Hallo @Till-and-Jutta0, für alles, was durch die Garantie abgedeckt ist, ist Airbnb "nicht zuständig". Sie wird ja genau deshalb auch als Mehrwert und superklasse verkauft. Man könnte glauben, man müsse sich darum "keine Sorgen" mehr machen 😉
Der beschriebene Weg scheint bei geringer Schadenhöhe und internationalen Gästen jedenfalls unverhältnismäßig und wenig erfolgversprechend zu sein.
Viele Grüße...
Den Passus, den Matthias zitiert hat, gibt es immer noch in der aktuellen Fassung der airbnb terms.
Was wird denn unter physischen Verlust verstanden? Irgendwas, was kaputt gegangen ist evtl.?
Diebstahl kann ich mir auch nicht so recht vorstellen, das ist wie @Till-and-Jutta0 schon sagte, eine Straftat und da würde ich airbnb auch nicht in der Pflicht sehen.
Gastgebergarantie-Bedingungen II. Wichtige Begriffsdefinitionen
„Abgedeckte Verluste“ bezeichnet und beschränkt sich auf direkte physische Verluste oder physische Schäden an Abgedecktem Eigentum eines Gastgebers, die von dem verantwortlichen Gast oder einem eingeladenen Gast des verantwortlichen Gastes während eines Aufenthalts in einer Airbnb-Unterkunft verursacht wurden. Abgedeckte Verluste umfassen keinerlei Verluste oder Schäden, die nachstehend als Ausgenommene Verluste beschrieben sind.
@Gabi37 .die Gegenstände, hier Lebensmittel, waren direkt physisch vorhanden. Dann sind die Gegenstände direkt physisch verloren gegangen - und dem Fall vermutlich in den Verdauungstrakt des Gastes 😉
Die Lebensmittel waren das Eigentum des Gastgebers.
Früher gab es den Begriff "Mundraub" dafür - ist bestimmt immer noch so.
Klar kann Airbnb nix dafür, wenn sich ein Gast daneben benimmt.
Was ich nicht verstehe ist, dass der Gast laut dem Thread ja eingestanden hat, die Lebensmittel verbraucht zu haben. Wieso zieht Airbnb dann die Kosten nicht ein? Z.B sobald der Gast wieder Bucht, falls die hinterlegte Zahlungsart nicht funktioniert.
Würden ja beim Gastgeber auch so durchgeführt werden.
Was war denn der Wert, der zu beanspruchen ist, @Matthias159?
.
vergiß es, die Sache ist gelaufen. Matthias ist selber schuld. Ich kann doch nicht eine airbnb Unterkunft vermieten und dort frei zugänglich für Gäste „reichlich“ Lebensmittel lagern.
Das ist genauso wie wenn ich einem Hund eine Wurst unter die Nase halte.
Lach - beliebtes Mittel im Hundetraining?
Ja, das habe ich verstanden, dass der Zug abgefahren ist für diesen einen Fall.
Mich hat interessiert, um welche Werte es sich handelt.
Habe mal von einem Fall gelesen, in dem der Whisky - der als Wertanlage gedacht war - aus dem abgeschlossen EohnzWohnz Schrank verköstigt würde.
Da waren dann richtig Werte vernichtet.
.
Im englischen CC läuft gerade ein thread, da hat ein Gastgeber eine Hütte auf einem Hügel über Weihnachten / Silvester an 4 College Studenten vermietet. Der Host hat in dieser Hütte sein Weindepot mit über 100 Flaschen, frei zugänglich. Jetzt hat er Angst daß die Studenten seinen Wein austrinken..
Was glaubst du was passiert über die Feiertage, wenn 4 Studenten mit 100 Flaschen Wein allein sind - na?
@Ute42 Che Guevara sagte: " Wenn es nicht genug Kaffee für ALLE gibt - dann gibt es Kaffee für keinen."
Wenn jemand über 100 Flaschen Wein besitzt und nicht mit armen Studenten teilen will, die sich nur eine einsame Hütte auf einem Hügel leisten können, dann ist er entweder ein grausamer Unmensch - oder ein Geizhals, der sich für seinen wertvollen Weinvorrat keinen abgeschlossenen Weinkeller leisten will.
@Ute42, dein Verständnis von Schuld lässt tief blicken. Ist es grundsätzlich deine Einstellung, alles zu nehmen, was du greifen kannst, auch wenn du darum gebeten wirst, dies zu unterlassen? Über Leute wie dich kann ich nur den Kopf schütteln. So funktioniert ein zivilisiertes Miteinander nicht
Wieso bist du der Meinung, dass ich keine Lebensmittel frei zugänglich lagern darf? Wo steht denn das? Der Gast war hier nicht bedürftig und außerdem bei mir zu Hause.
Wie oben beschrieben geht es mir nicht um den konkreten Fall. Ich möchte gern mal dein Gesicht sehen, wenn dir plötzlich dein Inventar fehlt oder deine Bude durch wilde Parties zerlegt wird. Sagst du dir dann auch: selbst schuld?