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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Liebe Community,
ich hatte im Sommer ein unschönes Erlebnis mit der ernüchternden Erkenntnis, dass die Gastgeber-Garantie nicht greift, wenn ich damit rechne. Eine Frage blieb zuletzt vom Support unbeantwortet, weshalb ich gern auf eure Erfahrungen zurückgreifen möchte. Vielleicht hilft diese Frage auch dem einen oder anderen Host auf dieser Plattform.
Es geht um Diebstahl von Eigentum. Obwohl der Gast in meinem Fall sogar im Dialog auf der Plattform versprach, das Inventar (in meinem Fall reichlich Lebensmittel) zu ersetzen, dies aber nicht tat, zog sich Airbnb auf den Paragraphen III, Absatz 4, Nr. vii der Gastgebergarantie-Bedingungen zurück: unerklärliche(s) Verschwinden, Verluste oder bei einer Inventur zutage tretende Fehlbestände oder jeder andere unerklärliche Verlust von Inventar.
Nun stellt sich mir die Frage, welche Bedingungen ein Diebstahl erfüllen muss, um überhaupt durch die Gastgeber-Garantie abgedeckt zu sein. Am Ende ist doch jeder Diebstahl "unerklärlich"? Selten werde ich daneben stehen und den Dieb dabei beobachten und dokumentieren, wie er mein Eigentum fortschafft, isst oder in den Koffer packt.
Was qualifiziert also einen Diebstahl für die Gastgeber-Garantie?
Viele Grüße,
Matthias
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"Ute, dein Verständnis von Schuld lässt tief blicken. Ist es grundsätzlich deine Einstellung, alles zu nehmen, was du greifen kannst, auch wenn du darum gebeten wirst, dies zu unterlassen?"
Wieso ich? Ich habe doch Deine Lebensmittel nicht gegessen, das waren Deine Gäste.
"Wieso bist du der Meinung, dass ich keine Lebensmittel frei zugänglich lagern darf? Wo steht denn das?"
Ich habe nicht geschrieben daß du das nicht darfst. Du kannst Lebensmittel lagern wo du willst, das geht mich garnichts an. Du muß Dich halt nur nicht wundern wenn sie dann weg sind.
Meine Meinung ist: Wenn ich einen Hund mit einer Wurst in einer Unterkunft allein lasse, dann besteht die große Gefahr daß die Wurst weg ist. Genauso ist das mit Gästen und Lebensmitteln.
Oh Ute.....-was war den das? Kann jetzt jeder Bankräuber sagen "Was kann ich dafür, wenn die Bank soviel Geld lagert, da muß schließlich mit rechnen das ich sie überfalle und das Geld raube". Seltsames Rechtsverständnis.
@Thomas172, du hast es vielleicht noch nicht bemerkt, aber du antwortest auf eine 3 Jahre alte Aussage von jemandem der gar nicht mehr hier ist.
Welche Bank teilt übrigens mit seinen Gästen den Tresor wie manche Gastgeber den Kühlschrank mit den Gästen? Ich habe nichts davon gelesen, dass hier jemand überfallen wurde.
Dein Beispiel hinkt auf beiden Beinen.
[...] Habe ich geschrieben das die Bank den Tresor mit jemanden teilt? Nein - habe ich nicht. [...]Und wenn ich Lust habe auf einen 20 Jahre alten Beitrag zu antworten ist das meine Sache! [...]
[Unsichtbarer Inhalt]
@Thomas172 schrieb:
[...] Habe ich geschrieben das die Bank den Tresor mit jemanden teilt?
Dein Ton macht gleich deutlich, dass du mangels Argumente auf Beleidigungen angewiesen bist.
Da es dir schwer fällt das geschriebene Wort zu verstehen, aber ich Mitleid mit Dir habe, erkläre ich dir es so wie man das bei einem trotzigen Kleinkind auch macht.
Der Gast teilte sich Wohnung, den Kühlschrank und Küchenschrank mit dem Gastgeber und es verschwanden Lebensmittel.
Das vergleichst du so,
Kann jetzt jeder Bankräuber sagen "Was kann ich dafür, wenn die Bank soviel Geld lagert, da muß schließlich mit rechnen das ich sie überfalle und das Geld raube"
ohne den einfachen Sachverhalt zu verstehen, dass der Bankräuber im Tresor mitwohnen müsste um einen Vergleich herstellen zu können.
Wie du siehst kann man sehr viel freundlicher darstellen, dass der Konterpart nicht in der Lage ist einen Sachverhalt geistig zu erfassen, ohne dabei ausfallend zu werden.
Und da ich hier bereits seit bestehen dieser Community Hilfestellung leiste werde ich dies auch weiter tun, auch wenn es ungehobelten und unfreundlichen Zeitgenossen, die hier in der Community meist eh nur kurzfristig vorbeischauen nicht zum Wohlgefallen ist.
Herzlich willkommen im CC. Viele helfen dir gerne weiter und freuen sich über eine Rückmeldung über den Ausgang deiner Frage !!
Desweiteren würden wir gerne wissen wer du bist und ob du weiter mit liest und mit hilfst!
Vllt liest du dich hier "schlau" oder in Tipps und Tutorials- HH&HG Patricia