Liebe Community,
ich hatte im Sommer ein unschönes Erlebnis mit der ernüchternden Erkenntnis, dass die Gastgeber-Garantie nicht greift, wenn ich damit rechne. Eine Frage blieb zuletzt vom Support unbeantwortet, weshalb ich gern auf eure Erfahrungen zurückgreifen möchte. Vielleicht hilft diese Frage auch dem einen oder anderen Host auf dieser Plattform.
Es geht um Diebstahl von Eigentum. Obwohl der Gast in meinem Fall sogar im Dialog auf der Plattform versprach, das Inventar (in meinem Fall reichlich Lebensmittel) zu ersetzen, dies aber nicht tat, zog sich Airbnb auf den Paragraphen III, Absatz 4, Nr. vii der Gastgebergarantie-Bedingungen zurück: unerklärliche(s) Verschwinden, Verluste oder bei einer Inventur zutage tretende Fehlbestände oder jeder andere unerklärliche Verlust von Inventar.
Nun stellt sich mir die Frage, welche Bedingungen ein Diebstahl erfüllen muss, um überhaupt durch die Gastgeber-Garantie abgedeckt zu sein. Am Ende ist doch jeder Diebstahl "unerklärlich"? Selten werde ich daneben stehen und den Dieb dabei beobachten und dokumentieren, wie er mein Eigentum fortschafft, isst oder in den Koffer packt.
Was qualifiziert also einen Diebstahl für die Gastgeber-Garantie?
Viele Grüße,
Matthias