@Monika--Elisabeth0 Gibt es tatsächlich; ich glaube, das nennt man "offene Einliegerwohnung" (vs. (ab)geschlossene Einliegerwohnung). Also eine Einliegerwohnung, die nicht 100 % von Haupthaus/-wohnung abgetrennt ist. Z. B. das ausgebaute Dachgeschoss, dazu muss man aber durch den Hausflur des Haupthauses oder der Keller des Einfamilienhauses wurde ausgebaut, dann kann man einmal durch die normale Haustür gehen oder aber vielleicht auch durch den Kellereingang, da würde ich dann ankreuzen "eigener Eingang".
Früher gab es oft solche offenen Einliegerwohnungen, warum weiß ich auch nicht. Heute sind sie aber auf dem normalen Mietmarkt kaum noch zu vermieten - wegen mangelender Privatsphäre. Airbnb ist eine gute Möglichkeit diesen Wohnraum wieder zu erschließen. Für kurzzeitige Aufenthalte interessiert es vielleicht weniger, ob man kurz durch den Hausflur muss. Oder es interessiert eben doch, weswegen jetzt dieses Merkmal eingerichtet wurde. 😉
@Angela-and-Joachim0 Darüber rätsele ich auch immer wieder, aber weil "property" im englischen ja nicht Unterkunft, sondern "Grundstück" heißt. Ich habe es aber genau wie ihr gemacht. Schon allein, damit nicht das Missverständnis entsteht, dass man das ganze Haus nutzen könnte. Objekttyp: Wohnung. Art der Unterkunft: Ganze Unterkunft. Ist ja irgendwie dann doch logisch, weil eine Wohnung immer in einem Haus ist.