Hallo Community,
habe eine schlechte Erfahrung mit meiner Vermietung (Beherbergung) meines Appartments über Aibnb gemacht.
Der fall war so, der Gast wollte zum Ende des Buchungszeitraums nicht raus , weil er hatte ohne mein Wissen die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt .
Ich musste Ihn am nächsten Tag mit hilfe der Polizei, die nur widerwillig gekommen ist, mit dem hinweis ich müsste eine Räumungsklage stellen weil es sich um ein Mietverhältnis handelt..
Nur mit hinweis auf die AGBs und Androhung einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch veranlasste den Gast die Wohnug zu räumen.
Rechtlich bin mir aber nicht sicher ob das nicht doch unter Mietrecht fallen würde, und der Gast dann nicht schnell aus der Wohnung zu bekommen wäre.
Weiß Jemand wie das rechtlich zu sehen ist.
Danke im Voraus
rene