Beherbergung oder Mietrecht

Rene0
Level 2
Abensberg, Germany

Beherbergung oder Mietrecht

Hallo Community,

habe eine schlechte Erfahrung mit meiner Vermietung (Beherbergung) meines Appartments über Aibnb gemacht.

Der fall war so,  der Gast wollte zum Ende des Buchungszeitraums nicht raus , weil er hatte ohne mein Wissen die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt .

Ich musste Ihn am nächsten Tag mit hilfe der Polizei, die nur widerwillig gekommen ist, mit dem hinweis ich müsste eine Räumungsklage stellen weil es sich um ein Mietverhältnis handelt..

Nur mit hinweis auf die AGBs und Androhung einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch veranlasste den Gast die Wohnug zu räumen.

Rechtlich bin mir aber nicht sicher ob das nicht doch unter Mietrecht fallen würde, und der Gast dann nicht schnell aus der Wohnung zu bekommen wäre.

 

Weiß Jemand wie das rechtlich zu sehen ist.

 

Danke im Voraus

rene

 

2 Antworten 2
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Über eine frühere Notiz von Airbnb habe ich in Erinnerung, dass Airbnb voll auf der Seite des Gastgebers ist, wenn der Gast nicht vertragsgemäß auscheckt. Ich würde das deshalb sofort auch Airbnb melden. Nicht dass der Gast noch die Gelegenheit bekommt, dir eine schlechte Bewertung zu geben.

Rene0
Level 2
Abensberg, Germany

Mir geht es darum ob ich das Recht habe den Mieter nach Buchungsende polizeilich rausschmeißen zu lassen.

Oder wenn der Mieter Partou nicht rausgeht, dann ich es über eine Klage machen müsste.

so passierte es in Amerika da ist es so, dass über 30 Tage Aufenthalt es unter Mietrecht fällt, und dann kann man den Mieter nur mit einer Klage herausbekommen das wird teuer u. kostet Nerven, wenn der Mieter mittellos sein sollte bleibt man auf den ganzen Kosten sitzen.

Die Frage ist wie ist das Recht bei uns in so einem Fall

 

 

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